Arbeitszeiten im Einzelhandel

S

S1l3nt

Gast
Ich habe mal eine Frage über die Arbeitszeiten im Einzelhandel und zwar geht es darum das mein Chef der meinung ist er könnte uns wann immer er wollte Nur Spätschichten machen lassen und so lange er es wollte was heißen soll 4 Wochen hintereinander Spätschicht.bei mir ist es nun vorgekommen das ich letzte Woche Spätschicht hatte und diese Woche eigentlich frühschicht,da ein Kollege aber Krank geworden ist wurde ich gefragt ob ich die Spätschicht machen könnte von der Stellvertretenden marktleitung,also ich hätte dieses garnicht machen müssen sagte sie.

Der Chef ist aber der Meinung er könnte dieses einfach bestimmen und ich bin seit 18 Jahren im Einzelhandel und solange ich dort arbeite ist mir dieses absolut neu.Es gibt sicherlich eine gesetztliche regelung für den Einzelhandel dafür,wenn jemand weiß wo ich die finde währe mir damit schon geholfen.
 
-ich zitiere mal :

"Laut ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird (§ 3 ArbZG). Bei Nachtarbeiter beträgt der Ausgleichszeitraum vier Wochen (§ 6 ArbZG).

Dabei ist es nicht relevant, ob die Arbeitszeit während Früh- oder Spätschicht geleistet wird.

Wenn Ausnahmen für Sonntagsarbeit nicht vorliegen und es keine tariflichen Regelungen gibt, dürften laut ArbZG z.B. 6 Spätschichten in Folge mit einer werktäglichen Arbeitszeit von 8 Std. geleistet werden (Mo-Sa). Und am darauffolgenden Montag dürfte mit einer sechstägigen Frühschicht begonnen werden.
"

und zwar von hier-> https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/12941
 
Ich vermute mal, dass in deinem Arbeitsvertag steht, dass Schichtarbeit zu leisten ist bzw. dass in deinem Arbeitsvertrag keine festen Arbeitszeiten (von - bis) festgeschrieben sind.
Das Arbeitszeitgesetz macht bezüglich deines Problems mit der Vielzahl an aufeinanderfolgenden Spätschichten keine Vorgaben oder Beschränkungen sofern die maximale tägliche Stundenzahl nicht überschritten wird. Ich glaube da gibt es auch keine tariflich vereinbarten Beschränkungen.

Insofern hat dein Chef wohl recht.
 
Habt ihr einen Betriebsrat? Falls ja fragt den, der sollte es am besten wissen und ggf auch sagen können ob es Betriebsvereinbarungen gibt in der Richtung. Ansonsten lies deinen Arbeitsvertrag, darin wird idR immer die Arbeitszeit geregelt. Du schreibst Einzelhandel, dann sollte vermutlich auch für dich der Einzelhandelstarifvertrag gelten. Den kannst öffentlich einsehen, z.B. bei Verdi, darin sollte es auch solche Regelungen geben.
 
Die Frage mit den Schichteinteilungen ist deutlich komplexer als du vielleicht ahnst. Das Arbeitszeitgesetz hilft hier gar nicht weiter. Es regelt nur die maximale Arbeitszeit. Viel interessanter sind §106 GewO und ggfs. §12 II TzBfG.
 
Gegelt ist z.B. die Ruhezeit ... auf eine Spätschicht darf nicht direkt eine Frühschicht folgen. (Ruhezeit muss afaikt 11 Stunden betragen)

Immer nur in die Spätschicht gehen zu müssen ist kein Verstoß - die meisten Arbeitnehmer beschweren sich ja eher über das ständige Wechseln der Schichten und dass evtl. die Ruhezeiten nicht eingehalten werden bzw. das man nicht im Voraus planen kann.

Weiterhin:
"... und diese Woche eigentlich frühschicht,da ein Kollege aber Krank geworden ist ..."

Du warst für eine Frühschicht eingeplant und nun wird ein Kollege krank ... da kannst weder du noch dein Chef etwas dafür. Ich würde hier meine Füße still halten.
 
Anspruch auf eine bestimmte Schicht hat man auch in den meisten TV, Verträgen usw nicht. Oft gibt es eine freiwillige Nachtschicht.

ich hätte dieses garnicht machen müssen sagte sie.
Richtig müssen tut man gar nix aber dann kann man auch gehen.

In meinen Verträgen mit Schicht stand bisher immer, das sich die Verteilung der Arbeitszeit und Schichten nach den betrieblichen Erfordernissen richtet.


Arbeitszeit auf Abruf ist doch was anderes?

frühschicht,da ein Kollege aber Krank geworden ist

Das ist ein Notfall, da kann keiner was dafür.
 
§12 II TzBfG wird analog auf verschieden Sachverhalte angewandt, aber ich will hier keine juristische Methodenlehre machen. Wobei ich jetzt nicht nachgeprüft hab, ob er auch hier angewandt wird. Das wäre Rechtsberatung ;)
 
Wenn man Gesetze braucht um sein Recht zu bekommen, dann kann man auch gleich gehen.
Rede mit deinem Chef, sag ihm das man eine Lösung dafür braucht und dass du nicht zufrieden bist. Wenn du gut bist und er langfristig mit dir Plant wird er dir entgegen kommen.
Wenn ers nicht tut und keine Begründung hat, weisst du dann was du ihm wert bist.
 
Es ist nur so,das alle anderen Kollegen nein gesagt hatten und dieses einfach Akzeptiert wurde,ich wurde dazu schon genötigt und gedrängt.Und dann wird mir gesagt nö das kann bestimmt werden,warum wurde das dann bei den anderen Kollegen nicht einfach bestimmt die nein sagten.

Es ist was dran das es nicht einfach bestimmt werden kann und darf und es liegt wohl damit zusammen das der Laden sich auch daran halten muss wenn es um Familie und Termine geht die man hat.
 
So etwas kann man anordnen.
So etwas kann auch freiwillig entstehen.

Bei uns im Haus (IT) haben wir auch Präsenzzeiten von 7 bis 20 Uhr.
Und da ist dann die Frage, ob vom Chef Schichtpläne angeordnet werden oder die Kollegen das untereinander selber regeln.
Es gibt ja auch Kollegen, die gern früh anfangen (ich z.B.) aber auch welche, die dann lieber erst um 11 Uhr erscheinen.
Wenn das nicht ausreicht, müssen eben Dienstpläne her.

Ich bin ganz froh, dass ich immer um 7 anfangen kann, weil wir das untereinander gelöst haben.

Das Arbeitszeitgesetz gibt hier wenig Handhabe, solange sicher gestellt ist, dass die tägliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (in Ausnahmen 12) nicht dauerhaft überschritten und die verpflichtenden Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn nicht unterschritten werden.

An einem Tag Spätschicht und gleich am nächsten Tag Frühschicht ist nicht drin
Mehr Beschränkungen gibt es da dann kaum.
 
S1l3nt schrieb:
Es ist nur so,das alle anderen Kollegen nein gesagt hatten und dieses einfach Akzeptiert wurde
Es gibt ein Problem welches der Chef lösen muss: "Es fehlt ein Mitarbeiter"
also fragt der Chef einfach mal in die Runde wer das Problem lösen kann.
Alle sagen "Nein", einer sagt "Ja". Somit ist das Problem gelöst und alle sind zufrieden.

Sagen alle nein, dann muss der Chef überlegen wie er das Problem anderweitig Löst.
Entweder mit Zwang oder mit Zucker. Das kommt dann auf den Chef an.
Meistens trifft es dann eben die Singles, die sind nuneinmal flexibler als die Mutter welche irgendwie ihre Kinder in den Kindergarten bringen muss.

Nutz das ganze bei der nächsten Gehaltsverhandlung.
 
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Ich sage nur Nein sagen will gelernt sein.

Wie bereits geschrieben wurde Hilfe das Arbeitszeitgesetzt in dem Fall nicht viel.
Der Wechsel spät auf früh ist durchaus möglich, wenn die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden.

Wenn du nach einem Dienstplan arbeitest ist dieser bindend und kann nur mit deiner Zustimmung oder im Notfall geändert werden.
Ob das krank werden eines Mitarbeiter bei euch ein Notfall ist und damit der Betrieb nicht mehr aufrecht zu halten ist kann ich nicht sagen.
 
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Ich denke mal in "kleineren Unternehmen" wird vertraglich nur Festgehalten, dass es Schichtdienst gibt.
Generell kenn ich es so, dass dann versucht wird die Schichten "gerecht" zu verteilen.
Also bei 2 Schichten hat man 2x früh, 2x spät pro Monat.
Wenn das länger der Fall is dürfte das wohl unter "Gewohnheitsrecht fallen" oder wie sich das nennt.
Wenn sich dann Pärchen finden, die Dienste tauschen weil einer früh n anderer spät möchte - bitte.

Wenn man mit dem Chef und den Kollegen gut auskommt spricht auch nix dagegen MAL was ausser der Reihe zu machen.
Beim Krankheitsfall is das aber wohl sehr kurzfristig und wenn der Schichtplan steht plant man idR entsprechend. Da seh ich aber auch keinen Grund "Familien" zu bevorzugen. Auch "unverheiratete" haben nen Partner und n Sozialleben :D

Das "Zuckerbrot" is da mMn auch besser geeignet als die Peitsche.
Wir hatten mal Freitags ne Sache wo der Chef kurzfristig n paar Leute für n 1-2 Std Krempel nach Feierabend brauchte und da gabs dann Pizza und Getränke spendiert für die die dabei waren.
Da waren sogar recht viele dabei und da braucht man dann nich Überstunden anordnen oder sowas.
 
Wir hatten mal Freitags ne Sache wo der Chef kurzfristig n paar Leute für n 1-2 Std Krempel nach Feierabend

Sowas ist aber eine etwas andere Sache wie eine Schicht zu ändern.

Es ist oft so, das es gearde in kleineren Firmen die Schicht normal ist, "Früh" und Spät im Wechsel.

Richtige gut geplante Schichtpläne kenne ich nur aus der Industrie aus dem Vollkonti oder 4 Schicht Bereich, da weiß man 1 Jahr im Vorauaus wenn man arbeitet.

Ich kenne das Problem durchaus aus meiner Schichtzeit, letzendlich kann man meist nicht viel dagegen machen. Gut es gibt Kollegen denen alles egal ist und, die dann sich eine AU holen..
 
Bei uns ist es ein Riesen Aufwand wenn Werker die Schicht außerplanmäßig wechseln sollen, Betriebsrat etc.
Einzelhandel mit „freien“ Filialen wüsste ich grundlegend nicht viel was dagegen spricht die Arbeitszeiten innerhalb der 8-10h pro Tag zu bestimmen.
Ist halt so ... ist kacke aber man hat sich den Job ja ausgesucht. Wobei der Chef durchaus auf gutes Betriebsklima achten wird, einfach mal nein sagen und Termine vorschieben die du hast weil es ggf. anders geplant war.
 
Grundlegend hat das mit einer Gewerkschaft nichts zutun.“ Meiner „ ist auch verkehrt, ich bin in der Ausgestaltung der Arbeitszeit relativ frei und halte mich nicht unbedingt an Betriebsvereinbarungen oder auch ans Gesetzt, hängt davon ab was ich gerade als richtig erachte....
Arbeitszeit ist ein geben und nehmen wenn ich nach meiner Einschätzung mal 13h arbeiten muss weil der Prozess es bedingt ist das so ob erlaubt oder nicht. Wenn ich mal ein Tag nicht kommen will muss das aber auch ok sein, ist es auch.
 
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