estre
Commander
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 3.006
nabend,
ich habe mal eine Frage an unsere Jurastudenten
Und zwar sprach mich heute in der Stadt ein ,,Streetworker'' an, ob ich mich nicht sozial engagieren möchte. Gesagt getan, am Ende hatte ich ein Abo der ,,Hörzu'' durch den VSR-Verlag (http://vsr.cc/) an der Backe. Natürlich wollt ihr jetzt wissen, wie ich es überhaupt so weit kommen lassen konnte.
Das Problem war, dass mir der Typ gesagt hat, dass ich einen ,,Antrag'' ausfüllen müsste, damit sie meine Daten haben und mir weiteres Infomaterial zu dieser ,,Hilfsaktion'' zuschicken können, anschließend sollte ich diesen Antrag unterschreiben, damit nachweisbar ist, dass sie die Daten auch nur von mir haben und nicht z.B. aus dem Telefonbuch oder so...... das erschien mir recht plausibel, also unterschrieb ich den Wisch und (und das war mein Fehler, mach ich sonst eigtl. nie) las das Kleingedruckte erst später, leider auch erst als ich zu Hause war, sonst hätte ich mir diesen ,,Streetworker'' gekrallt.
Jedenfalls bin ich jetzt dieses Abo eingegangen, habe aber natürlich Widerrufsrecht von dem ich natürlich Gebrauch machen werde.
Nun zu meiner Frage: Da ich ja nun offensichtlich abgezockt wurde, wüsste ich gerne, wen ich für diese hinterlistige Aktion verantwortlich machen kann und ob das ganze in irgend einer Art und Weise anfechtbar ist. Vortäuschung falscher Tatsachen ist mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt.
Ich hätte näcmlich gerne so eine Art Druckmittel, damit diese Leute mal merken, dass sie es nicht mit jedem machen können
Ich wäre euch echt dankbar, wenn Ihr mir hier helfen könntet und hoffe, dass dieser Text den Ein oder Anderen vor diesem Unheil bewahren konnte
Aufopferungsvoll
estre
ich habe mal eine Frage an unsere Jurastudenten
Und zwar sprach mich heute in der Stadt ein ,,Streetworker'' an, ob ich mich nicht sozial engagieren möchte. Gesagt getan, am Ende hatte ich ein Abo der ,,Hörzu'' durch den VSR-Verlag (http://vsr.cc/) an der Backe. Natürlich wollt ihr jetzt wissen, wie ich es überhaupt so weit kommen lassen konnte.
Das Problem war, dass mir der Typ gesagt hat, dass ich einen ,,Antrag'' ausfüllen müsste, damit sie meine Daten haben und mir weiteres Infomaterial zu dieser ,,Hilfsaktion'' zuschicken können, anschließend sollte ich diesen Antrag unterschreiben, damit nachweisbar ist, dass sie die Daten auch nur von mir haben und nicht z.B. aus dem Telefonbuch oder so...... das erschien mir recht plausibel, also unterschrieb ich den Wisch und (und das war mein Fehler, mach ich sonst eigtl. nie) las das Kleingedruckte erst später, leider auch erst als ich zu Hause war, sonst hätte ich mir diesen ,,Streetworker'' gekrallt.
Jedenfalls bin ich jetzt dieses Abo eingegangen, habe aber natürlich Widerrufsrecht von dem ich natürlich Gebrauch machen werde.
Nun zu meiner Frage: Da ich ja nun offensichtlich abgezockt wurde, wüsste ich gerne, wen ich für diese hinterlistige Aktion verantwortlich machen kann und ob das ganze in irgend einer Art und Weise anfechtbar ist. Vortäuschung falscher Tatsachen ist mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt.
Ich hätte näcmlich gerne so eine Art Druckmittel, damit diese Leute mal merken, dass sie es nicht mit jedem machen können
Ich wäre euch echt dankbar, wenn Ihr mir hier helfen könntet und hoffe, dass dieser Text den Ein oder Anderen vor diesem Unheil bewahren konnte
Aufopferungsvoll
estre
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