arglistige Täuschung - strafbar

estre

Commander
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nabend,

ich habe mal eine Frage an unsere Jurastudenten :)

Und zwar sprach mich heute in der Stadt ein ,,Streetworker'' an, ob ich mich nicht sozial engagieren möchte. Gesagt getan, am Ende hatte ich ein Abo der ,,Hörzu'' durch den VSR-Verlag (http://vsr.cc/) an der Backe. Natürlich wollt ihr jetzt wissen, wie ich es überhaupt so weit kommen lassen konnte.
Das Problem war, dass mir der Typ gesagt hat, dass ich einen ,,Antrag'' ausfüllen müsste, damit sie meine Daten haben und mir weiteres Infomaterial zu dieser ,,Hilfsaktion'' zuschicken können, anschließend sollte ich diesen Antrag unterschreiben, damit nachweisbar ist, dass sie die Daten auch nur von mir haben und nicht z.B. aus dem Telefonbuch oder so...... das erschien mir recht plausibel, also unterschrieb ich den Wisch und (und das war mein Fehler, mach ich sonst eigtl. nie) las das Kleingedruckte erst später, leider auch erst als ich zu Hause war, sonst hätte ich mir diesen ,,Streetworker'' gekrallt.
Jedenfalls bin ich jetzt dieses Abo eingegangen, habe aber natürlich Widerrufsrecht von dem ich natürlich Gebrauch machen werde.

Nun zu meiner Frage: Da ich ja nun offensichtlich abgezockt wurde, wüsste ich gerne, wen ich für diese hinterlistige Aktion verantwortlich machen kann und ob das ganze in irgend einer Art und Weise anfechtbar ist. Vortäuschung falscher Tatsachen ist mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt.
Ich hätte näcmlich gerne so eine Art Druckmittel, damit diese Leute mal merken, dass sie es nicht mit jedem machen können :)

Ich wäre euch echt dankbar, wenn Ihr mir hier helfen könntet und hoffe, dass dieser Text den Ein oder Anderen vor diesem Unheil bewahren konnte :)

Aufopferungsvoll
estre :)
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn das ganze mit kosten verbunden ist, muss es deutlich gemacht werden das kosten entstehen und darf nicht nur im agb bzw dem kleingedruckten stehen
 
naja, ich denke nicht, dass du da was machen kannst, schließlich hast du den Vertrag ja selber -freiwillig- unterschrieben?!

Meiner Großtante , die Alzheimer hat und in einem Wohnkomplex lebt, wurde mal von O² eine Internetflatrate angedreht, ohne dass sie überhaupt wusste, was Internet ist. Auch sehr fragwürdige Methoden alten Menschen sowas anzudrehen :rolleyes:

Edit.
okay, wenn da nix von zusätzlichen Kosten steht, kann man ja mal schauen^^
 
Kann dir sagen, das "diese Leute" meistens irgendwelche Drogenabhängige sind die in irgendwelche Mafiaähnlichen Kreisen verkehren um ihre Drogensucht zu finanzieren. Also ähnlich irgendwelchen Strichern sind.
Bei diesen Leute wird es nichts zu holen geben und an die Hintermänner wird man nicht rankommen.

Der Vertrag ist natürlich nichtig. Und du wirst vor jedem Gericht gewinnen.
 
Schicke einfach eine schriftliche Kündigung und mach von deinem Vertragsrücktrittsrecht gebraucht. Kein Richter dieser Welt wird einen Vertrag welcher auf der Straße geschlossen wurde als korrekt ansehen. Das werden auch die wissen und nicht dagegen angehen.
 
Strafbar ist das wohl so wie du das schilderst nicht.

Du hast ja ein Widerrufsrecht. Generell gilt aber, zuerst lesen dann unterschreiben! ;)
 
Dein Problem wird der Nachweis sein; es sei denn du hättest Zeugen.
Ich hatte auch beinahe mal son Abo, da haben mich zwei Typen besucht, erstmal gefragt ob ich was gegen Drogenabhängige hätte und dann irgend nen Quatsch von wegen Geld sammeln für Schulabschluss nachmachen oder so.
Ist ne Riesensauerei, wenn so einer nochmal kommt, notier ich mir erstmal die Personalien :grmpf
War übrigens auch abo-direkt bzw. intan Service....

Das beste wird wohl sein: nicht aufregen, Widerruf schreiben, gleich nen Satz mit dem Wort "Anwalt" hinein, und gut ist.
 
wenn das ganze mit kosten verbunden ist, muss es deutlich gemacht werden das kosten entstehen und darf nicht nur im agb bzw dem kleingedruckten stehen

genau das ist das stichwort, wenn du nachweisen kannst, dass nur im kleingedruckten (meiner meinung nach->präzedenzfall) steht, dass das abo mit kosten verbunden ist, dann könntest du durchaus etwas dagegen machen.

lg itserv
 
Hui, danke für Eure schnelle Hilfe soweit :)

Dieser Typ hat auf dem Antrag den Preis von 1,75 Euro eingetragen, leserlich und deutlich sichtbar :( ..... Man wie konnte ich nur auf sowas reinfallen, das ist mir noch nie passiert.

Ich werde jetzt mal den Widerspruch aufsetzen und einfach schauen was passiert. Ich hätte aber gerne, dass andere Leute auch bescheid wissen, dass es sich hierbei um reine Abzocke handelt. Wisst ihr vlt. an wen man sich hier wenden kann, damit das ganze ,,publik'' wird ?

Danke und viele Grüße

estre
 
Du musst explizit darauf hingewiesen werden, dass kosten entstehen. Der Vertrag ist also nichtig.

Ausserdem musst du mit blossem auge erkennen können wieviel kosten entstehen. Also es muss in normaler schriftgröße aufgeführt sein. Der kleingedruckte Text in der agb reicht dafür nicht aus.
 
estre schrieb:
nabend,

ich habe mal eine Frage an unsere Jurastudenten :)
Auch die dürfen keine Rechtsberatung erteilen ;)

Nun zu meiner Frage: Da ich ja nun offensichtlich abgezockt wurde, wüsste ich gerne, wen ich für diese hinterlistige Aktion verantwortlich machen kann und ob das ganze in irgend einer Art und Weise anfechtbar ist. Vortäuschung falscher Tatsachen ist mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt.
In der Tat, da das offensichtlich mit Gewinnerzielungsabsicht geschah, könnte das die Tatbestandsmerkmale des Betruges erfüllen. Du könntest eine Anzeige bei der Polizei erstatten, dann überprüfen die das kostenlos für dich ;-) Ob das ernsthaft etwas bringt, ist zweifelhaft, da du sicher nicht die Identität deines Gegenüber kennst.
DerTobi schrieb:
Schicke einfach eine schriftliche Kündigung und mach von deinem Vertragsrücktrittsrecht gebraucht. Kein Richter dieser Welt wird einen Vertrag welcher auf der Straße geschlossen wurde als korrekt ansehen. Das werden auch die wissen und nicht dagegen angehen.
Bei diesen Verträgen gilt das vierzehntägige Widerrufsrecht, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung statt fand, verlängert sich diese Frist deutlich. Generell nichtig ist so ein Vertrag natürlich in den seltensten Fällen, warum auch - dann würde das doch auuch auf Kaufverträge auf dem Wochenmarkt zutreffen ;)

Vladez schrieb:
naja, ich denke nicht, dass du da was machen kannst, schließlich hast du den Vertrag ja selber -freiwillig- unterschrieben?!
s.o. - der Gesetzgeber hat durchaus erkannt, dass man sich hierbei in einer Art Überrumpelungssituation befindet, in der die freie Willensbildung nicht ohne Weiteres gewährleistet ist. Daher ein Widerrufsrecht. Wird davon kein Gebrauch gemacht, ist der Vertrag in aller Regel gültig.
Meiner Großtante , die Alzheimer hat und in einem Wohnkomplex lebt, wurde mal von O² eine Internetflatrate angedreht, ohne dass sie überhaupt wusste, was Internet ist. Auch sehr fragwürdige Methoden alten Menschen sowas anzudrehen :rolleyes:
Nicht nur eine fragwürdige Methode, wahrscheinlich ist hierbei gar kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Siehe hierzu die §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 1 BGB. Wenn das noch aktuell ist, sollte eure Familie hier dringend einen Anwalt einschalten, es könnte nicht nur die Anullierung des Vertrags im Raum stehen, sondern auch die Rückerstattung aller bisher geleisteten Zahlungen! Hierzu kann euch aber nur ein Anwalt kompetent beraten.
 
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Wenn du Lust hast, kannst du im Widerruf noch mit §123 BGB kommen: "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten." Das ist das nämlich. Eine arglistige Täuschung. Es reicht aber eigentlcih auch, wenn du nur auf dein 14-tägiges Rücktrittsrecht verweist. Und auf jeden Fall als Einschreiben verschicken, damit der Brief nicht "verschwindet".
Ich hatte auch mal so einen Scheiß an der Backe, das hat mich was gelehrt fürs Leben. Aber mit dem Widerruf ist es getan.

Und nein, normalerweise weiß ich keine BGB Normen auswendig, aber ich schreib Donnerstag ne Klausur drüber...


@FidelZastro: warum dürfen wir denn keine Rechtsberatung machen? Vllt sollte hier aber so ein Disclaimer wie in der Wikipedia rein ;)
 
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warum dürfen wir denn keine Rechtsberatung machen?

Siehe Rechtsberatungs- bzw. Rechtsdienstleistungsgesetz.

Bei den Auskünften die hier so oft bei Rechtsfragen gegeben werden wundert es mich, dass es noch keine Abmahnungen gehagelt hat.
 
@Gnarr:
Ach, du studierst Jura (ich übrigens nicht, habe nur viel mit Zivilrecht zu tun ;) )? Dann solltest du das doch besser wissen - dass das "Normalbürgern" nicht unbedingt klar ist, halte ich für selbstverständlich, aber als angehender Anwalt solltest du doch über dein Berufsausübungsmonopol bescheid wissen, ohne das würde es für Jura-Absolventen in Deutschland doch noch schlimmer aussehen, als es ohnehin schon ist ;)
 
Nein nein...ich werd Wirtschaftsingenieur, da hab ich auch ein bisschen Zivil- und Wirtschaftsrecht. Aber beim Berufsausübungsmonopol gehts dann doch wohl eher um die bezahlte Beratung, oder?^^

ihr könnt ja mal dies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz lesen. Ist schon klar dass hier keine Abmahnungen kommen, das ist alles völlig im Rahmen.
 
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Hallo werde hier keine Rechtsberatung abgeben. Für wen gilt der Widerruf hier klicken. Das es sich aber nicht um ein Haustür bzw. Fernabsatzgeschäft handelt, gilt der Widerruf nicht. Der Vertrag wird sofort mit Unterschrift gültig.
Ist das selbe, wenn ich eine Handyvertrag bei einen Werber im Kaufhaus unterschreibe. Das ist leider eine lästige Gesetzeslücke.
Arglistige Täuschung nach zuweisen wird schwer, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Am besten zur Verbraucherzentrale und sich dort erkundigen wie man aus der Nummer wieder raus kommt.
 
nana, §312 sagt aber was anderes: "Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher [...] im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß §355 zu."

ich bin ja nun kein Profi, aber für mich liest sich das eindeutig...
 
Das sehe ich genauso. Aber um das noch zu verdeutlichen: Passagen in Rechtsnormen, in denen etwas in dieser Form steht: "wenn etwas soundso ist und blablabla (diesunddas)", dann ist das eine sogenannte Legaldefinition. Das Gesetz definiert also den Begriff "diesunddas" durch "wenn etwas soundso ist und blablabla".

Die Definition des Begriffs 'Haustürgeschäft' ist also tatsächlich:
... [ein] Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher
1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

bestimmt worden ist

Du verbreitest also totalen Unsinn, Joe Walker. Wieso? Ich gebe auch keine Kaufempfehlungen für Intel (oder AMD, wenn eigentlich Intel im Raum steht). Nicht etwa, weil ich die nicht mag, sondern weil ich mich in Intels Produktportfolio nur Schemenhaft auskenne. Vielleicht solltest du dich bei Rechtsthemen auch etwas mehr zurück halten?

Achja: Grundsätzlich sind Wikipedia-Artikel als Rechtsquellen etwa so brauchbar wie Beiträge im Stern (die auf der Website nicht mehr verfügbar sind :D). Wieso? In Wikipedia kann jeder schreiben, was er für richtig hält. Bei Gesetzen gibt es aber nur ein richtiges, und zwar das im Bundesgesetzblatt veröffentlichte ;) Ok, manchmal müssen die dann auch noch ausgelegt werden, das machen Anwälte und einzig verbindlich die Richter. Beide schreiben aber eher selten auf Wikipedia ;)
 
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Das mit der Wikipedia stimmt natürlich - aber deswegen steht unter deren Rechtsartikeln auch eben immer {{Rechtshinweis}}
 
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