arglistige Täuschung - strafbar

@ Gnarr: rechts oder links, das ist hier die Frage.

Zu estre möchte ich nur vermerken, dass es nicht viel bringen wird. Außer Spesen nichts gewesen. Strafrechtlich wird das Ganze vermutlich fallen gelassen und zivilrechtlich wirst Du nur Kosten haben, auf denen Du mit aller Wahrscheinlichkeit sitzen bleibst.
Deshalb "funktioniert es so gut bei uns mit solchen Maschen" leider. :(
Du könntest dich beim Verlag beschweren, die sind vielleicht noch lernbereit.
 
Zur Rechtslage, was die Rechtsberatung angeht.

Seit dem 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Danach ist von nun an die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung nicht mehr der Rechtsanwaltschaft vorbehalten, sondern wird grundsätzlich freigegeben. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzliche Vorgaben. Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder der Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.

Gibt zwar noch nicht die Beratung in Foren frei, aber nur mal so zur Info :)
 
So, ich danke Euch ersteinmal soweit.

Ich habe jetzt den Brief fertig und werde ihn morgen losschicken, zusätzlich habe ich diesem Verein noch eine email geschrieben. Ich habe hier aber nur nach moralischen Aspekten gefragt, rechtlich sind die mit Sicherheit abgedeckt, ich denke nicht, dass man denen in irgend einer Art und Weise drohen kann bzw. dass die sich dadurch beeindrucken lassen. Ich wollte interessehalber nur mal wissen, wie man sich so fühlt, wenn man die Möglichkeit der Hilfe für ärmere Menschen (was eigtl. sehr wichtig ist) als Vorwand für diesen Rotz nimmt.
Eine ehrliche Antwort erwarte ich natürlich nicht, aber in mir staut sich die Wut, dadurch wird das ganze vlt. etwas abgebaut.

Viele Grüße
 
http://www.exmatrikulationsamt.de/index.php?showtopic=6038031

Ich glaube kein anderer Thread wird in unserem Studentenforum von so vielen nicht Dresdner - nicht Studenten gelesen ;)
Auf vielen vielen Seiten ewige Diskussionen über die Bande und immer neue Opfer dies ich melden... mittendrin sind genug Tipps was ihr tun müsst, wie ihr wieder rauskommt, erfahrungsberichte, aber auch die richtigen Adressen an die ihr euch wenden könnt, musterbriefe , ich glaub sogar ne FAQ wurde irgendwann mal gemacht...

Noch kurz auf die Ausgangsfrage, vielleicht wurde das aber auch schon genannt:
ich denke es macht sich nur derjeniger strafbar, der dich auf der Strasse belabert hat, "offiziell" wird der Verlag oder die richtigen Abovermittler abstreiten, dass mit solchen Mitteln Leute gefangen werden sollen...
 
hallo an alle.
mal sehen ob jemand dazu was raten kann.
Eine Vertreterin von einem Anbieter für tel/internet versprach vor zeugen einen per Sonderkündigung aus dem alten Vertrag mit einem anderen Anbieter sofort herauszuholen wenn man einen Vertrag mit diesem neuen Anbieter eingeht. Man also keine zwei Verträge laufen haben wird. Das stimmt natürlich nicht. Besagte Dame hat also durch arglistige Täuschung sich diesen Vertrag erschlichen. Was kann der Betrogene dagegen unternehmen

Jemand da? Oder ist das Problem nicht interessant genug? Oder zu alt?
 
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§ 123
anfechtbarkeit wegen täuschung oder drohung

(1) wer zur abgabe einer willenserklärung durch arglistige täuschung oder widerrechtlich durch drohung bestimmt worden ist, kann die erklärung anfechten.

(2) hat ein dritter die täuschung verübt, so ist eine erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die erklärung abzugeben war, aus der erklärung unmittelbar ein recht erworben hat, ist die erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die täuschung kannte oder kennen musste.


§ 142
wirkung der anfechtung

(1) wird ein anfechtbares rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von anfang an nichtig anzusehen.

(2) wer die anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die anfechtung erfolgt, so behandelt, wie wenn er die nichtigkeit des rechtsgeschäfts gekannt hätte oder hätte kennen müssen.
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