Benzer schrieb:
Garantie liegt immer beim Hersteller.
Das ist so nicht richtig; da Garantie eine freiwillige Leistung ist, liegt Garantie bei dem, der sie gegeben hat; ein Händler kann genauso eine Garantie geben wie ein Hersteller. Es ist allerdings richtig, dass bei Markengeräten eine Herstellergarantie heute das Übliche ist; dennoch kann ein Händler eine mHersteller-Garantie auch noch erweitern oder zusätzlich geben, z.B. Umtauschgarantie etc. etc oder was immer !
Im vorliegenden Fall bietet ARLT übrigens eine Umtauschgarantie von 8 Tagen nach Erwerb, wenn ich richtig unterrichtet bin.
Friccs schrieb:
... die Zeit für den Umtausch und die Benzinkosten ersetzt mir keiner. .....
Doch ! Wenn das Produkt nicht mängelfrei ist dann ist der Händler nach der Sachmängelhaftung des BGB auch zum Ersatz des darüberhinausgehenden Schadens verpflichtet; also Fahrtkosten zum Umtauschort, Arbeitszeitausfall, Nutzenausfall etc.; dabei gilt allerdings, dass der Kunden auch eine Schadensmidnerungspflicht hat; wenn es beispielsweise sinnvoll möglich und billiger ist, den Artikel auf dem Postweg umzutauschen, darf man für diesen Zweck natürlich nicht von Frankfurt nach München persönlich anreisen; innerhalb eines gewissen Umkreises um das Geschäft wird der persönliche Umtausch aber anzuerkennen sein. Mediamarkt beispielsweise hat mir zu diesem Zweck einmal € 15 Fahrtkosten erstattet für eine Anfahrt von 15 km.
Im vorliegenden Fall ist das Produkt im Übrigen nicht mangelfrei, wenn Bestandteile fehlen; allerdings vorsicht:
Die Vollständigkeit sollte man unmittelbar nach oder noch besser vor dem Kauf beim Händler kontrollieren, sonst könnte es ggfls. schwierig werden zu beweisen, dass die Teile beim Kauf auch schon wirklich gefehlt haben, selsbt wenn auch hier die Beweisumkehr gilt.