Arlt verkauft gebrachte Ware als neu - Geld zurück?

Friccs

Lt. Junior Grade
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Habe mir beim Arlt eine Grafikkarte im Laden gekauft, heute wollte ich sie einbauen und was muss ich sehen? Haben mir eine gebrauchte Karte als Neuware angeboten. An sich habe ich damit kein Problem auch wenn ich dieses Gebahren als Link einstufe, aber wenn dann die Kabel und der Adapter fehlen dann hört der Spaß bei mir auf. Kann man jetzt problemlos da hin gehen und sein Geld zurück fordern? Ich möchte bei dem Laden nichts mehr kaufen selbst wenn sie mir anbieten eine neue Graka zu geben. Oder muss ich mich damit zufrieden geben dass nur ein Umtausch möglich ist? Scheint übrigens recht üblich bei denen zu sein wie ich nach einer kurzen Recherche im Internet heraus gefunden habe.
 
Nanana. Im Laden gekauft ist nicht Online bestellt. Wenn der Händler die Karte zurück nimmt und das Geld zurückgibt ist das Kulanz von seiner Seite. Zuerst kann er nachbessern.

Rechtlich ist das im Übrigen völlig in Ordnung.
 
Bedeutet also im Klartext dass ich Anspruch auf Umtausch habe (=Neuware) aber kein Anspruch darauf habe dass mir mein Geld zurück erstattet wird und ich hier auf Kulanz hoffen muss?
 
Wenn die Karte als 100% neu mit allem Zubehör verkauft wurde, wurde der Käufer hier vom Verkäufer bewusst getäuscht. Da ist nix mit nachbessern mMn, das Grenzt doch stark an Betrug.
 
frag einfach ganz nett nach, bleib höflich, damit kommst du am weitesten. =) wenn du dem Verkäufer gleich durck machst, aller "ich hab Recht" -> stellt der sich vllt auch quer. Auch nichts davon erwähnen, dass du innerlich kochst und das Vertrauen in den Laden verloren hast, musst ja hinterher nichts mehr bei denen kaufen wenn du dein Geld wieder hast =)
 
Ich werds jedenfalls probieren. Schöne Rechtsprechung sag ich nur. Wenn man Pech hat bekommt man evt. ne Graka die ein paar Monate in einem Vorführrechner bei denen rumgewerkelt hat und man kann sich nicht dagegen wehren sondern muss hoffen dass der Händel so "nett" ist das Ding wieder zurück zu nehmen. Eins ist jedenfalls klar, diese Kette sieht mich nie wieder. Solche Sachen werden von nun an nur noch übers Internet gekauft um das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen zu können falls man so einen Fall hat.
 
Verstehe ich dich richtig? Das von dir angesprochene Widerrufsrecht, welches du nutzen willst, ist doch gerade der Grund dafür, warum man beim Kauf im Internet nicht unbedingt fabrikneue Ware bekommt (sondern unter Umständen Ware, die daheim schon mal bei jemandem ausgepackt und in Betrieb genommen wurde). Schöne Doppelmoral.
Das kann dir im Internet überall passieren, bei Amazon, Mindfactory, Alternate und wie sie alle heißen und ist auch völlig rechtens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welches ich zukünftig nutzen will falls wieder so ein Fall vorliegt - so hatte ich das geschrieben. Erstens war das ja kein Kauf im Internet sondern im Laden. Zweitens habe ich per se kein Problem damit gebrauchte Ware zu bekommen sofern der Händler es kenntlich macht oder im Optimalfall sogar einen kleinen Rabatt gewährt. Ansonsten hat das für mich ein Geschmäckle nach dem Motto "hoffentlich merkts der Kunde nicht". Und drittens kann man doch wenigstens in der Lage sein das so zu machen dass dem Kunden kein Nachteil entsteht, also auf Kabel und Zubehör prüfen. Denn die Zeit für den Umtausch und die Benzinkosten ersetzt mir keiner. Zum Glück steht es einem frei derartige Händler zukünftig zu meiden.
 
Ich meinte das anders.
Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn da Zubehör fehlt oder andere Mängel offensichtlich sind.
Aber alleine die Tatsache, dass die Ware schon mal beim Kunde war, ändert nichts daran, dass es sich nach wie vor um Neuware handelt, die der Händler auch als Neuware verkaufen kann.

Am Link oben siehst du es ja selbst, jedes siebte Gerät geht zurück und wird vom Händler natürlich wieder als neu verkauft. Die Chance, im Internet "gebrauchte Neuware" (ich denke es ist klar wie es gemeint ist) zu bekommen ist vermutlich noch höher als im Ladengeschäft um die Ecke. Auch bei höchst seriösen Onlineshops.
 
Schon benutzt bedeutet im Normalfall dann ja auch weniger Herstellergarantie oder sehe ich da iwo einen Fehler?

Im Grunde kauft man einfach direkt gebraucht bzw. ein Gerät das nen Paar Monate alt ist. So spart man Geld und erhält am Ende einen meist nicht schlechteren Artikel als die wo man sonst neuen kaufen würde. Welche wiederum ja auch schon genutzt sein kann ;)
 
Schon benutzt bedeutet im Normalfall dann ja auch weniger Herstellergarantie oder sehe ich da iwo einen Fehler?
Das kommt dann drauf an... der neue Kunde bekommt dann zwar eine Rechnung mit seinem Kaufdatum, aber was ist wenn der vorherige Kunde die Hardware schon beim Hersteller registiert hat - auf seinen Namen?
 
Benzer schrieb:
Das kommt dann drauf an... der neue Kunde bekommt dann zwar eine Rechnung mit seinem Kaufdatum, aber was ist wenn der vorherige Kunde die Hardware schon beim Hersteller registiert hat - auf seinen Namen?

das ist egal. Soweit ich weiß hast du Garantieanspruch mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller. Demzufolge wäre es das Problem des Händlers in dem Fall
 
Benzer schrieb:
Garantie liegt immer beim Hersteller.

Das ist so nicht richtig; da Garantie eine freiwillige Leistung ist, liegt Garantie bei dem, der sie gegeben hat; ein Händler kann genauso eine Garantie geben wie ein Hersteller. Es ist allerdings richtig, dass bei Markengeräten eine Herstellergarantie heute das Übliche ist; dennoch kann ein Händler eine mHersteller-Garantie auch noch erweitern oder zusätzlich geben, z.B. Umtauschgarantie etc. etc oder was immer !

Im vorliegenden Fall bietet ARLT übrigens eine Umtauschgarantie von 8 Tagen nach Erwerb, wenn ich richtig unterrichtet bin.

Friccs schrieb:
... die Zeit für den Umtausch und die Benzinkosten ersetzt mir keiner. .....

Doch ! Wenn das Produkt nicht mängelfrei ist dann ist der Händler nach der Sachmängelhaftung des BGB auch zum Ersatz des darüberhinausgehenden Schadens verpflichtet; also Fahrtkosten zum Umtauschort, Arbeitszeitausfall, Nutzenausfall etc.; dabei gilt allerdings, dass der Kunden auch eine Schadensmidnerungspflicht hat; wenn es beispielsweise sinnvoll möglich und billiger ist, den Artikel auf dem Postweg umzutauschen, darf man für diesen Zweck natürlich nicht von Frankfurt nach München persönlich anreisen; innerhalb eines gewissen Umkreises um das Geschäft wird der persönliche Umtausch aber anzuerkennen sein. Mediamarkt beispielsweise hat mir zu diesem Zweck einmal € 15 Fahrtkosten erstattet für eine Anfahrt von 15 km.

Im vorliegenden Fall ist das Produkt im Übrigen nicht mangelfrei, wenn Bestandteile fehlen; allerdings vorsicht:

Die Vollständigkeit sollte man unmittelbar nach oder noch besser vor dem Kauf beim Händler kontrollieren, sonst könnte es ggfls. schwierig werden zu beweisen, dass die Teile beim Kauf auch schon wirklich gefehlt haben, selsbt wenn auch hier die Beweisumkehr gilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gallen schrieb:
Doch ! Wenn das Produkt nicht mängelfrei ist dann ist der Händler nach der Sachmängelhaftung des BGB auch zum Ersatz des darüberhinausgehenden Schadens verpflichtet; also Fahrtkosten zum Umtauschort, Arbeitszeitausfall, Nutzenausfall etc.;
e beim Kauf auch schon wirklich gefehlt haben, selsbt wenn auch hier die Beweisumkehr gilt.

Arbeitszeitausfall/Lohnausfall muss der Händler auch nicht bei der Sachmängelhaftung bezahlen....
Beim Nutzungsausfall bin ich mir da auch nicht sicher.....ob der Händler dafür bazahlen muss.

Fahrtkosten muss der Händler in den ersten sechs Monaten übernehmen.....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Arbeitszeitausfall muss der Händler auch nicht bei der Sachmängelhaftung bezahlen....
Beim Nutzungsausfall bin ich mir da auch nicht sicher.....ob der Händler dafür bazahlen muss.

Fahrtkosten muss der Händler in den ersten sechs Monaten übernehmen.....


Unsinn !

Einfach im Gesetz nachlesen: Dort wird Schadenersatz zugesprochen und Schadenersatz ist für den Schaden, der bedingt durch den Mangel eingetreten ist; da wrid nix ausgeschlossen im Gesetz oder auf sechs Monate begrenzt oder sonst irgendwie beschränkt !

Die Beschränkung liegt alleine - und darauf hatte ich hingewiesen - in der Angemessenheit und der Schadensminderungspflicht des Kunden !
 
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