Artikel bestellt und Defekt festgestellt, Geld zurück?

Muss dann auch ein Verschulden des Käufers vorliegen wenn er sein Gerät ordnungsgemäß verwenden will?
 
Du sprichst vom Wertersatz, den der Händler eventuell ziehen kann oder?
 
Ja ich möchte wissen ob:
Wenn überhaupt kann der Käufer Schadenersatz verlangen, allerdings muss auch ein bezifferter Schaden vorliegen und noch dazu ein Verschulden vom Händler, der diesen Schaden verursacht hat!
dies sich mit dem:
Dafür gibt es dann Wertersatz.

in irgendeiner Weise verrechnen lässt. Immerhin ist ja dem Verbraucher ein Schaden entstanden (die Farbe und Arbeit), dem Verkäufer ja ebenso (durch die Farbe die dort jetzt vielleicht drinne ist nach dem Ausspülen. Immerhin kann man ein solches Gerät ohne Farbe nicht benutzen. So oder so.

Und ja, die 14-tägige Rückgabefrist finde ich in Ordnung, und es ist wirklich eine sehr gedehnte Sache einen gebrauchten Gegenstand zurückzusenden. Mir gehts nur allgemein darum, ob dies ein Grund wäre auch auf dieses Recht zu pochen oder ob es kein Grund ist, dass eine zugesicherte Eigenschaft (in dem Falle die Farbe nach oben pumpen geht nicht) ein Rücktrittsgrund ist.
 
Man muss hier, wie schon gesagt, ordentlich trennen.

Wenn der Käufer widerrufen möchte, dann kann der Verkäufer grds. bei einer über das erlaubte Maß hinausgehenden Benutzung einen Wertersatz verlangen, m.E. auch dann, wenn die Sache mangelhaft war und der Käufer dies sofort bemerken musste.

Beanstandet der Käufer hingegen den Mangel und begehrt Nacherfüllung, dann muss der Verkäufer eine mangelfreie Sache nachliefern, ein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ist hierbei nicht vorgesehen.

Was der Käufer nun will, ist im Zweifel durch Auslegung seiner Erklärung(en) zu ermitteln.
 
Hi Leute,

zunächst mal danke für die vielen Beiträge!

Die Funktion hättest du auch mit Wasser rückstandslos testen können?
Demnach dürfte hier mind. ein Teilbetrag fällig werden.
Ich habe es sogar mit Wasser getestet, (nachdem ich mit Farbe getestet hatte, um zu prüfen ob es überhaupt funktioniert) nur hat das leider auch nicht funktioniert :)
Das eigentlich Schlimme ist ja, dass mir sogar ein ganzer Eimer Farbe drauf gegangen ist weil in der Beschreibung des Streichsystems stand, dass man die Farbe ggfs. verdünnen soll, wenn die Pumpe nicht saugt. Ich habe daraufhin nach und nach insgesamt ca. einen halben Liter Wasser in die Farbe gekippt, weil ich dachte, dass es dann vlt. geht.
Aber Pustekuchen, das Reslutat war, dass ich die Farbe wegschmeißen konnte (10l = 40€!), weil sie bei einer normalen Farbrolle alles vollgetropft hätte:)

Ich werde das Gerät jetzt zurückschicken und dem Verkäufer erklären, dass die Pumpe nicht funktioniert und ich mein Geld zurück haben möchte. Ich denke diese Vorgehensweise ist ersteinmal ok, wenn er etwas dagegen hat wird er mir das sagen.

Meint ihr es wäre ok, wenn ich auch die verhundste Farbe erwähne und ihm diese ggfs. in Rechnung stellen werde ? ^^
 
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Nein, ich würde erst einmal versuchen ohne Erklärung dein Geld zurück zu fordern (wie du bereits gemerkt hast, hast du selbst darauf nicht 100% Anspruch). Wenn DANN gefragt wird oder nach einer Minderung gesprochen wird, oder nach Austausch gefragt wird, würde ich nur freundlich darauf hinweisen. Auch hier hast du ja keinen Anspruch.
Mein Kühlschrank ging damals kaputt und ich hatte auch keinen Anspruch auf die leckeren Steaks im Gefrierer. Ebenso bei Festplatten, wenn da eine abnippelt hast du auch keinen Anspruch auf irgendwas wenn deine Daten weg sind.

Es ist also eher ein "ich-bin-ja-so-naiv" Argument für den Fall der Fälle um eine Kulanz zu erwirken...

PS: Außer hier sind Mitarbeiter von Amazon unterwegs und lesen mit schmunzelndem Gesichtsausdruck mit. Dann hast du natürlich Pech gehabt ;)
 
Der Test mit der Farbe ist IMHO nicht unbedingt ein Grund für eine Minderung der Rückerstattung, das kommt eben darauf an, ob man das als Prüfung der Ware oder als bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sieht.
Dass das Ding nicht tut, würde ich schon dazu schreiben, einen Unterschied sollte es aber sowieso nicht machen. Das mit der Rechnung für die Farbe würde ich mir aber sparen, denn erstens hast du darauf ziemlich sicher keinen Anspruch und zweitens provoziert das nur Streit.
 
Hmm, fällt das nicht unter Gewährleistung? Natürlich hätte der Verkäufer dann das Recht dir erstmal Ersatz zu stellen, bevor er dir das Geld zurück gibt.

Aber warum bereitest du dich jetzt schon auf den "harten" Weg vor?

Einfach mal anfragen und du weißt ob du dein Geld retour bekommst. Ich bin bis jetzt in solchen Situationen immer besser gefahren mit der "Lass uns das ausreden" Methode, als mit der "Ich habe Rechtsschutz und den werde ich auch benutzen" Methode.

Streiten und klagen kannst du ja immer noch, wenn du mit dem Verkäufer nicht auf einen Nenner kommst.

EDIT: Für ein efektes Teil Nutzungabschläge verrechnen wäre wohl was für Methode "Rechtschutz", könnte ja auch in Richtung "Betrug" gehen.
Ich verkaufe nur defekte Staubsauger und immer wieder die selben Stücke. Bei jedem der sein Geld zurück will verlange ich 15€ für die Nutzung, kaum Investitionskosten und trotzdem kommt immer Geld rein (Bis eben das Produkt so unten durch ist, dass es keiner mehr geschenkt will) ;)
 
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00Muetze schrieb:
Hmm, fällt das nicht unter Gewährleistung? Natürlich hätte der Verkäufer dann das Recht dir erstmal Ersatz zu stellen, bevor er dir das Geld zurück gibt.

Du weißt schon, dass der TE nach seinem Widerrufsrecht fragt und somit lieber sein Geld zurück haben möchte, anstatt die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen

00Muetze schrieb:
EDIT: Für ein efektes Teil Nutzungabschläge verrechnen wäre wohl was für Methode "Rechtschutz", könnte ja auch in Richtung "Betrug" gehen.
Ich verkaufe nur defekte Staubsauger und immer wieder die selben Stücke. Bei jedem der sein Geld zurück will verlange ich 15€ für die Nutzung, kaum Investitionskosten und trotzdem kommt immer Geld rein (Bis eben das Produkt so unten durch ist, dass es keiner mehr geschenkt will) ;)

RICHTIG LESEN! Man muss ich richtig unterscheiden und Doc Foster hat es richtig beschrieben

Doc Foster schrieb:
Wenn der Käufer widerrufen möchte, dann kann der Verkäufer grds. bei einer über das erlaubte Maß hinausgehenden Benutzung einen Wertersatz verlangen, m.E. auch dann, wenn die Sache mangelhaft war und der Käufer dies sofort bemerken musste.

Beanstandet der Käufer hingegen den Mangel und begehrt Nacherfüllung, dann muss der Verkäufer eine mangelfreie Sache nachliefern, ein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ist hierbei nicht vorgesehen.
 
Ribery88 schrieb:
Du weißt schon, dass der TE nach seinem Widerrufsrecht fragt und somit lieber sein Geld zurück haben möchte, anstatt die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen
Jop weiß ich, drum habe ich geschreiben "der Verkäufer HÄTTE das Recht". Deshalb auch weiter unten "Einfach mal anfragen und du weißt ob du dein Geld retour bekommst.". Recht haben und darauf bestehen sind 2 Paar Schuhe, wenn der Verkäufer das Recht hat Ersatz zu stellen, heißt das noch lange nicht, dass er davon Gebrauch macht. Mir wurde in einer ähnlichen Situation die Wahl gelassen "Geld zurück" oder "Ersatz".

Nicht jeder Verkäufer pocht stur auf sein Recht, manchen ist es lieber, dass der Kunde dann doch mal wieder bei ihm bestellt, weil er weiß, das Probleme einfach gelöst werden, sollten sie auftreten.

Schließlich wissen auch Verkäufer, dass ein Rechtsstreit zumindest einen verlorenen Kunden und schlechte Rezessionen bedeuten, was andere potentielle Kunden vom Kauf abhalten könnte.

Ribery88 schrieb:
RICHTIG LESEN! Man muss ich richtig unterscheiden und Doc Foster hat es richtig beschrieben

War auch nicht ernst gemeint drum der Ironie Smily ";)"
 
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