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Onkelhitman
Gast
Muss dann auch ein Verschulden des Käufers vorliegen wenn er sein Gerät ordnungsgemäß verwenden will?
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Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
dies sich mit dem:Wenn überhaupt kann der Käufer Schadenersatz verlangen, allerdings muss auch ein bezifferter Schaden vorliegen und noch dazu ein Verschulden vom Händler, der diesen Schaden verursacht hat!
Dafür gibt es dann Wertersatz.
Ich habe es sogar mit Wasser getestet, (nachdem ich mit Farbe getestet hatte, um zu prüfen ob es überhaupt funktioniert) nur hat das leider auch nicht funktioniertDie Funktion hättest du auch mit Wasser rückstandslos testen können?
Demnach dürfte hier mind. ein Teilbetrag fällig werden.
00Muetze schrieb:Hmm, fällt das nicht unter Gewährleistung? Natürlich hätte der Verkäufer dann das Recht dir erstmal Ersatz zu stellen, bevor er dir das Geld zurück gibt.
00Muetze schrieb:EDIT: Für ein efektes Teil Nutzungabschläge verrechnen wäre wohl was für Methode "Rechtschutz", könnte ja auch in Richtung "Betrug" gehen.
Ich verkaufe nur defekte Staubsauger und immer wieder die selben Stücke. Bei jedem der sein Geld zurück will verlange ich 15€ für die Nutzung, kaum Investitionskosten und trotzdem kommt immer Geld rein (Bis eben das Produkt so unten durch ist, dass es keiner mehr geschenkt will)
Doc Foster schrieb:Wenn der Käufer widerrufen möchte, dann kann der Verkäufer grds. bei einer über das erlaubte Maß hinausgehenden Benutzung einen Wertersatz verlangen, m.E. auch dann, wenn die Sache mangelhaft war und der Käufer dies sofort bemerken musste.
Beanstandet der Käufer hingegen den Mangel und begehrt Nacherfüllung, dann muss der Verkäufer eine mangelfreie Sache nachliefern, ein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ist hierbei nicht vorgesehen.
Jop weiß ich, drum habe ich geschreiben "der Verkäufer HÄTTE das Recht". Deshalb auch weiter unten "Einfach mal anfragen und du weißt ob du dein Geld retour bekommst.". Recht haben und darauf bestehen sind 2 Paar Schuhe, wenn der Verkäufer das Recht hat Ersatz zu stellen, heißt das noch lange nicht, dass er davon Gebrauch macht. Mir wurde in einer ähnlichen Situation die Wahl gelassen "Geld zurück" oder "Ersatz".Ribery88 schrieb:Du weißt schon, dass der TE nach seinem Widerrufsrecht fragt und somit lieber sein Geld zurück haben möchte, anstatt die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen
Ribery88 schrieb:RICHTIG LESEN! Man muss ich richtig unterscheiden und Doc Foster hat es richtig beschrieben