shawly
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2012
- Beiträge
- 1.291
Hi zusammen,
ich habe bei einem (gewerblichen) Händler auf ebay einen Xeon E3-1220v3 erworben, in der Beschreibung stand deutlich, dass die CPU eine iGPU besitzt, da hake ich natürlich nicht zwei mal nach, da ich davon ausgehe, dass die Beschreibung korrekt ist.
War mir auch nicht bewusst, dass E3-12x0 Xeons keine iGPU besitzen.
Wie auch immer, nun mach ich natürlich Gebrauch meines Rechts auf Nacherfüllung, was ich mich jedoch nun frage, bin ich als Käufer berechtigt zu wählen, welche Art von Nacherfüllung der Verkäufer leisten muss? Sprich, kann ich nun einen Ersatzartikel ohne diesen "Mangel" verlangen und ist er dann auch verpflichtet dem nachzukommen?
Grüße,
shawly
ich habe bei einem (gewerblichen) Händler auf ebay einen Xeon E3-1220v3 erworben, in der Beschreibung stand deutlich, dass die CPU eine iGPU besitzt, da hake ich natürlich nicht zwei mal nach, da ich davon ausgehe, dass die Beschreibung korrekt ist.
War mir auch nicht bewusst, dass E3-12x0 Xeons keine iGPU besitzen.
Wie auch immer, nun mach ich natürlich Gebrauch meines Rechts auf Nacherfüllung, was ich mich jedoch nun frage, bin ich als Käufer berechtigt zu wählen, welche Art von Nacherfüllung der Verkäufer leisten muss? Sprich, kann ich nun einen Ersatzartikel ohne diesen "Mangel" verlangen und ist er dann auch verpflichtet dem nachzukommen?
Grüße,
shawly