Oder man könnte auch n Ar*** sein:
Also wenn Du die CPU behalten willst und der Verkäufer keinen Nachlass gewähren mag...
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Versehentliche-Falschauskunft-ist-abmahnfaehig-2732914.htmlEuGH: Versehentliche Falschauskunft ist abmahnfähig
Bereits eine einzelne falsche Auskunft eines Gewerbetreibenden gegenüber einem Verbraucher stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist dabei unerheblich, ob die Auskunft fahrlässig oder vorsätzlich falsch erteilt wurde
Also wenn Du die CPU behalten willst und der Verkäufer keinen Nachlass gewähren mag...