Artikel verkauft auf eBay (Auktion) - Käufer will direkt nach Auktionsende Kauf abbrechen

Marvolo

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Hallo,

folgender Fall:
ich habe einen Artikel bei eBay via Auktion eingestellt (750,00€ Startgebot). Auktionslänge 3 Tage. Kurz nach der Auktionseröffnung vor 3 Tagen kontaktiert mich der jetzige Käufer und fragt sogar noch nach, ob die Originalrechnung dem Artikel beiläge, was ich als Rückantwort bejahte. Daraufhin gab es vom Käufer 1 Gebot für 750,00€.
Da es keine weiteren Gebote in den 3 Tagen mehr gab, war der Käufer dann eben der Höchstbietende und hat den Artikel gestern Abend gekauft.

Ich schickte umgehend die Rechnungsmodalitäten. Heute Morgen dann bekam ich eine E-Mail: der Käufer möchte den Kauf jetzt abbrechen. Als Begründung kam nur ein äußerst kryptisches "Versehentlich gekauft".

Das kaufe ich ihm um ehrlich zu sein nicht ab... Zuerst noch per Nachricht anfragen, ob die Rechnung beiliegt, dann ein Gebot absetzen und dann soll das jetzt alles doch versehentlich gewesen sein??

Ich habe noch nicht auf die Abbruchanfrage reagiert, bin aber eigentlich nicht gewillt, dem jetzt zuzustimmen. Wenn ich nicht zustimme, muss der Käufer dann bezahlen, oder wie würde die Sache dann nun weitergehen? Ich bin eigentlich froh, dass der Artikel jetzt verkauft ist und möchte damit jetzt auch abschließen...

Käufer hat anscheinend 100% positive Bewertungen auf eBay.
 
Moin,
ich würde dem Abbruchbegehren zustimmen. Warum? Nun, wenn der Käufer den Artikel nicht will, was hindert den dann in der Folge, den Artikel nach Erhalt zu reklamieren (wegen Fehler, etc.). Ebay gibt dem in der Regel nach. Und ob der zurück geschickte Artikel noch so gut wie vorher arbeitet, sei mal dahin gestellt.
Gruß
Peter
 
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PeterTit schrieb:
Nun, wenn der Käufer den Artikel nicht will, was hindert den dann in der Folge, den Artikel nach Erhalt zu reklamieren (wegen Fehler, etc.). Ebay gibt dem in der Regel nach. Und ob der zurück geschickte Artikel noch so gut wie vorher arbeitet, sei mal dahin gestellt.

Geht sowas überhaupt?
Ich hatte in der Aktion darauf hingewiesen, dass es ein Privatkauf ist, keine Rücknahme.

Ich kann beweisen, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Von mir aus fertige ich vor Versand noch ein Beweisvideo an, wo ich das Gerät ausgiebig teste.
 
Jepp, die Verkäufe bei Ebay werden nie langweilig. Könnte da so einige Storys erzählen.
Brich ab und setz neu rein. Spart dir nötigen Ärger.
Und den Käufer am besten auf die Liste der gesperrten Käufer setzen.
 
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Marvolo schrieb:
keine Rücknahme.
Und wenn der Käufer die Paketannahme verweigert, geht das Paket an dich zurück.
 
Ist doch unglaublich... Wo ist der Grundsatz hin, dass ein Kaufvertrag bindend ist? Noch dazu bei einer Auktion, wo man 100.000 Mal gefragt wird, ob man wirklich ernsthaft ein Gebot absetzen möchte... Es war ja nicht mal ein Sofort-Kauf, und selbst da wird man lang und breit vorher noch gefragt...
Ergänzung ()

Ponderosa schrieb:
Und wenn der Käufer die Paketannahme verweigert, geht das Paket an dich zurück.

Dann hat er aber schon bezahlt und überwiesen, denn vorher geht das Paket nicht raus. Und wenn er es nicht annimmt, ist das ja schlecht meine Schuld oder mein Problem. Dann kann ich es nochmal erneut losschicken, von mir aus.
 
Es gilt doch: Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der mangelfreien Kaufsache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu bezahlen und die Sache abzunehmen

Oder bestehen Zweifel, dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
 
Da wäre es hilfreich, wenn der Paketlieferdienst bei erfolgreicher Abgabe des Pakets an den Käufer, an Ebay eine Meldung sendet, dass das eventuell blockierte Geld dem Verkäufer ausgezahlt werden kann.
 
Marvolo schrieb:
Wenn ich nicht zustimme, muss der Käufer dann bezahlen, oder wie würde die Sache dann nun weitergehen?

Er muss gar nichts! Bezahlt er aber nicht hat es trotzdem Konsequenzen für Ihn denn nach 4 Tagen kannst du den Artikel als nicht bezahlt makieren was bedeutet dass der Käufer einen Mängeleintrag wegen eines nicht bezahlten Artikels erhält. 2 davon und er kann bei vielen Verkäufern nichzt mehr mitbieten die das via eingeschränkten Käuferkreis ausschließen.

Marvolo schrieb:
Geht sowas überhaupt?
Ich hatte in der Aktion darauf hingewiesen, dass es ein Privatkauf ist, keine Rücknahme.

Ja und? Du kannst soviel in Deine Artikelbeschreibung schreiben wie du willst. Interessiert eBay nur nicht. Denn die Käufer- und Verkäuferschutz AGB's hast Du an dem Punkt akzeptiert wo du Dein Girokonto zur Auszahlung via Buchung und Abbuchung des Betrages verifiziert hast. Du musst den Abbruch nicht akzeptieren. Das stimmt. Bezahlt er denn trotzdem wird wohl das beschriebene aus Post #2 passieren oder er nimmt das Paket gar nicht erst an und es kommt retour.

Warte also 4 Tage und melde dann den Artikel wegen nicht bezahlt. Danach sofort den Käufer auf die Igno Liste setzen!

Wichtig: Innerhalb dieser 4 Tage KEINE Rechnung schicken! Denn das resetet den Timer und er beginnt von neuen zu zählen.
 
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Marvolo schrieb:
Dann hat er aber schon bezahlt und überwiesen, denn vorher geht das Paket nicht raus. Und wenn er es nicht annimmt, ist das ja schlecht meine Schuld oder mein Problem. Dann kann ich es nochmal erneut losschicken, von mir aus.

Erst mal liegt das Geld dann bei ebay oder paypal (Geht Überweisung überhaupt noch?)... Wenn der Käufer, dann doch sagt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist, wird ebay erstmal das Geld einfrieren. Erfahrungsgemäß bekommt aber der Käufer fast immer recht und du bist im schlimmsten Fall beides los, Geld und Ware.
Natürlich steht dir dann immernoch der zivilrechtliche Weg offen. Aber solange ich das verhindern kann, würde ich das auch tun, selbst wenn es die Rechtschutzversicherung übernimmt, hast du immernoch den Ärger und das Risiko.
 
RegShoe schrieb:
Wenn der Käufer, dann doch sagt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist, wird ebay erstmal das Geld einfrieren. Erfahrungsgemäß bekommt aber der Käufer fast immer recht und du bist im schlimmsten Fall beides los, Geld und Ware.

Unglaublich... Ich seh schon: Käufer haben hier tendenziell mehr Rechte als Verkäufer...
 
Marvolo schrieb:
Käufer haben hier tendenziell mehr Rechte als Verkäufer...
Ist auf Ebay noch nie anders gewesen.

Falls er noch nicht bezahlt hat, wird es wohl auf einen Fall hinausgehen, wo er auch ggf. eine schlechte Bewertung und Eintrag von Ebay in Kauf nimmt. Wobei du als Verkäufer gar nicht schlecht bewerten kannst.
 
Grundsätzlich gebe ich dir recht, dass er geboten hat, dadurch seine Kaufinteresse bekundigt hat und am Ende dann auch der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Aber sei trotzdem froh, dass er dir, warum auch immer und auch dahingestellt, ob das rechtens ist oder nicht, sofort Bescheid gesagt hat, dass er den Kauf rückgängig machen möchte.
Besser als wenn du es verpackst, zur Post bringst, dann reklamiert er es und will sein Geld zurück etc. und das wird dann zum Streifall und geht hin und her.
Bzw er würde ja vermutlich auch gar nicht erst bezahlen, du reklamierst das dann bei ihm und dann auch bei ebay etc. und auch das geht dann hin und her.
Egal wie, es wird keinen Spaß machen.
 
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Knecht_Ruprecht schrieb:
Oder bestehen Zweifel, dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist?
Nein.

Aber ich habe hier so meine Zweifel an eBay ... ;) .
 
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Verständlich.

Stressarm ist mit Sicherheit nur die bereits vorgeschlagene Variante: Abbruchanfrage akzeptieren und neu einstellen.
 
Grundsätzlich ist ein für beide Seiten absolut verbindlicher Kaufvertrag gem. BGB zustande gekommen.
Der ist auch dann gültig, wenn der Käufer die Abbruch-Funktion von eBay nutzt.
(Technische Möglichkeiten bzw. eBay-Funktionen oder AGBn schalten keine Gesetze aus!)

Andererseits: Ich würde dem Abbruch zustimmen und den betreffenden Account - sofern möglich - dann dauerhaft und ohne Wiederkehr blockieren. Ich habe keinen Sprit um mich mit so was generell aufzuhalten - erst recht nicht mit Leuten, die bei Willenserklärungen Wendehälse sind.
 
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Mit dem Abbruchbegehren hat der Käufer juristisch nach § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums erklärt.
Über dessen Wirksamkeit entscheidet letzten Endes abschließend ein Gericht.
Der TE wird bei Gericht in Vorleistung gehen müssen.

Was ebay entscheidet, ist zivilrechtlich nicht bindend.
Wenn der Verkäufer dem Abbruchbegehren nicht zustimmt, dann wird eben nicht abgebrochen.
Aber ebay wird dann nichts unternehmen, um dem Verkäufer zu seinem Verkaufserlös zu verhelfen. Ganz im Gegenteil, die Gebühren für den Verkauf wird sie dem Verkäufer in Rechnung stellen und ggf. über Inkasso eintreiben!
 
ThomasK_7 schrieb:
Mit dem Abbruchbegehren hat der Käufer juristisch nach § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums erklärt.

Ist es juristisch des Verkäufers Schuld, wenn der Käufer sich irrt? Ich habe im Angebot keinen Irrtum verbreitet. Hier lag auch beim Käufer kein Irrtum vor. Hier lag keine Lust vor, den Kauf weiters durchzuführen. Wer zuerst eine Nachricht schreibt und sich noch nach der Originalrechnung erkundigt und dann ein Gebot absetzt, der ist ausreichend im Bilde über den zu erwerbenden Artikel.

Da liegt kein Irrtum vor!
 
Besteht der Link zu deinem Angebot noch, und kannst du den mal hier angeben.
 
ThomasK_7 schrieb:
Mit dem Abbruchbegehren hat der Käufer juristisch nach § 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums erklärt.
Eine Anfechtung wäre nur dann zulässig, wenn der Käufer einen rechtlichen Grund angeben kann, der ihn zur Anfechtung berechtigen würde. Nach § 119 BGB ist eine Anfechtung wegen Irrtums möglich, wenn der Käufer beispielsweise einen wesentlichen Umstand falsch verstanden hat, oder durch einen Irrtum über die Eigenschaften des Kaufgegenstands getäuscht worden wäre.

Der vom TO geschilderte Sachverhalt stellt sich aber doch anders dar.

Der Käufer hat doch hier konkret nach den Rechnungsmodalitäten gefragt, was darauf hindeutet, dass er sich mit dem Kauf und den Bedingungen bereits auseinandergesetzt hat. Der bloße Verweis auf "versehentlich gekauft" genügt normalerweise nicht als Grund für eine Anfechtung nach § 119 BGB.
 
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