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Artikel verkauft auf eBay (Auktion) - Käufer will direkt nach Auktionsende Kauf abbrechen

Ponderosa schrieb:
Besteht der Link zu deinem Angebot noch, und kannst du den mal hier angeben.

Hier

Ich habe dem Abbruch des Kaufs jetzt zugestimmt und das Angebot erneut eingestellt für 5 Tage. Gleichzeitig auch bei Kleinanzeigen.
 
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Reaktionen: Ponderosa
Froki schrieb:
Der vom TO geschilderte Sachverhalt stellt sich aber doch anders dar.
Eine rechtliche Würdigung anhand nur einer Parteiaussage halte ich für riskant. Gerade im Bezugsfeld § 119 BGB.
Das sich in so einem Fall zwei übereinstimmende Parteiaussagen ergeben, ist doch ein höchst seltener Fall.
Ein äußerst kryptisches (!) "versehentlich gekauft" kann sich vor Gericht oder im weiteren vorgerichtlichen Schriftverkehr als sehr wohl begründbares Argument herausstellen. Das Prozessrisiko ist deswegen meines Erachtens erst einmal als hoch einzustufen.
 
ThomasK_7 schrieb:
Eine rechtliche Würdigung anhand nur einer Parteiaussage halte ich für riskant.
Ich muss hier mit dem Sachverhalt leben, den ich zur Verfügung habe, ohne da etwas hinein zu interpretieren. oder etwas hinzu zu erfinden.

ThomasK_7 schrieb:
Das sich in so einem Fall zwei übereinstimmende Parteiaussagen ergeben, ist doch ein höchst seltener Fall.
Im wirklichen Leben oder in einer gestellten Juraklausur ...

ThomasK_7 schrieb:
Ein äußerst kryptisches (!) "versehentlich gekauft" kann sich vor Gericht oder im weiteren vorgerichtlichen Schriftverkehr als sehr wohl begründbares Argument herausstellen.
Vor Gericht ist so vieles möglich.

Eine rechtliche Würdigung auf Grundlage einer einzelnen Parteiaussage kann in der Tat riskant sein, da die Objektivität und Gesamtheit der Beweise entscheidend sind. Nach § 286 ZPO hat das Gericht den Beweis durch freie Überzeugungsbildung zu führen, was bedeutet, dass es alle relevanten Aspekte und Hinweise berücksichtigen muss.

ThomasK_7 schrieb:
Das Prozessrisiko ist deswegen meines Erachtens erst einmal als hoch einzustufen.
Da bin ich ganz bei Dir, zumal es unumgänglich sein wird, eine umfassende Beweisführung vorzulegen, um vor Gericht erfolgreich zu sein.
 
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