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Artikel verkauft auf eBay (Auktion) - Käufer will direkt nach Auktionsende Kauf abbrechen
Eine rechtliche Würdigung anhand nur einer Parteiaussage halte ich für riskant. Gerade im Bezugsfeld § 119 BGB.
Das sich in so einem Fall zwei übereinstimmende Parteiaussagen ergeben, ist doch ein höchst seltener Fall.
Ein äußerst kryptisches (!) "versehentlich gekauft" kann sich vor Gericht oder im weiteren vorgerichtlichen Schriftverkehr als sehr wohl begründbares Argument herausstellen. Das Prozessrisiko ist deswegen meines Erachtens erst einmal als hoch einzustufen.
Im wirklichen Leben oder in einer gestellten Juraklausur ...
ThomasK_7 schrieb:
Ein äußerst kryptisches (!) "versehentlich gekauft" kann sich vor Gericht oder im weiteren vorgerichtlichen Schriftverkehr als sehr wohl begründbares Argument herausstellen.
Eine rechtliche Würdigung auf Grundlage einer einzelnen Parteiaussage kann in der Tat riskant sein, da die Objektivität und Gesamtheit der Beweise entscheidend sind. Nach § 286 ZPO hat das Gericht den Beweis durch freie Überzeugungsbildung zu führen, was bedeutet, dass es alle relevanten Aspekte und Hinweise berücksichtigen muss.
ThomasK_7 schrieb:
Das Prozessrisiko ist deswegen meines Erachtens erst einmal als hoch einzustufen.