Hallo,
ich lese gerade etwas über die Teilnahmebedingungen beim Asus Cashback Programm nach, folgendes hat mich stutzig gemacht:
5. Aktionsprodukt
Der Kauf eines neuen originalen unter der Anlage aufgelisteten Produkten („Aktionsprodukte”) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion.
Es werden pro Teilnehmer nicht mehr als 2 erworbene Aktionsprodukte, während des Aktionszeitraums, für Aktionsansprüche berücksichtigt.
Falls der Teilnehmer nach der Registrierung das Aktionsprodukt umtauscht oder von seinem Rückgabe- oder Widerspruchsrecht Gebrauch macht, entfällt der Aktions-Anspruch rückwirkend. Weiterhin ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro an ASUS zu zahlen. ASUS wird unabhängig davon gegen Betrugs- und Missbrauchsversuche vorgehen.
Ist mit dem Rückgabe - Widerspruchsrecht auch der Garantieanspruch gemeint? Also, muss die Bearbeitungsgebühr auch bezahlt werden, wenn man das Cashback Angebot eingelöst hat und z.B. nach einem Jahr bei einem Defekt den Artikel einschicken möchte?
Oder ist das nur ein Schutz, das Leute nicht das Cashback Angebot missbrauchen, sich also die Artikel bestellen, Cashback einlösen und den Artikel dann innerhalb der 14 Tage Frist zurückschicken? Oder habe ich das falsch verstanden?
Grüße
ich lese gerade etwas über die Teilnahmebedingungen beim Asus Cashback Programm nach, folgendes hat mich stutzig gemacht:
5. Aktionsprodukt
Der Kauf eines neuen originalen unter der Anlage aufgelisteten Produkten („Aktionsprodukte”) ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion.
Es werden pro Teilnehmer nicht mehr als 2 erworbene Aktionsprodukte, während des Aktionszeitraums, für Aktionsansprüche berücksichtigt.
Falls der Teilnehmer nach der Registrierung das Aktionsprodukt umtauscht oder von seinem Rückgabe- oder Widerspruchsrecht Gebrauch macht, entfällt der Aktions-Anspruch rückwirkend. Weiterhin ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro an ASUS zu zahlen. ASUS wird unabhängig davon gegen Betrugs- und Missbrauchsversuche vorgehen.
Ist mit dem Rückgabe - Widerspruchsrecht auch der Garantieanspruch gemeint? Also, muss die Bearbeitungsgebühr auch bezahlt werden, wenn man das Cashback Angebot eingelöst hat und z.B. nach einem Jahr bei einem Defekt den Artikel einschicken möchte?
Oder ist das nur ein Schutz, das Leute nicht das Cashback Angebot missbrauchen, sich also die Artikel bestellen, Cashback einlösen und den Artikel dann innerhalb der 14 Tage Frist zurückschicken? Oder habe ich das falsch verstanden?
Grüße