ASUS Commando defekt - Haendler nicht erreichbar wegen Garantie - was machen?

Falc410

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Hallo,

habe mir mein ASUS Commando beim BIOS Update unter Vista geschossen. Laut ASUS ist das Supported funktioniert aber wohl doch nicht so wie es sollte. BIOS wird geloescht aber nicht geflasht (ja ich weiss das man es mit Bootdiskette machen sollte aber ich bin davon ausgegangen das im Jahre 2007 sowas auch endlich unter Windows klappen sollte, hab mir in 15 Jahren noch kein einziges Board damit geschossen - nun keine Flames deswegen bitte).

Problem ist, laut ASUS Hotline wird das Board kostenlos repariert (na immerhin) aber der Haendler muss es einschicken. Nun habe ich es bei overclockers.de gekauft. Die Bestellung und der Verstand verliefen im Januar einwandfrei, aber nun seit Montag keine Antwort auf eine kurze Emailanfrage zu diesem Problem und auch per Telefon niemand erreichbar. Ich habe schon oefter gehoert das der Shop diesbezueglich negativ aufgefallen ist.

Was kann ich noch tun wenn sich da nichts machen laesst? Laut ASUS darf ich das Board ja nicht direkt zu denen schicken. Kann ich denn in der Theorie zu einem anderen Haendler gehen und diesen bitten das Board fuer mich einzuschicken?
 
Ich kann die Aussage von Asus nicht ganz nachvollziehen. In der Regel kann man den direkten weg gehen (auch bei Asus).
ich würde noch mal die Hotline anrufen, dein Problem schildern und nach einer Direktabwicklung fragen.
Vielleicht hast du nur einen inkompetenten Mitarbeiter am Telefon gehabt!
 
Das haben mir zwei unabhaengige Mitarbeiter bestaetigt, und auch ein andere Computerladen in Muenchen (litec-computer.de).
Weiss nun echt nicht was ich machen soll.
 
Ganz einfach! Hatte das selbe Problem mit nen ASUS P5B Deluxe WiFi (das windoof update suckt! next time EZ Flash per BIOS sach ich mal).

Also, die Lage ist ganz einfach: dein Händler hat das Teil bei ASUS geordert und ER hat bei ASUS DIREKT die Garantie, DU hast die Garantie beim Händler.
Ich musste damals das Board zu VV-Computer zurückschicken, die haben es umgehend zu ASUS weitergeleitet und 12 Tage später hatte ich nen neues Board. Es MUSS dieser Weg gegangen werden, anders gehts nicht! Früher konnte man wenigstens noch das BIOS rausnehmen und neu flashen (mit richtigem Gerät), aber heutzutage muss man leider einschicken :(

Also, schicks zu deinem Händler, lass dir noch nen Rücksendecoupon schicken, dann haste auch kein Porto an Hacken, der Compi-Händler MUSS das Teil annehmen und zu ASUS schicken, sonst redeste mit deinem Anwalt und der freud sich schon mal wieder nen sicheren Fall am Start zu haben... viel Erfolg!

Gruß
 
@FAT B

So einfach ist die Sache nun wieder nicht. Der Händler kauft weder direkt bei Asus noch hat er selbst einen Garantieanspruch gegenüber Asus. Den hat nur der Kunde. Diesbezüglich sehr aussagekräftig sind die Garantiebestimmungen, die jedem Board beiliegen.

Wenn der Händler sich quer stellt, hat der Kunde ein Problem. Denn gegenüber dem Kunden hat der nur Gewährleistungsverpflichtungen und ein fehlgeschlagenes Bios-Update fällt nicht darunter. Verlangt Asus ein Einsenden des Händlers und dieser meldet sich nicht, so bleibt dem Kunden nur die Möglichkeit, Druck gegenüber dem Händler auszuüben.

Unaufgefordert das Board auf die Reise zum Händler zu schicken kann mehr als nur in die Hose gehen. Der Händler ist nicht verpflichtet, das Board anzunehmen. Warum auch? Er hat ein funktionierendes Board verkauft und um die Garantie, unter die das hier fällt, muss er sich nicht kümmern.
 
tja, da äußert sich asus aber anders zu, kannst ja mal anrufen und fragen, die sagen das genauso wie ichs gesagt habe. sorry, wüsste nicht wie du mich vom gegenteil überzeugen kannst. asus würde sich doch selbst in teufelsküche bringen, wenn die von ihrem support solche aussagen machen lassen, wenn sie nicht stimmen...

mich würden mal genaue gesetztesauszüge oder agb-auszüge interessieren, die deine vermutung untermauern.
 
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Hallo geht dein Bios jetzt garnichtmehr, bzw läuft der Rechner nicht mehr oder?
Sonnst hättest du das Orginalbios von der CD aufspielen können das klappt immer war auch bei mir so, da brauchst auch kein windof einfach beim Hochfahren von CD Starten aber warscheinlich macht dein Board nix mehr.
Oder du holst dir einen neuen Bios Baustein für 10€ dann brauchst nix wegschicken und neues Bios ist auch schon drauf auswechseln ist esay.

Du solltest nochmal bei ASUS anfragen, und Ihnen das nochmal erklären.
 
@FAT B

Was Asus sagt ist gelinde gesagt egal. Denn die Garantie ist ein Vertrag zwischen Hersteller und Kunde. Der Händler hat mit der Garantie nichts zu tun, da er nur im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten handeln muss.

Wenn Asus die Abwicklung über den Händler verlangt, bringt Asus einen unbeteiligten Dritten ins Spiel, der gar nicht verpflichtet ist, dem Folge zu leisten.

Ein fehlgeschlagenes Bios-Update ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung. Das Board war lauffähig und erst der Kunde hat es funktionsunfähig gemacht. Wenn Asus sich bereit erklärt, das Board zu tauschen, was hat der Händler damit zu tun? Der müsste nur dann eintreten, wenn das Board einen Mangel hatte, der eindeutig nicht vom Kunden verursacht wurde.

Normalerweise übernehmen Händler die Abwicklung in solchen Fällen. Solch ein Verhalten sehe ich als Serviceleistung. Weigert der Händler sich allerdings oder meldet sich nicht einmal, so gibt es keine gesetzliche Handhabe, die Garantieabwicklung einzuklagen.
 
oh dude. was soll ich sagen? hab halt andere erfahrungen. naja, glaub was du magst ;)
 
Glauben und Wissen sind zwei verschiedene Dinge. Wenn Du die Erfahrung gemacht hast, dass ein Händler die Garantieabwicklung übernimmt, dann ist das schön. Wenn er sie hingegen ablehnt, so bist Du als Kunde gelinde gesagt hinten ganz unten.

Du forderst einen gesetzlichen Beleg dafür? Dann liefere Du ihn doch. Denn wer sich auf eine für ihn rechtlich vorteilhafte Position bezieht, muss die gesetzliche Forderungsgrundlage dafür vorweisen. Die kannst Du hingegen nicht liefern, weil es sie nicht gibt.

Als Händler würde ich dir schlicht die Frage stellen, wo ich unterschrieben habe, dass ich die Garantieabwicklung übernehme. Oder bestimmt neuerdings der Hertsteller, wer das zu übernehmen hat?
 
critique schrieb:
Ein fehlgeschlagenes Bios-Update ist kein Mangel im Sinne der Gewährleistung. Das Board war lauffähig und erst der Kunde hat es funktionsunfähig gemacht. Wenn Asus sich bereit erklärt, das Board zu tauschen, was hat der Händler damit zu tun? Der müsste nur dann eintreten, wenn das Board einen Mangel hatte, der eindeutig nicht vom Kunden verursacht wurde.

Moment mal: Wenn das neue BIOS von ASUS stammt und für dieses Board gedacht ist, dann muß doch Asus für den Fehlschlag haften, oder nicht!? Erst recht wenn die sagen das das BIOS noch nicht 100% lüppt. Es sei denn Asus sagt das das BIOS mit dem EZ Flash aufgespielt werden muß und nicht über WIndo0f.
 
Genau. Der Fehler liegt auf Seiten Asus'. Wenn der Kunde ein Update einspielt, dass nicht funktioniert, haftet der Hersteller, wenn er es freigegeben hat. Wie man die übliche Klausel zu interpretieren hat, dass der Kunde für alle seine Handlungen selbst verantwortlich ist, das steht auf einem anderen Blatt. Ich sehe bei einwandfreiem Verhalten des Kunden (genaue Befolgung der Anleitung zum Bios-Update) keinen Verstoss gegen die Garantiebestimmungen, da ein Bios-Update mittlerweile auch dazu dient, Funktionsfehler auszubügeln.

Deshalb würde ich mich von Asus nicht damit vertrösten lassen, dass der Händler zuständig ist. Denn einen Dritten kann Asus nicht vertraglich binden, weil der Garantievertrag zwischen Asus und dem Kunden gilt.
 
Wie wäre es wenn ihr einfach bei ASUS schauen würdet und net ellenlang diskutieren? :rolleyes:
Diese Herstellergarantie gewährt ASUS seinen direkten Vertragspartnern , nicht deren Kunden oder Endkunden.
Die Garantie wird nur für neu hergestellte Produkte abgegeben, die auf der Website www. asuscom.de für Deutschland zum Zeitpunkt des Kaufs als von der Garantie eingeschlossen aufgeführt sind, sofern im Kaufvertrag keine abweichende Vereinbarung niedergelegt wurde.
http://support.asus.com/repair/repair_right.aspx?no=353&SLanguage=de-de
 
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Die Frage ist doch, wer direkter Vertragspartner ist. Der Händler oder der Distributor?

Die Händler kaufen nicht bei Asus, sondern bei ihren Distributoren. Geht es danach, hätten nur diese einen Rechtsanspruch gegenüber Asus. Oder aber ein Händler müsste von Asus direkt vertraglich gebunden sein, was ich bei einem kleinen Online-Händler bestreiten würde.

Demzufolge müsste der Händler in jeden Kaufvertrag einen Passus aufnehmen, dass er die Garantieabwicklung übernimmt. Macht aber keiner.

Asus macht es sich einfach. Sie sagen, dass der Kunde keinen Anspruch hat (was ich bezweifle) und schieben die Abwicklung auf die Händler. Die haben dem aber nie zugestimmt und sollen ohne Kostenerstattung tätig werden. Im Konkursfall des Händlers soll dann wieder etwas völlig anderes gelten. Dann darf der Kunde auf einmal selbst die Garantie in Anspruch nehmen, was vorher nicht galt.

Wie Asus aber verhindert, dass der Kunde im Regen steht, wenn der Händler sich weigert oder sich nicht mehr meldet, das erklären sie nicht.

Jeder Händler kann Asus-Produkte verkaufen und ist dadurch nicht an die Garantiebestimmungen gebunden, die Asus vorgibt. Der Kunde ahnt davon nichts und glaubt, dass das so in Ordnung sei. Deshalb würde ich mich nicht damit abspeisen lassen, dass Asus die Abwicklung über den Händler fordert, sondern offensiv Asus selbst in die Pflicht nehmen.
 
drago-museweni schrieb:
Hallo geht dein Bios jetzt garnichtmehr, bzw läuft der Rechner nicht mehr oder?
Sonnst hättest du das Orginalbios von der CD aufspielen können das klappt immer war auch bei mir so, da brauchst auch kein windof einfach beim Hochfahren von CD Starten aber warscheinlich macht dein Board nix mehr.
Oder du holst dir einen neuen Bios Baustein für 10€ dann brauchst nix wegschicken und neues Bios ist auch schon drauf auswechseln ist esay.

Du solltest nochmal bei ASUS anfragen, und Ihnen das nochmal erklären.

Der BIOS Chip ist fest verloetet und weder mit CD noch mit USB Stick funktioniert irgendetwas. Laut ASUS Support kann das schon passieren (soviel zum Crashfree BIOS woohoo) aber laut ASUS Support wird das Board kostenlos repariert - immerhin war das BIOS freigegeben und auch das Tool ist fuer Windows Vista freigegeben!

Aber so wie ich das sehe werde ich echt mit dem Haendler ein Problem haben. Ich rufe am Freitag nochmal bei Asus an und frag nach was man in so einem Fall machen kann.
 
ich verstehe nicht wo das problem liegt. man hat beim händler gekauft und garantieanspruch. fertig. wenn die kiste nichtmehr anspringt, dann schickste das teil als defekt ist zum händler und nimmst deine garantie in anspruch, der hat dann die möglichjkeit den schaden zu beheben (-> zu asus schicken) oder auszutauschen. ich raff nicht was daran so schwer ist... und so unfair? wenn sich nen händler weigert einen garantiefall anzunehmen, dann liegt man rechtlich jawohl ganzklar im vorteil, wofür gibts denn garantiezeiten? wenn nen teil defekt ist (warum auch immer) dann schickt man es ein, solange man garantie hat.... wo geht das denn nicht? vor allem wenn asus sogar fordert, das sich das ganze über den händler abspielt (wie ich weiter oben schon erwähnt habe und dann auch verifiziert wurde), dann sollte man jawohl auf jeden fall den garantieanspruch geltend machen können, wie soll man sonst an asus rankommen?
 
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Ich habe jetzt keine Lust meinen Anwalt einzuschalten wegen 200 Euro und einer Briefkasten Firma (die ja trotzdem Ihre Produkte verkauft, nur weder Antwortet noch per Telefon erreichbar ist).
OT: Wie teuer ist so eine 0700 Nummer? Weil eine Automatische Ansage hat die Firma schon.
 
Kommt drauf an wenn die Telefon kosten Teurer sind als normal wird das immer angesagt bzw wenns sau teuer ist müssen die das ansagen.

Scheiße wusste nicht das der verlötet ist dachte die sind alle gesteckt wie bei den Nvidia Boards von ASUS, verlöteten Chip hab ich scho ewig nimmer gesehen.
 
der anwalt ist selbstredend nur die notbremse!! ich hoffe du bekommst zügig kontakt zu deinem händler! sonst schicks als defekt hin und nimm die garantie in anspruch (woraufs im endeffekt eh hinausläuft).
 
Leute, ihr bringt hier wieder mehrere Sachen durcheinander.

Nacherfüllung (Gewährleistung):

Die Nacherfüllung ist im BGB gesetzlich geregelt. Sie beläuft sich auf zwei Jahre. In dieser Zeit muss der Käufer den Mangel nachweisen, dass dieser schon bei Übergabe der Ware angelegt war. Ausnahme sind die ersten sechs Monate, wo eine Beweislastumkehr gilt. Hier muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass der Fehler nicht schon bei Übergabe angelegt war.

Garantie:

Dies ist eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, die über die gesetzliche Norm der Nacherfüllung hinaus geht. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Käufers auf ein Garantieversprechen oder deren genauen Inhalt.

Ob hier nun ein Recht auf eine Nacherfüllung besteht müsste geklärt werden, wenn die Frist von 6 Monaten noch nicht abgelaufen ist. Denn die Frage stellt sich, ob der Verkäufer sich das Aufspielen eines neuen BIOS anrechnen lassen muss. Das Board lief ja in der verkauften Fassung korrekt.
Mit der Garantie ist wieder so eine Sache. Es gibt dort zwei Varianten. In der ersten gibt der Hersteller gegenüber dem Endkunden ein Garantieversprechen ab. Die andere Variante ist die, welche auch Asus nutzt. Sie geben nur gegenüber ihren Kunden, den Grosshändlern, ein Garantieversprechen. Diese geben dieses Versprechen dann an ihre Kunden, den Einzelhändlern, weiter. Ob dieser aber das Garantieversprechen an den Endkunden weiter gibt, unterliegt der freien Entscheidung des Händlers.

Bei Overclockers bekommt man keine Garantie, sondern nur die gesetzliche Nacherfüllung.
 
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