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- Ersteller kielerfis
- Erstellt am
cartridge_case
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 36.024
Der Titel hätte gerne ausführlicher sein können.
Wie willst du das aufnehmen?
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0x8100
Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 9.783
es geht gleich die übliche diskussion los, dass einerseits privatkopien erlaubt sind und man ja abgaben auf die speichermedien genau deswegen bezahlt, es aber andererseits irgendwo in youtube agb verboten ist. vielleicht kommt noch einer mit der analogen lücke.
bevor dann das unvermeidliche schliessen des threads kommt, verweise ich schnell auf yt-dlp, mit dem man mit
bevor dann das unvermeidliche schliessen des threads kommt, verweise ich schnell auf yt-dlp, mit dem man mit
yt-dlp -f 251 https://www.youtube.com/watch?v=dQw4w9WgXcQ
ganz einfach die audiospur speichern kann - Registriert
- Juni 2007
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- 22.783
JDownloader 2 https://jdownloader.org/jdownloader2
Ein bequemes Tool, um allerlei Dinge herunterladen zu können.
Persönliche Erkenntnis: Was das Ding nicht runterladen kann, schafft auch kein anderes Tool runterzuladen.
In den AGBs von Youtube steht zwar das es u.a. verboten ist Inhalte, Zitat: "[...]zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu verbreiten, zu übersenden, zu übertragen, anzuzeigen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu ändern, anzupassen oder anderweitig zu verwenden[...]" Das Urheberrechtsgesetz sagt dazu aber, Zitat: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern[...]" Jedenfalls dann, wenn dazu kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden muss. Zudem gibt es laut Urheberrechtsgesetz eine "Vergütungspflicht", die aber bereits durch die "Geräteabgabe" pauschal abgegolten ist, die beim Kauf beliebiger Datenträger wie Festplatten, SSDs, USB-Sticks, CD-, DVD-, Blu-ray Rohlingen usw. mitbezahlt wird. Und natürlich kann sich Youtube nicht über die Gesetze stellen, auch wenn ihre AGBs restriktiver formuliert sind. So jedenfalls meine laienhafte Einschätzung, nach der gar nicht gefragt war und auf die man sich keinesfalls juristisch berufen kann.
Ein bequemes Tool, um allerlei Dinge herunterladen zu können.
Persönliche Erkenntnis: Was das Ding nicht runterladen kann, schafft auch kein anderes Tool runterzuladen.
In den AGBs von Youtube steht zwar das es u.a. verboten ist Inhalte, Zitat: "[...]zu vervielfältigen, herunterzuladen, zu verbreiten, zu übersenden, zu übertragen, anzuzeigen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu ändern, anzupassen oder anderweitig zu verwenden[...]" Das Urheberrechtsgesetz sagt dazu aber, Zitat: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern[...]" Jedenfalls dann, wenn dazu kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden muss. Zudem gibt es laut Urheberrechtsgesetz eine "Vergütungspflicht", die aber bereits durch die "Geräteabgabe" pauschal abgegolten ist, die beim Kauf beliebiger Datenträger wie Festplatten, SSDs, USB-Sticks, CD-, DVD-, Blu-ray Rohlingen usw. mitbezahlt wird. Und natürlich kann sich Youtube nicht über die Gesetze stellen, auch wenn ihre AGBs restriktiver formuliert sind. So jedenfalls meine laienhafte Einschätzung, nach der gar nicht gefragt war und auf die man sich keinesfalls juristisch berufen kann.
Zuletzt bearbeitet:
pcblizzard
Captain
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 3.801
Eine Privatkopie ist das doch erst, wenn ich von einer CD, die ich gekauft habe, eine Kopie anfertige, oder?0x8100 schrieb:es geht gleich die übliche diskussion los, dass einerseits privatkopien erlaubt sind und [...]
Wenn Musik von YouTube downloaden, ohne die entsprechenden CDs zu besitzen, ist es ja keine Privatkopie mehr.
0x8100
Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 9.783
nein, jede legale(!) quelle kann ausgangspunkt für eine privatkopie sein, also z.b. tv, radio und auch geliehene dvds. einschränkung: es darf kein wirksamer kopierschutz umgangen werden. und das ist der juristische streitpunkt - was ist ein wirksamer kopierschutz? css auf dvds, das seit 1999 wirkungslos ist? oder der zugriff auf youtubes webseite, der für enduser mit tools wie youtube-dl/yt-dlp trivial ist (und für den man auch nicht den agb zustimmen muss)? aber wie gesagt, das artet regelmässig in grosse diskussionen auspcblizzard schrieb:Eine Privatkopie ist das doch erst, wenn ich von einer CD, die ich gekauft habe, eine Kopie anfertige, oder?
Mickey Mouse
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2006
- Beiträge
- 10.536
da du die AGB brichst, ist YT keine legale Quelle mehr, sowie du anfängst "aufzunehmen"0x8100 schrieb:nein, jede legale(!) quelle kann ausgangspunkt für eine privatkopie sein
wenn du eine "für Privat-Nutzung freie" Software gewerblich einsetzt (es hindert dich ja kein "wirksamer Kopierschutz" (im übertragenen Sinne) daran), ist das auch illegal.
0x8100
Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 9.783
wie ich bereits geschrieben habe, braucht man den agb nicht zustimmen, um inhalte von youtube zu bekommen. könnte youtube verhindern, wenn sie wollten. machen sie aber nicht.Mickey Mouse schrieb:da du die AGB brichst, ist YT keine legale Quelle mehr, sowie du anfängst "aufzunehmen"
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