Ausbildung abbrechen strafbar?

FreddyMercury

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Dez. 2002
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5.411
Ich hab mal eine generelle Frage. Nein ich bin noch nicht in der Ausbildung, ich fange die erst noch an ;) Und ich hab nicht vor abzubrechen.

Ich wollte mal wissen, ob man sich strafbar macht, wenn man die Ausbildung aus egal was für Gründen abbricht? Und darf man jederzeit abbrechen?
 
§ 7 — Kündigung

1. Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

2. Kündigungsgründe
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) von der/vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufs- tätigkeit ausbilden lassen will.

3. Form der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

4. Unwirksamkeit einer Kündigung
Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen der/dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind.
Ist ein Schlich-tungsverfahren gem. § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist ge-hemmt.

5. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung
Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder die/der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auslösung zu vertreten hat.
Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b).
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.


6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung
Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
Auszug aus dem Ausbildungsvertrag der IHK.

Heißt soviel wie, wenn du scheiße baust die zu einer Kündigung führt kann der Ausbilder Schadensersatz verlangen. ;)
 
Ne vom Scheiße bauen nicht. Also man kündigt von sich selber aus :)
Kann ich also sagen wir mal in 8 Ausbildungsmonat (lol was für ein lustiges Wort) die Probezeit betrug 4 Monate, ohne Angst zu haben auf Schadensersatz verklagt zu werden kündigen. Ich tu mich immer schwer mit Paragraphen und so
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann nicht, es sei denn der Ausbildende Betrieb hat dir teure Speziallkurse/-ausbildung, Reisen ins Ausland bezahlt.

Dann könnte ich mir auch bei normalem abbruch vorstellen das die Schadensersatz verlangen können/dürfen.
Denke da gibts bestimmt von Berufszweig zu Berufszweig entsprechende Klauseln.

Cousin von mir hat z.b. ne Ausbildung bei einer Bank gemacht und ist dort öfters ins Ausland zu teuren Weiterbildungen buxiert worden.

Würde einfach mal bei deiner zuständigen IHK-Geschäftsstelle nachfragen wies aussieht. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
hat doch gonzo schon gepostet
5. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung
Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder die/der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auslösung zu vertreten hat.
Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsels der Berufsausbildung (Nr. 2 b).
Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

2. Kündigungsgründe
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) von der/vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufs- tätigkeit ausbilden lassen will.
 
Eine Ausbildung abbrechen ist eine Strafe für die eigene berufl. Zukunft.
So gesehen bestraft man sich selbst.
 
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