Auto auf eigenem Privatgelände abgeschleppt!

DomDaDon

Cadet 4th Year
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Aug. 2009
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Tag an alle CBler,

also heute ist etwas interessantes passiert ...

Meine Mutter hat ein Büro wo Sie auch einen Stellplatz hat. Das Büro befindet sich in einem Haus das sowohl gewerblich als auch privat benützt wird.

Durch eine Baustelle bedingt gibt es weniger Parkplätze ... aber 1 ist immer noch in unserem Besitz.

Heute parkte ein ausländisches Auto auf dem Parkplatz und es war eigentlich klar bei wem der Besitzer zu Besuch war, deshalb wurde bei den Leuten 2 mal gesagt, dass der Parkplatz benötigt wird jedoch haben sie das Fahrzeug nicht entfernt, sodass meine Mutter sich einfach vor das Auto stellte .... alles auf einem Privatgrundstück sodass keine Dritten gestört werden.

Kurz darauf bekommt meine Mutter einen Anruf eines Bekannten dass ihr Auto abgschleppt wird obwohl es erstens bekannt ist wem das Auto gehört und zweitens vorher gesagt wurde dass das Auto weggesfahren werden muss.

Also unser Auto wurde abgeschleppt, ohne dass ein Schadensbericht angefertigt wurde.
Es gibt nur einen Zeugen der bei der Übergabe dabei war, Papiere wurden nicht herausgeben.

Die Polizei weigert sich eine Anzeige aufzunehmen, da sich das Fahrzeug auf Privatgelände befunden hat. (ist doch nicht rechtens)

Zu guter letzt knarzt das Auto jetzt ... zwei Jahre alt ... werde es am Montag ersteinmal von einer Fachwerkstatt untersuchen lassen.


Meine Fragen:

1. Gegen wenn kann man eine Anzeige schreiben

2. Ist es überhaupt rechtens ein Fahrzeug unter diesen Umständen abschleppen zu lassen?

3. Wer zahlt den Schaden???

4. Was gibt es sonst noch für Tipps?

5. Frechheit, oder?

Thanks

P.s. bin immer noch etwas aufgeregt
 
Falls du im ADAC bist, solltest du Gebrauch von der kostenlosen Beratung durch einen Fachanwalt machen.

Alles was du hier zu hören bekommen wirst ist Halbwissen und Spekulationen.
 
Naja, es war auch nicht nett von deiner Mum, sich einfach vor das Auto zu stellen, statt einfach außerhalb zu parken und einen Umweg in Kauf zu nehmen. Zwei mal Unrecht ergibt nicht Recht ...

Zu dem Rest halte ich mich zurück, hab davon keine Ahnung.
 
Anzeige hättet ihr vorher machen müssen. Nun habt ihr allerdings auch was verbotenes gemacht (den zugeparkt) und das Abschleppen ist vollkommen rechtens.
Tja kann ich nur sagen "Selbst Schuld, kein Mitleid!!!", wenn man so blöd ist und den der auf deinem Parkplatz steht (denke mal, dass es dafür beweisende Dokumente gibt) nicht abschleppen lasst.
 
hab ich das richtig verstanden, dass die typen auf EUREM Parkplatz geparkt haben, und sich deine Mutter davor gestellt hat, und deshalb abgeschleppt wurde? Naja ich denke mal kein Richter würd denen sowas durchgehen lassen, da deine Mutter ja wahrscheinlich erreichbar war (und ihr parkplatz ist ja durch nummernschild gekennzeichnet, oder?).

zum schaden: wenn vorher keine schadenbestandsaufnahme gemacht wurde (so hab ich das verstanden), würde ich jeden noch so kleinen Mangel von denen bezahlen lassen. denn wenn etwas beim abschleppen kaputt geht, tragen die die schuld, und die müssen beweisen, dass der schaden vorher noch nicht dort war. hatn kumpel mal bei der polizei gemacht, als die ihn auf der autobahn angeditscht hatten. das Dach war vorher kaputt (cabrio), und er hats einfach die bezahlen lassen ;). is zwar gemein, aber wenigstens lohnts sich dann noch bissl für euch xD.

es könnte aber natürlich ein problem sein, dass deine mutter auf dem privatgelände stand, denn da dürfen die dich nunmal abschlepen, soweit ich weiss. aber ich denke eben, weil die auch einfach shcnell deiner mutter hätten bescheid sagen können, wird euch da nicht groß schuld angehängt werden können.
aber bin kein jurist. geh am ebsten zum anwalt. kA ob ein forum der richtige Ort für sowas komplexes ist.

MfG,
Teddymaddy
 
Die Polizei ist verpflichtet eine Anzeige aufzunehmen, das ist dein Recht. Ob da was rauskommt, ist eine Sache der Staatsanwaltschaft.
 
hallo DOM..

Also laut STvZO ist es untersagt,das falschparkende Autos auf dem eigenen Parkplatz nicht blockiert werden dürfen.
Damit fällt die Anzeige weg...wenn ihr ganz grosses Pech habt...dann bekommt ihr ne Anzeige...

ok...Frechheit ist es...aber ihr hättet den Falschparker abschleppen lassen müssen...um euer Recht zu bekommen...nu werdet ihr auf den Abschleppkosten sitzen bleiben...

wenn wirklich etwas bei Vorgang kaputt gegangen ist...es Von einer Fachwerkstatt und Gutachter belegt worden...könnt ihr es gerichtlich regeln...wenn ihr nen schlechten Richter bekommt...sagt der dann...selbst schuld...was parkst ihr da und blockiert nen anderen

LG Micha

Blockieren eines Falschparkers ist verboten <--LINK
 
Zuletzt bearbeitet:
2. Ist es überhaupt rechtens ein Fahrzeug unter diesen Umständen abschleppen zu lassen?
Bin mir nicht sicher, aber mit meinem gefährlichen Halbwissen würde ich trotzdem eine Antwort wagen. Ich glaube mich zu erinnern, dass man keine anderen Fahrzeuge zuparken darf. Wir haben hier das selbe Problem mit zugeparkten Mietparkplätzen. Du kannst dann nur selber den Abschleppdienst rufen und das Fahrzeug des anderen Abschleppen lassen.

3. Wer zahlt den Schaden???
Sollte der Schaden durch das Abschleppen kommen, dann ganz klar der Abschleppdienst.
Das sollte aber etwas problematisch werden, da ihr das Fahrzeug, so wie ich es verstanden habe, schon wieder in Besitz habt.
Dann müsste ein Gutachter feststellen, dass der Schaden nur durch die Aktion kommen kann.

4. Was gibt es sonst noch für Tipps?
Das nächste Mal den Abschleppdienst rufen. Allerdings nicht in Vorauszahlung gehen, da sich der andere weigert und ihr das Geld erst ewig einklagen müsstet. Wahrscheinlich.

In Berlin gab es vor kurzem einen Fall, wo der Abschleppdienst horrende Summen forderte und sich die Frau weigerte. Daraufhin blieb das Auto im Besitz des Abschleppdienstes. Prozess verloren, Frau musste zahlen. Nur so als Auszug, was sich Abschleppdienste in Deutschland legal rausnehmen dürfen.
 
Ich füge meiner Liste von Spekulationen und Halbwissen auch noch die Aufforderung zum Betrug hinzu.
 
das sind keine spekulationen...
es ist ganz klar geregelt dass du auch wenn wer auf deinem grundstück steht ihn ned zuparken darfst...
was darf man machen? abschleppen lassen plus besitzstörungsklage!

aufforderung zum betrug da is derb...ich hoff mal für deinen freund dass iwer das anzeigt und der akt mit dem cabriodach neu aufgerollt wird und er wegen betrug ins gefängnis kommt...
somit hat dem nämlich der deutsche steuerzahler ein neues dach bezahlt
 
wenn ihr nen schlechten Richter bekommt...sagt der dann...selbst schuld...was parkst ihr da und blockiert nen anderen
Was soll'n das für'n Richter sein?
Das ist als wenn man im Gefängnis Vergewaltiger zusammenschlagen darf, weil er ja niemanden hätte vergewaltigen brauchen, dann wäre er auch nicht im Knast.

Wenn der Abschleppdienst was zerstört hat, dann hat er es zu verschulden. Und dann muss er auch dafür blechen. Für sowas sollte so ein Unternehmen auch ne Versicherung haben ...
 
aufforderung zum betrug da is derb...ich hoff mal für deinen freund dass iwer das anzeigt und der akt mit dem cabriodach neu aufgerollt wird und er wegen betrug ins gefängnis kommt...
somit hat dem nämlich der deutsche steuerzahler ein neues dach bezahlt

weiss nichtmehr genau, ob ers absichtlich nicht gesagt hat, oder ob er es schlichtweg vergessen hat.
ehrlich gesagt, wäre sowas das letzte, was mich interessiert. soviele unfälle, die die polizei verursacht, und für die der steuerzahler aufkommen muss ;). aber ist anderes thema. gebe dir natürlich vollkommen recht. und ich wollte heir auch niemanden zum betrug auffordern...kam aber wahrscheinlich so rüber. sry.

@Topic: ich find das ziemlich dreißt jemanden abschleppen zu lassen, wenn der betreffende in unmittelbarer reichweite ist. denn sie hat ja in dem gebäude gearbeitet, und es ist auch klar herauszufinden, wem das auto gehörte. wieso müssen manche leute immer gleich abschleppen? eine kurze anfrage, obsie wegfährt hätte gereicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
TE, guckst Du hier.
 
natürlich muss das abschleppunternehmen dafür aufkommen...aber abschleppkosten tragt ihr...
außerdem müsst ihr, da ihr das auto jetzt schon habt beweisen, dass das nicht in der zwischenzeit passiert ist, was in aller regel absolut unmöglich ist
 
Tja alles soweit interessant ...

mich stört eben dass der Abschlepper vorher davon in Kenntnis gesetzt wurde und unser Auto kennt ... er ist eben ein Arschloch :-(

Das mit den Abschleppkosten werden wir ja sehen weil es kein Papierkram gibt also die Inbesitznahme ist also auch nicht dokumentiert und die Knarrgeräusche haben sich erst nach der Inbetriebnahme gezeigt.

Ich finde es eben komisch, dass die Polizei auch ersteinmal nicht wusste wo das Auto ist ... haben nachgeforscht und nach 15 Minuten angerufen, eigetnlih sollten Abschleppunternehmen doch vorher bei der Polizei eine Meldung machen, oder? Auch finde ich es komisch, dass es keine Dokumentation des Vorgangs gab ... könnte man dann nicht davon ausgehen, dass das Abschleppunternehmen ein schwarzes Schaf ist und das Auto eventuell verhehlen wollte?

Auch war ich immer davon überzeugt, dass nur die Polizei ein Abschelppunternehmen beauftragen kann.

Und ist es rechtens, dass die Polizei keine Anzeige aufnehmen will, oder auf das Wochenende zurückzuführen?

Also scheint sehr komplex zu sein ... auch der Grund warum ich nicht selber recherchieren wollte nach dem ich die ersten google seite gesehen habe.
 
sicher ein arschloc...tut mir aber leid deine mutter wegen der aktion auch...denn da soll man ned zuparken sondern sein recht ausnutzen...
wie gesagt das richtige wäre gewesen: abschleppen lassen und besitzstörungsklage!!!
abschleppunternehmen will auto verhehlen??? glaub ich eher nicht!
und wie gesagt muss die polizei die anzeige entgegennehmen...wenn sies nicht tun einen vorgesetzten verlangen...
ich glaub dir das mit dem schaden schon...nur grad wenn es überhaupt keine dokumentationen von allem bei der aktion gibt wird das schwer zu beweisen...außer du hast genau bevor du das auto abgestellt hast einen wisch wo drauf steht dass genau das in ordnung war
 
Ja das mit dem verhehlen ist auch eher ein Spaß ... aber wäre durchausdenkbar ... Kopfkino aus ;-)

Man hat ihn doch aufgefordert, genau diesen Umstand verstehe ich eben nicht.

Recht haben und Recht bekommen ist eben nicht immer dasselbe :-(

Das mit dem Schaden kann man ja von außen nicht ersehen ... und das hat sie erst auf dem Rückweg gemerkt, mit einem weinendem Kleinkind im Schlepptau.
Ich denke wenn es keine Dokumentation gibt sind wir sogar im Vorteil weil der Abschleppunternehmer seiner Sorgfaltspflicht nicht hinterhergekommen ist.

Naja time will tell ... werde mir jetzt ersteinmal Gemeinheiten einfallen lassen
 
flopalko schrieb:
natürlich muss das abschleppunternehmen dafür aufkommen...aber abschleppkosten tragt ihr...

Ahm....nein.

Das Abschleppen war ein Privatauftrag (was ich bisher so rauslesen konnte), daher wird das Abschleppunternehmen ganz sicher nicht in Vorleistung gehen, sondern den Betrag direkt vom Auftraggeber vor dem abschleppen kassieren. Dieser kann es sich dann auf privatrechtlichem Wege wieder zurück klagen, wenn er den Stress machen will wegen 150 EUR.

Anders ist es, wenn der Auftrag von einem öffentl. Organ getätgt wurde, dann zahlt man erst bei Abholung.

Wäre ja auch noch schöner, dann könnte ja jeder Hans und Franz sich einen Abschleppspass machen.


@TE
Stempelt die Sache doch einfach ab.
Ihr habt jemanden widerrechtlich zugeparkt und dafür durftet ihr das Auto woanders wieder abholen und der Falschparker hat die Rechnung gezahlt.
Solange da jetzt nicht noch eine Zivilklage ins Haus flattert, wär mir das egal.

Was knarrt denn jetzt eigentlich wo?
 
Ganz ehrlich das Knarzen wird wohl kaum vom abschleppen kommen. In der Regel kommen da Krallen unter jedes Rad, das Auto wird hochgehoben und verladen, das machen die Typen bis zu 15-20 mal am Tag und ein Schaden entsteht da nicht wirklich auch wenn viele Autobesitzer sich das gern einbilden.
 
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