Anubis2006
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AW: Auto vom "Bild" Chefredakteur abgefackelt, berechtigt dieses zur Postüberwachung
Da gibts kein Zweifel daran das es nicht in Ordnung ist steht eindeutig im Fernmeldegesetz und im GG und auch die Politiker verkennen immer die reihenfolgen der Gesetzgebung, eindeutig ist das die Artikel im GG über allen Gesetzen stehen und da gibt es einige Gesetze die dem nicht entsprechen, da in Gesetzen im Prinzip genau das Gegenteil steht
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
extasy schrieb:Wie, heute keine Nachrichten geschaut ? Hier wurde doch berichtet das in einem Briefezentrum in Hamburg eine großangelegte Postüberwachung im Zusammmenhang mit dem abgefackelten Auto durchgeführt wurde was angeblich von militanten G8 Gegnern verübt wurde.
Ich glaube das das Niveau dieser Zeitung zur genüge Bekannt ist und mit welch zweifelhaften Methoden dort auch Rufmord betrieben wird.
Möchte gerne die Meinung anderer wissen zu diesem schwerwiegenden Eingriff in das Briefgeheimniss. Steht die "Bild" Zeitung etwa unter besonderen Schutz dieses Staates und ist dieses berechtigt ?
Da gibts kein Zweifel daran das es nicht in Ordnung ist steht eindeutig im Fernmeldegesetz und im GG und auch die Politiker verkennen immer die reihenfolgen der Gesetzgebung, eindeutig ist das die Artikel im GG über allen Gesetzen stehen und da gibt es einige Gesetze die dem nicht entsprechen, da in Gesetzen im Prinzip genau das Gegenteil steht
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
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