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NewsBalkonkraftwerke: VDE erlaubt Schukostecker mit Auflagen, limitiert aber Solarmodule
Nachdem der Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I verabschiedet hatten und der Weg frei für Balkonkraftwerke mit einer Ausgangsleistung von bis zu 800 Watt ist, hat nun der VDE einen Entwurf der DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte“ veröffentlicht.
Warum wird vom VDE die Modulleistung begrenzt? Ist das nicht vollkommen irrelevant, weil der Wechselrichter die ins Haus eingespeiste Leistung bestimmt?
Ist das irgendwie von Belang?
Soweit ich das auf die Schnelle bei Google finde sind die VDE-Richtlinien nur für Elektrofachkräfte bindend.
Ergo dürfte der Wurstfachverkäufer 2000Wp installieren und der Elektriker 960Wp oder übersehe ich da was?
Es geht sich nicht um die maximale Leistung, sondern die Dauer an der diese Leistung anliegt. Genauere Infos kann man diesem Video entnehmen:
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Ansonsten bestimmt der VDE nicht was rechtlich erlaubt oder verboten ist, sondern definiert Richtlinien auf die sich im Schadensfall z.B. Versicherungen beziehen.
Aus allem was ich bisher gesehen habe, scheint das eine sehr merkwürdige Grauzone zu sein. Rechtlich für Privatmenschen nicht bindend, aber Elektriker müssen sich dran halten und irgendwie nichts halbes und nichts ganzes.
@G00fY Das komische ist, dass er in diesem Video zeigt, dass auch mit 960W Modulleistung die 800W durchaus >4 Stunden anliegen können. Das überschreitet die in deinem Video verlinkten 10 Minuten doch sehr deutlich und macht die Begrenzung doch unsinnig...
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Der Unterschied ist wenn doch irgend etwas passieren sollte hält sich die Versicherung an die VDE Regeln.
Wenn du dann als Wurstfachverkäufer ankommst haste meist schlechte Karten^^
ok, wusste nicht dass es einen Unterschied macht, in welche Richtung die Energie fließt. ein 2500W Haartrockner ist für einen Schukostecker ja auch kein Problem.
@HyperSnap
Wenn ich als Wurstfachverkäufer eine Anlage installiere, die den gesetzlichen Regeln entspricht und die dafür gedacht ist durch Wurstfachverkäufer wie mich installiert zu werden, dann dürfe ich ziemlich gute Karten haben.
Was will mir die Versicherung denn vorwerfen?
Dass ich mich beim Einstecken eines Schuko-Steckers nicht vorher über ne Richtlinie für Elektriker informiert habe?
Das Gesetz bezieht sich auf die anerkannten Regeln der Technik und diese sind in DE die VDE- Richtlinien. Deshalb hat die VDE einen gesetzesähnlichen Charakter. Sollte etwas passieren, KANN dir ein Schuh daraus gedreht werden. Habe ich sowas schonmal mitbekommen? Ja, habe ich tatsächlich. Bei installierten Steckdosen die zum Brand geführt haben. Die Ermittler sind da schon voll dabei.
Schreibs dem VDE oder sonst wem. Glaube aufregen hier im Forum ändert nichts. Ging mir mehr darum die Gründe die mir bekannt sind zu teilen.
Mich persönlich nervt das Thema 800W. Glaube die meisten die darauf gepocht haben, wären mit 600W bei 2k Modulleistung in jedem Fall besser bedient gewesen. Jetzt haben wir 800W aber dafür die bescheuerte 20% mehr Modulleistung VDE Richtlinie. Zudem stiftet die höhere zulässige Wattzahl noch mehr Verunsicherung/Bedenken bei Vermietern oder sonstigen Entscheidern.
Mickey Cohen schrieb:
ein 2500W Haartrockner ist für einen Schukostecker ja auch kein Problem.
Das sind zwei paar Schuhe. Der Absatz zu den 960W hat nichts mit dem Schuko Stecker zu tun. Ansonsten lässt sich aus deiner Aussage schließen, dass du nicht weißt wie ein Leistungsschutzschalter im Hausnetz funktioniert. Dieser limitiert nur Strom der aus dem öffentlichen Stromnetz kommt und "kennt" die 800W die dein BWK einspeist nicht. Demnach sind über einen längeren Zeitraum 3,5A (800W÷230V) mehr als das was die Sicherung erlaubt möglich.
Das Problem auf "offizieller Seite" ist nicht der Schukostecker. Der erhöht eher private Risiken wie Stromschläge durch statische Aufladung.
Relevanter für den VDE dürfte sein, dass bei ungünstiger Verkabelung die Gefahr von Kabelbränden steigt. Worst Case ist: Anlage steckt in der Küche am Schuko. Ofen, Toaster, Grill und sämtliche andere Elektrogeräte laufen und die Sicherung liefert nur die Leistung, die das BKW nicht bereitstellen kann. Dann liegen schnell mal mehr als die genormten 10-16A am Kabel an und schon schmilzt was weg. Gerade in Altbauten ist das kein unwahrscheinliches Szenario. Also von Seiten der Elektriker eine Begrenzung der Leistung zu fordern ist wenigstens "vernünftig".
Grundsätzlich kann man von den Regeln des VDE abweichen, wenn man nachweislich eine gleichwertige oder gar bessere Lösung einsetzt. In den meisten Fällen ist das aber praxisfern.
Schukostecker und -dosen sind nicht auf Dauerlast ausgelegt sollte man bedenken, wenn man sich die Frage stellt, warum ein 2400W Fön kein Problem darstellt aber Mini-PV derart begrenzt wird am Stecker.
ok, wusste nicht dass es einen Unterschied macht, in welche Richtung die Energie fließt. ein 2500W Haartrockner ist für einen Schukostecker ja auch kein Problem.
Der Strom fliesst hier ja auch erst, wenn der Stecker in der Dose ist und man den Fön einschaltet. Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist. Hier ist also die Verbraucherseite umgedreht. Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
Und wenn, wie bei mir, ein Akku dazwischenhängt, dann kann auch mit 960 Wp die Leistung von 800 Watt über viele Stunden konstant anliegen.
Diese VDE-Richtlinie ist absoluter Schwachsinn und führt die Sache immer weiter ins Absurde, weil eben gerade noch die Legislative etwas völlig anderes beschlossen hat. Wie kann ein Land eine wirklich gute Sache, die noch dazu so einfach wäre, nur so dermaßen verkacken?
tstorm schrieb:
Schukostecker und -dosen sind nicht auf Dauerlast ausgelegt sollte man bedenken,
Im Zweifel hat man die Anlage halt am 01.05.2024 installiert, da waren die 800W WR und 2000W Module schon beschlossen und von 960W VDE war noch nirgendwo was zu lesen (ist ja jetzt auch erstmal nur ein Entwurf).
Kann dir deine Versicherung eh nicht beweisen und ich will das Gericht sehen welches der Versicherung in so ner Situation recht gibt.
Hab den Entwurf nicht vorliegen, aber das ganze bezieht sich anscheinend explizit nur auf Anlagen ohne Speicher. Dafür kommen dann sicher nochmal neue Richtlinien.