Thorle
Commodore
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 4.153
Das ist bestimmt wieder nicht zulässig. Feuchtigkeit auslesen = Nutzungsverhalten usw. = Datenschutzknoxxi schrieb:werden wir uns mal angucken, danke. Mal sehen was es da so hübsches gibt.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Das ist bestimmt wieder nicht zulässig. Feuchtigkeit auslesen = Nutzungsverhalten usw. = Datenschutzknoxxi schrieb:werden wir uns mal angucken, danke. Mal sehen was es da so hübsches gibt.
Dann würde ich der Mieterin das genau so vorlegen:knoxxi schrieb:Echt? Obwohl sie, laut Mietvertrag, schon knapp an der Grenze der Fläche ist, die übernommen wird? Würde der Raum anschließend als Wohnraum gesehen, läge sie noch weiter über dem angemessenen Rahmen. Und dann kommt die Frage vom Jobcenter ob es noch angemessen ist.
Ich würde ja, falls grundsätzlich der Wille zum Umbau besteht, erst mal mit einem Handwerker und dem Denkmalamt sprechen, ob ein Umbau überhaupt möglich wäre. Es kommt ja oft genug vor, dass die "Denkmalschützer" sowas verhindern oder es exorbitant teuer wird (Spezialanfertigung, damit das Außenbild nicht verändert wird).alne24 schrieb:Im Endeffekt bringt dir nur der Gang zum Anwalt Gewissheit.
Genau diese Antwort würde ich abwarten.knoxxi schrieb:Das ist noch die große Frage, habe eine entsprechende Anfrage an die Stadt gestellt. Mal gucken was da kommt.