Bei Ebay verkaufter Artikel angeblich defekt

Sturi85

Lieutenant
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Hallo liebe Community!

Ich habe vor ca 10 Tagen einen Monitor bei Ebay verkauft, am 28.4. bekam ich eine positive Bewertung, dass alles wie beschrieben sei! Nun gestern bekam ich ne Mail von dem Käufer, in der er schreibt, der Monitor hätte 15 Minuten lang funktioniert und danach fing er an zu flackern und kommt zu dem Schluss der Monitor sei defekt.

Nun bei mir lief der Monitor ohne Probleme, Freundin kann das bestätigen, und bei ihm ja offensichtlich auch. Warum sollte man denn vor Geräteüberprüfung eine positive Bewertung abgeben?

Was soll ich jetzt machen? Den Monitor zurücknehmen und überprüfen oder ist es sein Pech, dass der Monitor nun (angeblich) nicht mehr funktioniert?

Gewährleistung und der ganze Kram wurde in der Auktion ausgeschlossen!

Hoffe ihr könnt mir nen Rat dazu geben!

Sturi
 
Zuletzt bearbeitet:
Würde sagen sein Pech.
 
wenn du, wie oben beschrieben, in der auktion darauf hingewiesen hast, dass das eine privatauktion ist unter ausschluss von garantie und gewährleistung UND das ding noch bei ihm funktioniert hat, würde ich mir keine gedanken machen.
 
Eventuell liegt es auch am Kabel. VGA Kabel wohlgemerkt.

Hatte ich schon, das ein Monitor an einem neuen PC nur noch sporadisch geflackert hat, und das sogar mit dem gleichen Kabel. Und um die Sache noch undurchsichtiger zu machen, selbst ein anderes Kabel hat die Situation nur leicht verbessert.

Also die Fehlerbeschreibung ist dürftig, aber im Grunde muss der Monitor nicht defekt sein.
 
Versuche dem Käufer zu helfen soweit es dir möglich ist.

Wenn das Panel defekt ist, hat der Käufer Pech gehabt.
 
Ups, meinte 28.4. . Habs editiert!
Ist das denn rechtlich abgesichert, wenn ich ihm sage, dass ich den Monitor nicht zurücknehme?
 
Sofern du darauf hingewiesen hast, dass das eine Privatauktion war und du keine Garantie oder Gewährleistung gegeben hast, ja. Zudem hast Du vom Käufer eine Bestätung für eine anfänglich fehlerfreie Funktion des Geräts.

Ein Handeln, wie von Sonnengelb beschrieben, finde ich angemessen. Versuch dem Käufer per E-Mail über gewisse bekannte Probleme zu helfen. Ist nach fehlerfreiem Gebrauch irgendwann keine fortwährende Funktionalität mehr gegeben hat er leider Pech...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, Hinweis auf Privatauktion mit Gewährleistungsauschluss war deutlich! Verpackt war es mehr als sicher mit Luftpolsterfolie um den Monitor selber, der Karton wurde dann noch mit großen Luftpolstern und Papier ausgefüllt.

Werde ihm das dann mal sagen und ihm Hilfestellung geben. Vielleicht ist ja sogar seine Grafikkarte defekt und schiebt es jetzt auf den Monitor.
 
Wäre ich du, würde ich nichts mehr machen. Hilfestellung sieht immer so aus als ob man mehr wüsste aber es nicht zugeben will. Evtl. der Hinweis mal die Kabel oder die Grafikkarte zu testen. Mehr täte ich nicht. Wenn du alles ausgeschlossen hast, ist es einfach blöd für den Käufer gelaufen. Falls er per Paypal gezahlt hat und du das Geld noch da hast, hol es auf dein Konto.
 
Rechtlich bin ich also abgesichert?
 
Der Satzlaut war:
"Da Privatverkauf keine Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung!"
 
Hast du denn diesen Satz in letzter Zeit öfter bei ebay verwendet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach ne mail mit dem Hinweis die Kabelverbindung zu prüfen.

Des Weiteren erwähnst du dass der Moni bei ihm ja auch funktioniert habe, weshalb er den Deal als positiv bewertet hat.

Ansonsten noch mal den Wortlaut aus dem Angebot posten:
"Da Privatverkauf keine Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung!"

Wieso sollst du diesbezüglich rechtlich nicht abgesichert sein?

Edit: Nur nicht zu viel Hilfestellung geben... am Schluss denkt der echt noch du hättest ein schlechtes Gewissen und außerdem sind Ferndiagnosen grundsätzlich schwierig ... und du glaubst nicht wieviele Leute Geräte zurückschicken weil sie die Kabel nicht/nicht richtig angesteckt haben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja mal schauen. Hab ihm ein klein wenig Hilfestellung gegeben, aber bisher noch keine Antwort!
 
http://testberichte.ebay.de/Ausschl...g-bei-Privatverkaeufen?ugid=10000000006378446

Sieht schlecht aus.

...Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist ("bei mir hats funktioniert",,,"lief bis zuletzt Einwandfrei",,,,,"müsste funktionieren aber kann es nicht testen weil ***fehlt" ,,,,, "als gebraucht, aber voll funktionsfähig"--------usw...) kann der Käufer davon ausgehen dass er ihm auch als funktionierend übergeben wird.
Ist dies nicht der Fall, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen, auch von Privatverkäufern!!!

Erhalten Sie, entgegen der Beschreibung, mangelhafte Ware, können Sie sich wehren - auch beim Handel zwischen Privatleuten gilt eine Gewährleistungszeit von bis zu zwei Jahren. Das betrifft sowohl neue als auch gebrauchte Waren.

Ich persönlich würde als Käufer dies nicht einfach so hinnehmen. Gebraucht heisst nicht defekt, sondern dass es vorher in Gebrauch war. Die Ware muss also voll funktionsfähig sein, sofern der Verkäufer noch vor dem Verkauf auf bestimmte Mängel hingewiesen hat.
 
Ich persönlich würde als Käufer dies nicht einfach so hinnehmen. Gebraucht heisst nicht defekt, sondern dass es vorher in Gebrauch war. Die Ware muss also voll funktionsfähig sein, sofern der Verkäufer noch vor dem Verkauf auf bestimmte Mängel hingewiesen hat.

Das stimmt, aber hier ist es ja offensichtlich so

Angebot lief am 22. Apr. 2012 aus
bewertet wurde positiv am 28. Apr. 2012
Nachricht bekam TE (nach seinen Angaben) am 01. Mai 2012

dazwischen liegen vier Tage
und warum bewertet er (der Käufer) schon positiv...wenn das Gerät nicht läuft/lief.
 
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