Beim tausch der WLP ein Teil der Grafikkarte (GTX 1080) abgebrochen / abgefallen

Hatte bis jetzt nie wirklich Probleme beim abmachen des Kühlkörpers, selbst wenn die Karte ne Nacht lang kalt war und dann aufgeschraubt wurde.

Entweder war es einfach wirklich nur Pech das es richtig schlecht gelötet wurde (Garantiefall), oder es war durch unvorsichtig sein.
So wie du es aber schilderst, ist es eher Pech.

Edit:
TheTrapper schrieb:
Es kann ja auch niemand wissen, das der Hersteller nicht nur die GPU mit Paste versorgt sondern direkt mal das komplette Package damit zu kleistert.

Ebenfalls gehabt, nicht nur die GPU mit WLP.... nein, auf den schwarzen Teilen wo sonst die Pads draufsind war einfach Paste ^^.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade, das ich kein Foto von der alten WLP gemacht habe aber zu dem Zeitpunkt habe ich ja von dem Problem nichts geahnt gehabt. Und was das Thema unvorsichtig angeht, ich habe die 4 Schrauben hinten gelöst, die Kabel des Kühlers vorsichtig abgeklemmt und den Kühler anschließend angehoben, viel mehr kann man nicht "aufpassen" ;)

Die GPU war im übrigen weit mehr zugekleistert als ich es je bei anderen Grafikkarten gesehen habe...
 
Nadann, kenn ich irgendwoher ^^.
 
Um aber noch mal auf dein Problem zurück zu kommen, ich würde die Karte einfach weiter nutzten.
Wie bereits erwähnt betreibt ein Bekannter eine GTX 1070 bei der auch zwei dieser Bauteile abhanden gekommen sind und die Karte läuft jetzt fast seit einem Jahr fehlerfrei!

Ich kenne auch einen I7 4790k dem beim Köpfen ein Kondensator verloren ging und dieser läuft seit Jahren übertaktet ohne Probleme.
 
Wenn sie zugekleistert war ist doch schön, kann man gleich her nehmen und die Kondensatoren zu zu schmieren wenn man mit LM arbeitet. Muss man zwar auch nicht aber ist sicherer.
 
TheTrapper schrieb:
Immer diese erfundenen Geschichten.
Hat er es durch Unachtsamkeit beschädigt zb beim abkratzen der Paste, ist die Garantie weg. Ist die Beschädigung alleine durch das entfernen des Kühlers entstanden ohne das der Käufer darauf einen Einfluss hatte ist die Garantie natürlich nicht weg.

Selbstverständlich ist die Garantie pfutsch. Fakt ist, das Teil war im Auslieferzustand noch ganz. Wenn du jetzt an der Hardware etwas veränderst(Kühlertausch/Wärmeleitpastentausch) und dabei etwas kaputt machst, so ist es eben deine Schuld. Dabei spielt es keine Rolle ob du mit Wattestäbchen oder durch reines Pusten die Karte veränderst. Hättest du nicht den Kühler demontiert, so wäre die Karte noch ganz. So einfach ist das.

Zum Glück läuft ja noch alles top und daher würde ich mir keine Gedanken machen. Nur beim Wiederverkauf sollte man schon so ehrlich sein und das Missgeschick erwähnen. Sonst ist es tatsächlich Betrug.
 
Ein SMD-Bauteil einfach ranlöten ist schon mit Grundkenntnissen schwierig. Man macht unter Umständen dadurch etwas kaputt und dann ist die Karte wirklich im Eimer. Wir sprechen hier von jemanden, der sich damit eben nicht so gut auskennt und nicht geübt ist solche Arbeiten fehlerlos und in Routine zu tätigen.

Das mag zwar für den geübten Elektroniker kein Problem sein, der auch noch das nötige Feinequipment daheim besitzt. Aber jemand anders schnappt sich den 30 Watt Lötkolben von Papa und macht da eine kleine Kernschmelze auf dem PBC. :freaky:
 
DarkerThanBlack schrieb:
Selbstverständlich ist die Garantie pfutsch. Fakt ist, das Teil war im Auslieferzustand noch ganz. Wenn du jetzt an der Hardware etwas veränderst(Kühlertausch/Wärmeleitpastentausch) und dabei etwas kaputt machst, so ist es eben deine Schuld.

NEIN

Nur weil du bei deinem Auto die Reifen wechselst und dabei die Achse abfällt bist auch nicht du schuld!
Der Kondensator hat sich ohne sein Zutun gelöst also ist es nicht seine Schuld und somit ist auch die Garantie nicht verwirkt. Wenn der Hersteller statt normaler Paste Beton verwendet ist nicht der Kunde schuld, da der abbau der Kühlers erlaubt ist muss dieser auch entfernbar sein ohne das dabei Bauteile abfallen.
 
Hier wird Blödsinn geredet.

Garantie des Herstellers ist freiwillig. Wenn der sagt, bei mechanischer Beschädigung ausgeschlossen, ist das so. Dafür müssen die Garantiebestimmungen gelesen werden.

Was bestehen bleibt ist die Gewährleistung des Händlers. Der Händler schickt die Karte aber ebenso zum Hersteller. Sollte der dann den Fehler feststellen und aufgrund einer Beschädigung die Reparatur ausschließen, muss der Händler auf eigene Kosten tauschen. Falls er das nicht macht, weil die Karte beschädigt wurde, muss man vor Gericht gehen, was auch nicht lohnt. Man ist also auf sein Glück oder das Wohlwollen des Händlers angewiesen.
 
Das ist immer so, wenn der Hersteller kein Bock hat zu tauschen egal warum hat man Pech und muss vor Gericht.
Wenn ich keine Bock habe, die 1000€ die du mir geliehen hast, zurück zu zahlen hast du Pech und musst vor Gericht. :rolleyes:
 
Nur kann man bei einem nicht modifiziertem Gerät von einem Austausch ausgehen. Da könnte man aber auch bei Ablehnung ohne Probleme vor Gericht gehen, weil man da sicher gewinnt. Bei einem äußerlich beschädigten Gerät ist das anders.
 
Vor allem ist der Streitwert viel zu gering, als dass sich Prozessieren lohnt. Insbesondere würde wohl kaum ein Richter einen solchen Fall gerne verhandeln und auf eine außergerichtliche Einigung hinwirken, also einem Vergleich, wenn dir der Gegner dann 50/50 anbietet hast du größtes Glück. Vor Gericht sind die Chancen wohl schlechter.
Natürlich bist du im Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
MSI kann sicher darlegen wie gut deren Qualitätssicherung funktioniert und kann im Zweifel ein Gutachten über die Genauigkeit der Lötanlage o.ä. anbringen, wobei der Streitwert lächerlich ist, nur einem Hersteller kann so ein Präzedenzfall das auch wert sein. Zumal ein Gutachten und ein Urteil tatsächlich eine solide Grundlage für eine Betrugsanzeige und Schadensersatzklage wären. Ich würde das ganze sehr gut abwägen, mithin hast du ja offenbar keinen Schaden.
 
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