Bekommt man Rentenpunkte für die Kinderbetreuung?

rdx2

Ensign
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Hallo Ihr Lieben

Bekommt man Rentenpunkte für die Kinderbetreuung?

Falls ja, wie muss man das beantragen?
Ich habe mal gehört, dass man bei der Rentenversicherung Rentenpunkte beantragen kann für die Kinderbetreuung.

Stimmt das?

Wenn jemand Bürgergeld bekommt, kann derjenige dann zusätzlich noch Rentenpunkte für die Kinderbetreuung erhalten?
Oder bringt einem die Kinderbetreuung keinen Vorteil mehr, wenn man schon Bürgergeld erhält?

Es geht hier um jemanden, der Bürgergeld erhält und sich fragt, ob er zusätzlich noch mehr Rentenpunkte erhält, wenn er zum Bürgergeld zusätzlich auch noch die Kinderbetreuung für sein eigenes Kind übernimmt.

Geht das?
 
Wer nicht arbeitet zahlt auch nix in die Rentenkasse ein um zusätzliche Punkte zu bekommen.
 
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rdx2 schrieb:
Es geht hier um jemanden, der Bürgergeld erhält und sich fragt, ob er zusätzlich noch mehr Rentenpunkte erhält, wenn er zum Bürgergeld zusätzlich auch noch die Kinderbetreuung für sein eigenes Kind übernimmt.
Immerhin geht es um die Kindererziehungszeiten der eigenen Kindern und nicht (allgemein) um Kinderbetreung.

Aber die Rente hat mit BG nichts zu tun.

Wieviel Rentenpunkte (hoffentlich) schon vorhanden sind und ob sich daraus, unter Anrechnung der Erziehungszeiten, am Ende eine Rente oberhalb der Grundsicherung ergibt, muss man halt ausrechnen.

Ist jetzt aber auch nicht so schwierig im Internet zu finden.
https://www.deutsche-rentenversiche...der/Kindererziehung/kindererziehung_node.html

werkam schrieb:
Wer nicht arbeitet zahlt auch nix in die Rentenkasse ein um zusätzliche Punkte zu bekommen.
Seltsam, dass nirgendwo etwas davon steht, welche arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Gutschrift der Kindererziehungszeiten zu erfüllen sind (außer der Beitragsbemessungsgrenze, die man hier aber getrost außer Acht lassen kann).

Wer BG bezieht, hat die Regelaltersgrenze jedenfalls noch nicht erreicht und dürfte auch weder Pensionist sein noch aufgrund der Erziehung Versorgungsanwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben haben (ist aber natürlich theoretisch denkbar). Sonst sind die Bedingungen für die Gutschrift der Kindererziehungszeiten in Form von Rentenpunkten auch mit BG-Bezug gegeben.

Die RP werden den betroffenen Personen einfach so von der Allgemeinheit geschenkt. Ob das dann am Ende ein sinnloses Geschenk war (weil es keine Rente gibt oder der Gegenwert der Punkte auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird) oder zu einer höheren Rente führen, muss jeder für sich ausrechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich, welchen Einfluss der Bezug von Sozialleistungen auf ihre spätere Rente haben wird. Tatsächlich zählt die Zeit im Bürgergeld-Bezug als Anrechnungszeit, bringt jedoch keine Rentenpunkte. Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge in die Rentenkassen gezahlt wurden, die aber der Deutschen Rentenversicherung zufolge beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
 
Kann man die Anerkennung der Rentenpunkte bei der Deutschen Rentenversicherung auch rückwirkend beantragen?

Z.B. weil man das nicht wusste?
 
Kann man da nicht direkt an die Deutschen Rentenversicherung fragen?
 
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so ab etwa 40 gibt es sowieso eine Überprüfung der Rentenzeiten. Dann kann alles gerade gezogen werden. Deshalb immer schön alle Bescheide wegheften sonst wird es stressig. Gut das ich nur 39 Jahre in einer Firma bisher bin, da ist das dann ziemlich easy.
 
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Wenn du ne Frau bist kannst du bis zum 10 Lebensjahr die Betreuungszeit beantragen.
Als Mann geht das nur rückwirkend 2 Monate.
1 Jahr Erziehungszeit ist ungefähr mit 1 Rentenpunkt gleichzusetzen
 
werkam schrieb:
Wer nicht arbeitet zahlt auch nix in die Rentenkasse ein um zusätzliche Punkte zu bekommen.
Ist das so?
rdx2 schrieb:
Kann man die Anerkennung der Rentenpunkte bei der Deutschen Rentenversicherung auch rückwirkend beantragen?

Z.B. weil man das nicht wusste?
Das passiert in aller Regel rückwirkend ;-)
G. Freeman schrieb:
so ab etwa 40 gibt es sowieso eine Überprüfung der Rentenzeiten. Dann kann alles gerade gezogen werden. Deshalb immer schön alle Bescheide wegheften sonst wird es stressig. Gut das ich nur 39 Jahre in einer Firma bisher bin, da ist das dann ziemlich easy.
Die DRV ist zwar technisch auf dem neuesten Stand, aber auch da passiert nichts automatisch. Eine Kontoklärung muß man schon selber anstoßen. Lücken wie Erziehungs- oder Ausbildungszeiten muß man durch Anträge aktiv schließen. Und man glaubt es kaum, nichtmal die Rente kommt automatisch, muß man ... beantragen ;-)
LugiBetrugi schrieb:
Wenn du ne Frau bist kannst du bis zum 10 Lebensjahr die Betreuungszeit beantragen.
Als Mann geht das nur rückwirkend 2 Monate.
Klingt nach einem sehr alten Rollenverständnis ;-)
Jeder kann sich die Betreueungszeiten anrechnen lassen, der Kinder erzogen hat.
 
Bei mir, meiner Frau und allen Arbeitskollegen kam der Aufforderung zur Rentenprüfung , ca. mit 40 Jahren, automatisch. Als ob ich mit 40 da schon dran denken würde. Gut, allerdings auch schon wieder 17 Jahre her😭
 
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