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Logisch, nicht 110 sondern die normale Dienstellennummer. Okay danke. Ich dachte immer das man nur bei Notfällen da anrufen kann
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DDM_Reaper20 schrieb:@ airliveman
Eine gute, alte Schiedsrichtertrillerpfeife, mit Wucht in das Mikrofon geblasen, ist zwar im Zweifelsfalle wirkungsvoll, macht einen leider aber auch wegen Körperverletzung angreifbar (kurios, da ich es nicht weniger als Zumutung empfinde, um Uhr von Idioten angerufen und beleidigt zu werden . . . einer solchen Pfeife mit einer Pfeife einen Hinweis zu geben, wäre da fast schon Notwehr. Aber leider eben nur fast!)
Dennisth schrieb:Wie will der "Anrufer" das den beweisen?
iks-deh schrieb:Das mit der Trillerpfeife würde ich grünsätzlich eigentlich auch machen (selber Schuld der Depp), kann aber auch ganz schnell nach hinten los gehen:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152050
MisterMankind schrieb:Es sagen und der Richter glaubt ihm in Verbindung mit 'nem Attest -> Grundsatz der freien Beweiswürdigung?!
Was hier für Tips kommen (Trillerpfeife...) ist echt nicht zu fassen Das hat was von "Jemand beleidigt dich? Geh' zu ihm und brech ihm den Kiefer!"
boarder-winterman schrieb:Das mit der Trillerpfeife ist eine Straftat. Das hatten wir hier im letzten Thread zum Thema schonmal thematisiert.
Selbstjustiz ist kein Kavaliersdelikt!
gh0 schrieb:Wie beleidigt der Kerl denn?
airliveman schrieb:Noch einfacher. Ich hab alle nummern auf meinem Handy. Die Polizei müsste mir die ausgelesen Nummer nur geben und ich gebe sie in meinem Handy ein und schon wird mir der Kontakt ( Name ) angezeigt...