Och, ein Ausdruck der Passwörter kann durchaus Berechtigung haben.
Der gehört dann aber in denselben Tresor wie das Testament - und für denselben Usecase.
Falls dir was passiert (z.B. dich morgen ein LKW umfährt und du im im Leichenhaus oder im Koma liegst), dann wäre es doch nett falls deine Erben / Pflegeberechtigten relativ einfach Zugriff auf deine Subscriptions und Verträge erhalten um diese entsprechend anpassen zu können, nicht?
Passwörter unter die Tastatur kleben ist natürlich strikt verboten.
Gut, wenn er nicht schreiben kann...
Er hätte auch den Austausch von Passwörtern / Kryptographie meinen können.
Oder
Passkeys, die gibt's auch mittlerweile.
Tjoa... da heißt es vorsorgen, dass dies nicht passieren kann.
In meinem Fall hat mein Vater das Passwort für meinen Passworttresor und umgekehrt.
Da muss man sich natürlich auch gegenseitig vertrauen, dass dies wirklich nur im Notfall verwendet wird.