benutzte und flasche cpu geliefert

C

CM_Timur

Gast
Guten Abend liebe CB gemeinde,

dies ist mein erster forum post daher entschuldigt etwaige fehler :)

nun zum eigentlichen Thema:

ich habe mir sozusagen als weihnachtsgeschenk einen i7-4770k und ein ASUS RoG Maximus VI Hero bestellt. nachdem ich die komponenten ausgepackt hatte und die CPU auf dem mainboard installieren wollte, musste ich feststellen, dass die cpu nicht passte. daraufhin schaute ich auf die prozessorbeschreibung auf dem heatspreader und konnte die modelnummer i7-860 lesen. also habe ich obwohl ich einen i7-4770k bestellt und bezahlt habe einen alten i7-860 bekommen dazu ist dieser noch benutzt was man an abnutzungsspuren am heatspreader festellen konnte :( . auf der verpackung steht i7-4770k und das tesa-band auf dem intel-factory stand war bis zum heutigen tag auch nicht geöffnet worden.

den prozessor habe ich bei conrad electronics bestellt, das mainboard bei amazon. meine frage ist, ob ich anspruch auf garantie habe bzw. ob conrad den prozessor austauschen wird oder nicht?



Frohe Weihnachten,

MfG Timur
 
Wie immer bei solchen Sachen - wir können dir nicht helfen, da wirst du dich an den Händler (Conrad) wenden müssen.

PS: Willkommen im Forum ;)
 
Wende dich an Conrad und schildere denen den Fall. Alles andere wird sich dann zeigen.

Und das ist dann auch keine Sache der Garantie, sondern ein Aus- bzw. Umtausch wg. Falschlieferung.
 
@Visceroid naja vllt. hat ja jemand ähnliche erfahrung gemacht und kann mir helfen
Ergänzung ()

@AdoK ok danke :)
 
Wie sollen wir dir da helfen?

Du schreibst eine Email (Ich würde in deinem Fall gleich anrufen und den Fall schildern, da es deutlich einfacher sein wird) und dann wartest du auf eine Antwort, wie die weitere Vorgehensweise ist.
 
Sowas hatte ich schon öfters mal gelesen... Die Verpackung war ganz sicher schon einmal offen.
Mit den üblichen tricks löst man einfach den Kleber solch eines Streifens und verklebt es dann neu :/

Wird nur schwer zu beweisen sein gegenüber Conrad... wahrscheinlich wollen sie von dir eine EV und das übergeben sie dann ihrer Versicherung.
Das Geld solltest du dann vorher schon von Conrad erstattet bekommen.. am besten wäre für dich natürlich auch ein Zeuge ;)
 
naja ich hoffe mal das conrad da etwas kulanter mit ihren kunden umgeht... :(

die idee mit dem zeugen ist echt gut! :D danke
 
auf der verpackung steht i7-4770k und das tesa-band auf dem intel-factory stand war bis zum heutigen tag auch nicht geöffnet worden

eine i7-860 CPu ist drin? Klingt wie Märchen :D Aber wie soll er denn jetzt beweisen, Conrad könnte sagen, er hat die richtige CPU raus genommen und eine alte i7-860 reingemacht ^^
 
genau das is meine sorge...ich hab davor zwar nie intel benutzt wird aber schwer das nachzuweisen :/
 
*lol*

Ja sowas kann schonmal passieren, tippe darauf das der Kunde vor dir sich für besonders schlau hielt und die Cpu ausgetauscht hat um sie dann zurück zu schicken um sein Geld wieder zu bekommen.

Ich hab mal bei Conrad gearbeitet, aber in ner Filliale, kann mich an zwei kuriose Rückgaben erinnern. Einmal hat ein Kunde nen Backstein in ne DVD-LW Schachtel gepackt und einmal 2 Tafeln Schockolade in nen Grafikkartenkarton.
 
du meinst ein 1156 Sockel MB :D
 
CM_Timur schrieb:
hat ja jemand ähnliche erfahrung gemacht und kann mir helfen

Na klar kannst du den Umtauschen und zwar ohne Wen und Aber!

Der Kaufvertrag ist bei Lieferung falscher Ware nämlich erst gar nicht gültig!

Zitat aus dem HGB (Handelsgesetzbuch)
Lieferung einer anderen Sache[Bearbeiten]
Die Lieferung eines Aliud, also einer Falschlieferung ist begrifflich kein Sachmangel, sondern ihm gleichgestellt. Ob es sich um eine Falschlieferung handelt, kommt entscheidend darauf an, ob es sich um einen Stück- oder einen Gattungskauf handelt. Beim Stückkauf ist die geschuldete Sache nach ihrer Identität bestimmt. Liefert der Verkäufer also eine andere als die nach ihrer Identität geschuldete Ware ist ein Sachmangel vorhanden. Bei der definierten Gattungsschuld ergibt sich der Mangel wohl aus den Anforderungen des § 243 Abs. 2 BGB. Erhebliche Schwierigkeiten bereitet beim Gattungskauf die Unterscheidung zwischen Falsch- und Schlechtlieferung, da beide darauf abzielen, dass die gelieferte Sache andere Eigenschaften hat als vertraglich vereinbart. Es gilt also zu entscheiden, welche Eigenschaften eine Sache zu einer mangelhaften Sache gleicher Gattung und welche Eigenschaften einer Sache sie zu einer anderen Gattung machen. Diese Unterscheidung erweist sich jedoch in den meisten Fällen als äußerst schwierig und die Entscheidungen des BGH scheinen oft willkürlich. Teilweise wird die Ansicht vertreten, bei einem Verbrauchgüterkauf sei im Falle einer Falschlieferung die Vorschrift § 241a BGB über unbestellte Lieferungen anzuwenden. Dies scheint jedoch verfehlt, da § 434 Abs.3 BGB die speziellere Regelung für die Übergabe einer falschen Sache zur Erfüllung eines abgeschlossenen Kaufvertrags ist.
 
oh dacht immer die wärn 1366 lol
Ergänzung ()

@kl0br1ll3 danke das hört sich schonmal gut an! :) jetzt hab ich wenigstens was handfestes worauf ich mich berufen kann
 
Ich denke das man den Artikel schon rein aus Kulanz zurücknehmen bzw Umtauschen wird. Wenn ich ein kleiner Händler Wäre und du nen Intel Xeon E5-2697 bestellt hättest dann würde das vielleicht anders aussehen :)
 
Conrad den fall schildern und sagen, dass du unter zeugen die cpu ausgepackt hast und die falschlieferung erkannt hast. dann biste fein raus. :)
 
Na klar hat er das Recht , die CPU umzutauschen, nur wenn Conrad sagt, er soll mal nachweisen, dass eine I7-860 Cpu geliefert wurde, ich meine, es ist eine ganz andere CPU, und zwar eine sehr "alte"
 
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