Berechnung des ALG1

VinylBunkerUH

Commodore
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Juli 2009
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Eine Frage an Euch Spezis..

Würde mein Arbeitslosenentgeld nur nach meinem GESAMTBRUTTO/NETTO berechnet oder gibt es eine*FALLE* dabei ?

Hintergrund.

Ich und meine Kollegen haben eine Staffelung im Arbeitsvertrag u.z.w.f.>

Festvergütung xxx
Leistungsprämie xxx
Sonntag xxx
Samstag xxx
Nacht xxx

Meine Frage.
Stimmt es,das NUR die FESTVERGÜTUNG zum berechnen des ALG 1 herrangezogen wird ? Also der*Grundlohn*,ohne die anderen zuschläge ? Ich dachte,das IMMER das GESAMTBRUTTO/NETTO zur Errechnung herrangezogen wird.

Meine Steuern muss ich doch auch vom GESAMTBRUTTO zahlen !?

Vielen Dank für Eure Hilfe im vorraus !
 
Soweit ich weiß, berechnet sich das ALG I aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgeld. Als beitragspflichtiges Arbeitsentgeld zählt das zu versteuernde Einkommen. Wenn Du auf die Zuschläge Steuern zahlst, dürfte das mit in die Berechnung einfließen.
 
@Noxiel
Toller Link,der mich KEINEN Meter weiter bringt !
Diese Berechnungsdinger kenne ich schon und waren NICHT teil meiner anfrage !

Danke @Sinthuria

Das ist ja die Frage..?
Natürlich wird mein Einkommen als Gesamtbrutto/Netto zusammengefasst.Deshalb ja auch meine unsicherheit FALLS ich mal Arbeitslos werden sollte.Bei meinen Kollegen hält sich das Gerücht hartnäkig,das nur die Festvergütung als Berechnungsgrundlage herrangezogen würde.
Also OHNE die anderen Zuschläge.
Deshalb ja meine Anfrage hier,da ich es so nicht glaube.

Wollte diesbezüglich eine unverbindliche Aussage des örtlichen Arbeitsamtes einholen.Leider wurde ich vorläufig abgewiesen,da ich nicht Arbeitslos bin...könnte echt lachen wenn es nicht so tragisch wäre !
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Zuschläge Beitrags- und steuerpflichtig sind, dann fließen sie in jedem Fall mit ein.
 
@xpower ashx

Danke für den Link ! Habe schon ellenlang gesucht im Netz,aber diese Seite ging mir duch die Lappen ! Danke nochmals !
Werde ich gleich mal anschreiben und auf eine verbindliche Aussage hoffen.


@Sinthuria

Kannst du deine Aussage auch manifestieren in Form eines Linkes oder Urteil ? Möchte ungern bei meiner nächsten Beurteilung mit falschaussagen auftreten;)


Danke für Eure Hilfe bisher ! LG
 
Hallo

Ich kenne es so das für die ALG Berechnung nur das vertraglich vereinbarte tatsächliche Grundgehalt zur Berechnung einbezogen wird. Zuschläge wie Prämien, Überstunden, Feiertags und Nachtzulagen, Auslösen, Montagezuschläge, etc. fließen in die Berechnung nicht mit ein außer wenn diese vertraglich geregelt sind und dauerhaft wiederkehrend sind und jeden Monat im Jahr in gleicher Höhe bezahlt werden (Sobald die Höhe der Zuschläge schwankt wird es schwierig). Ich habe zwei Bekannte die damit böse auf die Schnauze gefallen sind (Einen Schlosser auf Montage und einen Betriebselektriker im Schichtdienst), die haben beide super verdient und als Sie arbeitslos wurden kam das böse erwachen. Das gleiche gilt bei der Rentenberechnung, wer viel an Zuschlägen verdient tut sich nur kurzfristig einen Gefallen. Für alle Zuschläge müssen zwar Steuern bezahlt werden aber die Steuern haben doch nichts mit dem Arbeitslosengeld zu tun.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke @Tomislav2007

DAS wäre genau mein problem,wenn es denn zutreffen sollte.

Ich warte mal die Antwort auf meine Frage ab,die ich dank des Linkes von xpower ashx stellen konnte und gebe auch Rückmeldung hier.Könnte ja evtl.noch andere User interessieren.
 
Entscheidend für die Höhe des ALG1 ist das sogenannte "Sozialversicherungsbrutto". Dieses sollte in der Lohnabrechnung separat aufgeführt sein.
 
Danke für den Link.

Geht aber auch nicht GENAU auf meine Frage ein !

Zitat**

..für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent (allgemeiner Leistungssatz)

des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem Bruttoentgelt ergibt, das die oder der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat (Bemessungsentgelt **.


Das lässt viel Spielraum i.m.A. zu,oder liege ich falsch ? Welches Brutto ? Gesamtbrutto? Steuerpflichtiges Brutto? Das ist doch mein anliegen des zu klären@Fairy Ultra !

Blicke nicht mehr durch.Ich warte mal die Antwort der BA ab,hülft ja nüschtz.;)



Man man man,meine Kollegen haben mich schon ganz wuschig gemacht !
 
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