Berechnung des Kurzarbeitgeldes?

wasd123

Lt. Commander
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Moin!

Ich komme nicht ganz klar was meine Abrechnung mit KUG angeht. Gerne würde ich einmal ein Beispiel durchrechnen wollen und hoffe irgendwer unterstützt mich dabei.

Nehmen wir folgende Bedingungen an:

Bruttoverdienst 4000€
Firmenwagen 500€
1 Kind
Steuerklasse 4

Kurzarbeit 60% (also 40% Abwesenheit, konkret 3 Tage Arbeit, 2 Tage frei)

Wie hoch ist das KUG und wie ist euer Rechnungsweg?
 
Bundesland?
Krankenversicherung gesetzlich? Privat?
Da fehlen noch einige infos.

Was ich grob habe, ausgehend vom Bundesland BaWü, sind 2500€. Davon 60% sind 1500 +- abzüglich 500€ Firmenwagen, 1000€

Edit: andernfalls hier schauen ob dein netto gleich rauskommt, und davon einfach mal 40% vom netto abziehen. https://www.brutto-netto-rechner.info
 
ich will lediglich das KUG errechnen. das wird meiner Info nach vom Bruttogehalt aus berechnet, von daher sind Krankenversicherung oder Bundesland wurscht, oder nicht?

Ok, eigentlich wollte ich mit meinem Rechnungsweg warten, da ich mir halt unsicher bin ob er korrekt ist:

Wenn ich richtig informiert bin, gehe ich nun in der Tabelle zur Berechnung der Kurzarbeit vom Arbeitsamt in die Zeile für 4500€ mit Leistungssatz 1 und Steuerklasse IV.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug050-2016_ba014803.pdf

Das wären dann 1829,27€

Nun errechne ich den Leistungssatz nach Abzug der 40%. Also 4500€ abzüglich 40%.
Das macht dann 2700€.

Mit den 2700€ gehe ich wieder in die Liste, ebenfalls Leistungssatz 1 und Steuerklasse IV.
Das wäre dann 1211,35€.

Das Kurzarbeitergeld ist nun die Differenz beider Werte:
1829,27 - 1211,35 = 617,92€

Ist das so korrekt?


Um das Gehalt nun zu errechnen, würde man nun sein Bruttohalt (also 60% davon) + KUG nehmen und davon dann wieder die üblichen Abzüge machen, woraus sich dann Netto ergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der gedankengang geht schon in die richtige Richtung, aber doch etwas "komplizierter" als man denkt. Übrigens finde ich die Liste von AA ja recht verwirrend :D

Mal ein ganz einfaches Beispiel:

Netto vor KA 2000€, nach KA 1400€. Differenz 600€ und davon 60% bzw als alleinerziehende 67% sind wir bei 350€, dann 1400+350€=1750. d.h. du bekommst 250€ weniger.


Andernfalls hier mal deine Werte eintragen, und schauen was rauskommt. Anschließend ist es sehr gut und Übersichtlich vorgerechnet.

https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld/ergebnis.html
 
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, bekommst am Ende ca.300€ weniger (600€ Kurzarbeitergeld)
Lasse mich natürlich eines besseren belehren;)
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
mhhh... also laut meinem Rechner komme ich genau auf den Wert den ich errechnet habe.
der weicht aber auch nur um einige Cent von deinen ab @turbo1

also dürfte mein Weg also stimmen, ja?
 

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Hallo,

habe nochmal ne kurze Verständnisfrage. Im nächsten Monat habe ich die letzten 2 Wochen Urlaub, soweit ich gelesen habe werden die voll bezahlt (also 50% Brutto). Jetzt sieht der aktuelle Schichtplan so aus, dass ich dadurch im Monat Mai überhaupt nicht arbeiten werde. Gibts für die beiden Wochen dann anteilig Kurzarbeitergeld? Wie würde denn hier die Berechnungsgrundlage aussehen? Stehe gerade etwas aufn Schlauch..

Danke im Voraus.
 
während des Urlaubs wird dein ganz normales Gehalt bezahlt.
jetzt wird geschaut, wieviele Arbeitstage du hättest im Mai arbeiten müssen. Nun wird geschaut, wieviele Arbeitstage du davon Urlaub hast. Der Prozentsatz wird vom normalen Bruttogehalt abgezogen, woraus dann das KUG errechnet wird + eben deines Urlaubs...

Beispiel:

Es gibt 20 Arbeitstage
Du verdienst 4000€
Du nimmst 5 Tage Urlaub

5 von 20 Tagen sind also 25%
25% von 4000€ sind 1000€.
Diese 1000€ bekommst du schonmal ganz normal.
Aus den restlichen 3000€ wird nun, wie vor ein paar Tagen bereits oben berechnet, dein Restgehalt + KUG berechnet.

Im Übrigen war meine Rechnung nicht 100%ig korrekt. Leider findet man dazu aber auch keine Rechner im Netz. Durch den Firmenwagen den ich habe wird die Rechnung leicht umgestellt.
Um KUG zu errechnen muss man das Grundgehalt nehmen, davon die 40% abziehen, dann den Firmenwagen draufrechnen und damit dann in die Liste des Arbeitsamtes geben. Also nicht Grundgehalt + Firmenwagen und davon 40%.
Der Unterschied ist nicht wild, aber ein paar Euro Differenz sind es halt doch.
 
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