Notiz Berlin: Eröffnung des Huawei Flagship Stores verschoben

Es geht nicht darum, irgendwas zu verkaufen, sondern Präsenz zu zeigen, mit der das Image verbessert werden kann.
Stichwörter 5G und diese Minderheit...
 
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Mmhhh ... bei Eintritt dann wohl Gesichts-Scan ... beim Anfassen von Produkten wird der Fingerabdruck auch gleich mitgenommen ... :D
Bei Einreise nach China gibt es dann ein Glückskeks und ein persönlichen Willkommensbrief mit allen seinen privaten Vorlieben. Hurra. Es lebe die Globalisierung. LOL
 
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5 min of google
Huawei worked on a facial recognition system to monitor and track China’s Uighur minority, according to a new report from video surveillance researchers at IPVM ,First reported by The Washington Post, .
Wikipedia .. and employing forced Uyghur labour in its supply chain.[5...
Huawei has also faced allegations that it has engaged in corporate espionage to steal competitors' intellectual property, and in 2019, was restricted from performing commerce with U.S. companies, over allegations that it willfully exported technology of U.S. origin to Iran in violation of U.S. sanctions
france24.com Footballer Antoine Griezmann said he was ending his sponsorship contract with Huawei over reports the Chinese telecoms giant was involved in the surveillance of Uighur Muslims.. france24.com
 
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Ganjaware schrieb:
france24.com Footballer Antoine Griezmann said he was ending his sponsorship contract with Huawei over reports the Chinese telecoms giant was involved in the surveillance of Uighur Muslims.. france24.com
Konsequent wäre, das sicherlich nicht unbeträchtliche Salär aus den letzten 3 Jahren, an irgendeine uigurische Organisation oder Amnesty oder ähnliches zu spenden. Vermutlich wird das aber nicht der Fall sein, von daher bleibt da immer ein schaler Nachgeschmack, da er ja gut dran verdient hat.
Ergänzung ()

KitKat::new() schrieb:
Menschen sind zumindest prinzipiell lernfähig 🙂
Prinzipiell ja, aber der gemeine Handynutzer könnt die berühmte Ausnahme sein. ;)
 
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Galaxy345 schrieb:
Ach ich mach mir mal die Mühe zu recherchieren woher das kommt:
Huawei hatte eine Dokumentation auf ihrer Website mit unter anderem folgendem Inhalt:

Klingt schon etwas komisch in dieser Liste oder?

Nun hier ist die Erklärung:


Das ergibt deutlich mehr Sinn als offline file Uyghur alert. Was soll das denn auch heissen?

Aber klar lasst uns gleich wieder China aufgrund einer wahrscheinlich falsch übersetzten Zeile sofort Bösartigkeit unterstellen die klingt wie aus einem Comic, die Leute glauben es ja eh.

Für an Fakten interessierte Menschenrechtler hier gerne noch etwas zum Lesen:
Kalter Krieg Vol2, jetzt auch mit China! Da geht bei mir gleich der Alarm los..
Ich bin normalerweise ein passiver langjähriger Leser von CB, aber solche Beiträge kann ich dann doch nicht stehen lassen. Richtig ist, dass es auf "beiden" Seiten viel Propaganda gibt, und auch viel Unsinn über China.
Aber dieser Fall ist selbst von Google Translate richtig übersetzt.

族 meint im modernen Chinesisch durchgehend Ethnie wie 回族(Hui) 蒙古族 (Mongolen) und 維族 ist die übliche Abkürzung für Uighuren (維吾爾族), das ähnlich klingende 組 wäre das Wort für Gruppe, alternativ 團隊. Allerdings wäre (im Englischen) "maintain a/the group" 維護組 oder 維修組 oder 維持組. Nehmen wir an, dass das ein Tippfehler für 維組 ist:
Für "maintenance group" käme das komisch klingende 維護小組 in Frage als Abkürzung zu 維組,das benutzt aber keiner (check baidu). 維族 ist also mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, wie im Alltagschinesisch, auf die Uighuren bezogen.
Grammatikalisch kommt dazu, dass in den anderen Beschreibungen 告警 als Verb benutzt wird, in diesem Feld aber als Verb-Objekt, das üblicherweise mit Alarm übersetzt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Tippfehler aufgrund phonetischer Ähnlichkeit zwischen 組 族 handelt ist sehr gering, da die Autokorrektur und Vorschläge diese Abkürzung gar nicht kennen. Es geht hier also mit großer Wahrscheinlichkeit sehr wohl um einen "Ethnien-Alarm".

Es wäre nicht das erste Mal, das man in Datenblättern, Datenbanken etc. solche Sachen findet.
 
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Das wird wohl nichts mit dem 18 Dezember und dem kompletten Lockdown.^^
 
Artikel-Update: Entgegen der ursprünglichen Planung wird der Huawei Flagship Store nicht am 18. Dezember öffnen. Die neuen Bestimmungen zur Einschränkung der COVID-19-Pandemie machen dies derzeit unmöglich. Wie das Unternehmen heute mitteilte, sei die Eröffnung potenziell im Laufe des Januars 2021 möglich. Die aktuellen Regelungen der Bundesregierung haben mindestens noch bis zum 10. Januar 2021 Gültigkeit.
 
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voellig ueberraschend wenn am Mittwoch alles geschossen wird ... mindestens 10. Januar ist auch so eine sinnlose Angabe der Regierung - jeder im Land weiss dass es laenger dauern wird. Warum man dieses Datum ueberhaupt genannt hat, bleibt ein Raetsel.
 
abcddcba schrieb:
Warum man dieses Datum ueberhaupt genannt hat, bleibt ein Raetsel
Was daran ist ein Rätsel? Irgendein Datum bis zu dem man die Maßnahmen laufen lässt muss man nennen. Schon allein aus rechtlichen Gründen müssen solche massiven Grundrechtseinschränkungen befristet werden.

Nur weil man dann eine solche Frist bei Bedarf verlängern kann, bedeutet nicht man könnte sowas grundsätzlich ohne "Ablaufdatum" beschließen.
Mit jeder neuen Verlängerung lässt sich das alles dann erneut einer rechtlichen Prüfung auf Angemessenheit unterziehen. Auch was Unterstützungsleistungen anbelangt, die ja auch zeitlich begrenzt sind, auch wenn sie bisher mehrmals neu aufgelegt wurden.
 
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Sophisto schrieb:
Was daran ist ein Rätsel?
dass ich damit eher dieses zeitnahe Datum meinte sollte wohl klar sein ... ich frage mich was frustrierender fuer die Menschen ist, stetig verlaengern oder gleich ein spaeteres Ziel. Naja, was soll's, jeder weiss dass am 10. Januar verlaengert wird, von daher ist eine Diskussion darueber auch unnoetig. Betrifft mich auch nicht unmittelbar, aber jetzt geschlossene Bereiche arbeiten halt auf einen moeglichen Start am 11.01.2021 hin
Aber egal, wird schon werden irgendwann
 
abcddcba schrieb:
voellig ueberraschend wenn am Mittwoch alles geschossen wird ... mindestens 10. Januar ist auch so eine sinnlose Angabe der Regierung - jeder im Land weiss dass es laenger dauern wird. Warum man dieses Datum ueberhaupt genannt hat, bleibt ein Raetsel.
Weil solche Verordnungen nun mal nicht länger als 4 Wochen andauern dürfen, bevor das Kabinett erneut zusammentreffen muss. Alles andere würde gegen das Grundgesetz verstoßen.
 
So wie es mit Huawei in Europa läuft können die den gleich geschlossen halten.
 
Sophisto schrieb:
Was daran ist ein Rätsel? Irgendein Datum bis zu dem man die Maßnahmen laufen lässt muss man nennen. Schon allein aus rechtlichen Gründen müssen solche massiven Grundrechtseinschränkungen befristet werden.
Alle Fristen und parlamentarischen Kontrollen wurden am 18.11.20 außer Kraft gesetzt.
 
Wenn Huawei ein deutsches Unternehmen wird und sich in HuHawaii® umbenennt, sind auch wieder Google Dienste erlaubt. ;)
 
smalM schrieb:
Alle Fristen und parlamentarischen Kontrollen wurden am 18.11.20 außer Kraft gesetzt.
Erstmal ist deine Aussage, so pauschal wie du sie triffst, wenig sinnvoll.
Darüber hinaus bringst du da auch noch etwas durcheinander.
Es ging in der bisherigen Diskussion nicht um parlamentarische Kontrolle (die im Zuge des Infektionsschutzgesetzes, zunächst, ja tatsächlich weitgehend ausgehoben wurde), sondern um "Kontrolle" durch die Justiz.

Und hier wurden keinerlei Fristen außer Kraft gesetzt. Die Fristsetzung dient hier eben der rechtlichen Überprüfung. Hauptsächlich der Überprüfung auf Angemessenheit der Grundrechtseinschränkungen.
Ohne Befristung würden die Einschränkungen vor Gericht nun mal keinen Bestand haben... deswegen sind sie notwendig.
 
@smalM
"..phisto..., mit "i" bitte:D

Es handelt sich nicht um fixe Fristen die in irgendeinem Gesetz festgelegt sind (so nach dem Schema von Kündigungsfristen o.ä.). Es geht darum, dass Grundrechtseinschränkungen befristet sein müssen, damit sie juristisch auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden können. Unbefristete Einschränkungen sind per se als unverhältnismäßig anzusehen, weil sie künftige Entwicklungen (im aktuellen Fall hauptsächlich des allgemeinen Infektionsgeschehens) nicht berücksichtigen.

Je kürzer die Fristen, desto wahrscheinlicher, dass sie vor Gericht bestand haben. Zumal zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eben auch der "Schadenersatz", im aktuellen Fall die "November/Dezemberhilfen" sowie die Überbrückungshilfen I-III herangezogen werden. Da diese zeitlich begrenzt sind, müssen die Einschränkungen zwingend auch beschränkt werden (sonst wäre eine Aufhebung durch die Gerichte reine Formsache)
 
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