Bestellung Storniert - Bestehen auf Ware?

Kobe

Lieutenant
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Aug. 2006
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Hallo an alle,

ich habe mir vor einem Monat bei AV-Electronix über Amazon Lautsprecher für 150€ gekauft. Eine Bestellbestätigung habe ich ebenfalls erhalten. Die Ware war voraussichtlich nicht lieferbar, ein ca. Liefertermin war aber bekannt. Dieser wurde aber immer verschoben, so dass sich der Preis um 80€ erhöht hat (Bei Neubestellung).
Der Artikel sollte heute aber laut shop angeliefert werden, siehe hier: http://www1.av-electronix.de/articledetail.jsps?aid=26125
Nun habe ich aber ebenfalls heute eine E-mail geschickt bekommen, in der steht, dass meine Bestellung storniert wurde und ich den Artikel neubestellen kann, falls erwünscht.
Allerdings müsste ich dann 80€ mehr bezahlen.

In der AGB steht folgendes dazu:
§ 5.4 Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


Ist dem so oder kann ich trotzdem auf die Ware bestehen?
 
Du kannst da nichts machen wenn sie das stonieren ist das so. warscheinlich steht in den AGB auch, das die ware erst dir gehört wenn du die Rechnung und damit auch meistens die ware bekommst. Du kannst da auf ncihts bestehen
 
Naja. Das Produkt ist aber laut Homepage verfügbar. Das heißt, dass die AGB Klausel nicht gilt.

Der Vertrag kommt aber eh erst mit der Rechnung zustande. Bis dahin ist es nur eine Bestätigung, dass sie die Bestellung erhalten haben.
 
Nein der Artikel wurde noch nicht bezahlt, da die Bestellung per Bankeinzug bezahlt werden sollte.
 
Hi!

Der Passus in den AGB ist unwirksam, da er gegen deutsches Recht verstößt. Der Verkäufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten.

Tschau
Stefan
 
Wenn die Bestellbestätigung bisher der einzige Kontakt zum Verkäufer war, dann kommt es auf deren Formulierung an. In der Regel ist damit aber noch kein Vertrag zustande gekommen und somit bestünde auch kein Anspruch gegen der Verkäufer.
 
Der Passus in den AGB ist unwirksam, da er gegen deutsches Recht verstößt. Der Verkäufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten.

der Vertrag ist noch gar nicht rechtsgültig zustande gekommen ... also können die sehr wohl ... da ist es gerademal egal ob die AGB gültig ist oder nicht ...
 
Also als Bestellbestätigung hab ich nur die Standardmail von Amazon:

 
Ohne die Prüfung der restlichen AGB lässt sich die Frage des TE nicht klären.

Falls laut den anderen AGB Punkten ein Kaufvertrag erst mit Versand der Ware oder andersweitig zu stande kommt, gibt es auch keinen einklagbaren Vertrag. Du hättest dann bislang lediglich eine bestätigte Bestellorder, die man sich auch auf das Klo hängen kann. Das sind die Gegebenheiten/Gepflogenheiten im Internet-Versandhandel.

Du kannnst natürlich auch klagen und dich weiter von moritzkatz beraten lassen.
 
Wenn du es darauf anlegen willst, könnte man sicherlich klagen. Das ist schon ein fragliches Verhalten von Amazon.
Wenn man davon aus geht, dass der Kaufvertrag zustande kommt indem du ein Angebot unterbreitest und Amazon diesen dann mit der Bestätigung annimt, dann wäre dieser Kaufvertrag sehr wohl eine wirksame Anspruchsgrundlage.
Aber für 150€ Warenwert würde ich nicht zum Fachanwalt gehen :D
 
Mir wäre das den Ärger und den Aufwand nicht wert. Klar kannst du zum Anwalt rennen, der ist der einzige der dir qualifizierte Auskunft geben kann und darf. Aber was bringt es dir? Du verbringst Stunden und musst Monate warten bis sich was tun....
Muss du wissen...
 
Außerdem habe ich eine "Bestellbestätigung" von Amazon hier:

"Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde. ..."

Also :cool_alt:
 
Wenn du ihn bezahlt hast und eine Kaufbestätigung bekommen hast mit voraussichtlichem Liefertermin, hast du einen rechtsgültigen Kaufvertrag.

Ein Kaufvertrag besteht aus beidseitiger Willenserklärung -> hast du inform des AUsfüllens des Webformulas getan

Der Händler inform der Bestätigung -> innerhalb dieser Bestätigung ist der Preis festgelegt, d.h. es gab eine Kaufpreiseinigung!

Nun ist der Verkäufer zur Herausgabe verpflichtet!

Die AGBs sollen eigentlich nur das regeln, was das Gesetz nicht regelt. Manche Firmen lehnen sich zu weit raus.

Hast du von der Firma so eine Art Kurzschreiben mit: Wir werden den Auftrag zum Termin xy ausliefern.
Das wäre z.b. schon eine beidseitige WIllenserklärung? BGB Art 433

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB). Kaufverträge können Rücktrittsklauseln enthalten. Es ist möglich und in der Rechtspraxis häufig, einen Kaufvertrag über einen Gegenstand abzuschließen, den der Verkäufer erst noch beschaffen muss oder der noch hergestellt und damit (umgangssprachlich) noch „bestellt“ werden muss. (Beispiel: Der Kauf eines PKW, der erst in einigen Wochen oder Monaten geliefert wird.)

Es kommt also ganz darauf an, ob du nun so einen Kaufvertrag hast? Wenn du also so eine Bestellbestätigung hast mit Liefertermin etc... vom Händler, dann hast du gute Karten. Weist dich der Verkäufer darauf hin, dass er nur bereit ist den Kaufvertrag anzunehmen, wenn er zum selben preis liefern kann etc... dann nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
#16
Mit dem Lesen vor dem Posten hapert es aber bei dir gewaltig!
Was hat deine Schilderung noch mit dem Sachverhalt aus #1 zu tun?
 
bei dir aber auch
Ergänzung ()

also:

Es scheint ja eine Bestellbestätigung mit Preis und Liefertermin gegeben zu haben. Zudem hat man durch das Verschieben des Termins mehrmals die Willenerklärung abgegeben, liefern zu wollen. Eigentlich kannst du von einem gültigen Kaufvertrag ausgehen.

Was steht denn in der Bestätigung und was steht in der Terminverschiebung. Poste das mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
siehe #10
ich sagte ja, es hapert mit dem Lesen ..
 
Nach dem was der Fragesteller hier schreibt, kann ich keine Annahme erkennen. Die Bestellbestätigung bekräftigt ja gerade nochmal, dass sie keine Annahme darstellen soll.
 
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