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Alles klar werd mir dann ein anderes Soundsystem aussuchen (oben das Logitech sieht nicht schlecht aus). Terminverschiebungen wurden nicht per Email mitgeteilt, diese hab ich nur bei denen im Shop gelesen. Wie gesagt gab es nur die eine Mail von Amazon die oben gespostet wurde. Danke für eure Hilfe.
inwiefern ist das aus 10 zu entnehmen? Dass hier irgendwas bekräftigt wird?
Schreib doch einfach an den Amazon Service und frag, ob du Herausgabeanspruch hast.
Und lass dir nichts von diesen Leuten hier einreden.
Ergänzung ()
Kauf ja keine Logitech. Edifier ist erwiesener Maßen top.
Es gibt keinen Herausgabeanspruch aus Kaufvertrag. Wenn man schon nicht die richtigen Fachbegriffe kennt, sollte man sich vielleicht erst schlau machen und dann schreiben.
tue mir einen Gefallen und tippe bei Google Artikel 433 BGB ein,
dann Kaufvertrag etc.... Meinst du BGB gehört nicht zum öffentlichen Recht? Ahja
Es erreicht ja schon ein verdummendes Niveau.
Ich studiere an einer weltbekannten Uni du Johannes und der Prof ist renomiert.
Als gebildeter Mensch (sollte ich das bei dir unterstellen?) sollte argumentieren gelernt sein. Das basiert nicht auf Vorwürfen und Attacken, sondern auf Thesen und Begründungen!
Herausgabeansprüche haben beispielsweise der frühere Besitzer sowie der Eigentümer. Sie knüpfen also an eine bereits vorhandene dingliche Verbindung des Anspruchsstellers zur Sache an.
Aus dem Kaufvertrag erwächst lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übergabe und Übereignung. Diese Differenzierung mag für dich kleinlich klingen, korrekte Bezeichnungen sind in der Wissenschaft aber unerlässlich und sollen Missverständnisse verhindern.
Die Uni du Johannes konnte ich in google tatsächlich nicht finden aber sei's drum.
Wer von Herausgabeansprüchen aus Kaufvertrag spricht und Zivilrecht bei einem Professor für öffentliches Recht gehört haben will, ist vielleicht wirklich der falsche um über juristische Sachverhalte zu diskutieren.
Um aber am Thema zu bleiben, du hast bisher nicht einen Beleg dafür vorgebracht, warum in einer stinknormalen Bestellbestätigung eine Annahme i.S.d. 147 zu sehen sein soll.
du könntest Recht haben, dass ich das für einen AUgeblick vertauscht habe.
Könntest du mir nur verraten, wieso du es hier darauf anlegst und im anderen Thema nicht. Betreibst du Personenbashing? Ich meine im anderen Thread ist die Formulierung hunds egal,
solange man weiss, was gemeint ist, hier nicht, obwohl es gerade hier auf dasselbe hinausliefe. Im Endeffekt müßte er ihm das Produkt übereignen. Ändert dennoch nichts
am Gehalt meines Posts. Diese Richtigstellung eröffnet für das Thema weder Horizonte, noch sonstwas. Es ist eine Geste der Pingeligkeit. Ich wollte dem Threadersteller helfen und bis auf das Vergreifen beim Vokabular, habe ich korrekt den Sachverhalt berschrieben.
Nun ich mache meinen Schein beim Ö-Recht-Prof, weil es im Rahmen eines Wirtschaftsstudiums ist.
Ich vertrete hier die Auffassung, dass überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Und ohne KV gibt es nun mal keinen Anspruch auf Übergabe und Übereignung. Pingelig wird man als Jurist, daran kann ich nichts (mehr) ändern.
Personen sind mir übrigens zu 99,9% bestenfalls egal...
wenn sie das sind, dann solltest du dich fragen, was du hier gerade machst und wofür?
Dann wohl für dein Ego, wenn dir Personen egal sind?
Womit wirst du dich wohl in deinem berufsleben beschäftigen? Mit deinem Ego wohl eher nicht. Du und vor allem du
mit den Problemen anderer Menschen.
Wieso bitte ist kein Kaufvertrag zu Stande egekommen?
Im übrigen weiß ich für einen Nichtjurastudent dennoch einiges. Da du nun in deinem Dunstkreis bist, verwundert mich dein Gehabe nicht.
Mich freut jedoch umso mehr, dass ich einen solchen zumindest fordern konnte. Glaube aber nicht, dass Jura das Ende vom Lied ist
und am Nichtauswendigwissen von Jurasachen misst man keinen Verstand!
Warum sollte meinen Mandanten kümmern, ob ich Menschenfreund bin, meine 10 Kinder in Thailand unterhalten muss oder gerne italienische Sportwagen fahre? Hauptsache ich vertrete ihn erfolgreich...
Back to topic:
Ein KV setzt Angebot und Annahme voraus.
Angebot unstreitig (+)
Annahme = Bestellbestätigung unstreitig (-)
Sonst ist keinerlei Annahnemerklärung des V ersichtlich, zumindest schreibt der Topicersteller nichts davon.
Ohne zwei übereinstimmende WE'en fehlt es am Vertrag und mithin an jedweden (vertraglichen) Ansprüchen.
Ah so denkst du. Ich denke man kann nur guter Anwalt sein, wenn man die Menschen kennt.
Klar für dich wirds unangenehm, deswegen back to the topic.
Ergänzung ()
deswegen soll er ja bei Amazon anfragen, wann nach der Auslegung von Amazon ein Kaufvertrag zu Stande kommt. Eventuell besagen ja die AGBs irgendwas in der Richtung.
Letztendlich hat er eine Bestätigung mit Liefertermin.
Auf die Meinung von amazon würde ich mich dabei nicht verlassen und AGB regeln schon gleich gar nicht das Zustandekommen von Verträgen (das geht schon rein logisch nicht).
Die Standardbestellbestätigung hat einen ca.-Liefertermin enthalten. Daraus würde ich wohl noch keinen Rechtsbindungswillen des Anbieters ablesen.
Wenn du in einem Laden eine Tafel schokolade nimmst, hast du bereits deine Willenserklärung abgegeben. Mit der Bestätigung an der Kasse und der Einigung auf den Preis gekauft.
Hier wurde die Karte nicht belastet, allerdings liegt beidseitige Willenserklärungen vor und der Zugriff auf das Geld war auch gewährt durch Einzug!
Der Händler hat ihm Auskunft über einen Liefertermin gegeben. Kein direkter Hinweis auf Unklarheit bezüglich einer Angebotsannahme.
Übrigens, das hat Amazon geändert. D.h. es bleibt also nach wie vor unklar, wann denn nun ein vertrag zu Stande kommt. Es ist wohl Auslegungssache. Du könntest,
aber darauf bestehen und genau mit dieser Unklarheit argumentieren.
Nach ganz h.M. falsch, die Willenserklärung gibt der Kunde erst an der Kasse ab.
Hier wurde die Karte nicht belastet, allerdings liegt beidseitige Willenserklärungen vor und der Zugriff auf das Geld war auch gewährt durch Einzug!
Der Händler hat ihm Auskunft über einen Liefertermin gegeben.