Evil E-Lex
Commander
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- Apr. 2013
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Es geht nicht ums dürfen, das ist eindeutig geregelt. Es geht um die konkrete praktische Ausgestaltung des Weiterverkaufs. Da wird unter anderem das Markenrecht berührt. Wie stellst du einen vertrauenswürdigen Download der ISO-Images sicher? Ohne Erlaubnis von MS darfst du diese nicht selbst hosten.
Wie stellst du sicher, dass nicht mehr Verkäufe und anschließende Aktivierungen einer gesplitteten Lizenz möglich sind? Die Antwort bei MS ist einfach: Gar nicht. MAK-Schlüssel erlauben mindestens 1000 Aktivierungen, also kann ein potentieller Käufer einer "Gebrauchtlizenz" im Besten Fall bis zu 1000 PCs aktivieren.
Es gibt eine Grund, warum so gut wie keine seriösen Gebrauchtsoftwarehändler gibt. Und die die es gibt verkaufen nur B2B und nicht an Privatkunden. Der Rest ist ein Graumarkt, der sich nicht um die obigen Fragen kümmert, sondern nur einen schnellen Euro machen will.
Wie stellst du sicher, dass nicht mehr Verkäufe und anschließende Aktivierungen einer gesplitteten Lizenz möglich sind? Die Antwort bei MS ist einfach: Gar nicht. MAK-Schlüssel erlauben mindestens 1000 Aktivierungen, also kann ein potentieller Käufer einer "Gebrauchtlizenz" im Besten Fall bis zu 1000 PCs aktivieren.
Es gibt eine Grund, warum so gut wie keine seriösen Gebrauchtsoftwarehändler gibt. Und die die es gibt verkaufen nur B2B und nicht an Privatkunden. Der Rest ist ein Graumarkt, der sich nicht um die obigen Fragen kümmert, sondern nur einen schnellen Euro machen will.