AW: Bestrafung bei Leugnung des "Völkermordes" an Armeniern..
Entweder du verwechselst hier etwas oder du willst provozieren. Was hat die Leugnung des Genozids an den Armeniern mit Meinungsfreiheit zu tun ?
Dies ist eine geschichtliche Tatsache, die sich trotz aller Verdrehungs- oder Verschleierungsversuche der Türkei nicht aus der Welt und aus den Geschichtsbüchern schaffen läßt. Oder willst du im Ernst hier behaupten, daß sich 1,5 Mio. Armenier aus irgendwelchen Gründen wie Liebeskummer zum Massensuizid entschlossen haben ? Relative Zahlen mal außer Acht gelassen, ist es völlig egal, ob ein Land 1,5 Mio. Armenier oder ein anderes Land 7 Mio. Juden ausgerottet hat. Die Tatsache an sich läßt sich nicht leugnen und ein Volk das Charakter hat, sollte auch zu seiner Geschichte und seiner Vergangenheit stehen. Der Großwesir Damad Ferid Pascha gestand 1919 die Verbrechen öffentlich ein, selbst der Gründer der modernen Türkei, Kemal Atatürk, bezeichnete 1920 den Völkermord an den Armeniern vor dem Parlament als eine Schandtat der Vergangenheit. Gleichwohl erklärte jener Kemal Atatürk schon 3 Jahre später eine allgemeine Amnesie für alle am Genozid beteiligten. Damit war der Weg bereitet, denn alle späteren türkischen Regierungen hatten weder den Charakter noch den Mut, sich zu diesem Völkermord öffentlich zu bekennen. Schon deshalb sollte für die Türkei kein Platz in einem freien Europa sein.
Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter und bereits in Frankreich 1789 in Art.11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte als eines der vornehmsten Menschenrechte bezeichnet. Dieses Recht beinhaltet aber weder Beleidigungen noch die vorsätzliche Verdrehung geschichtlicher Tatsachen. Daß in vielen arabischen und islamischen Staaten die Holocaustleugnung nicht strafbar und als Teil einer antizionistischen Propaganda von den Medien häufig gebraucht wird, ändert nichts an der Tatsache, daß sich Länder wie Deutschland und Frankreich glücklicherweise etwas vom Spätmittelalter der islamischen Welt abgesetzt haben. Dazu gehört auch, daß man mit der Geschichte umzugehen lernt und zu Fehlern der Vergangenheit steht und daß diese Länder ein solches Verhalten - Leugnung des Völkermordes - juristisch verfolgen und auch ahnden.