W
Wechsler
Gast
Ein Rechtsanwalt beginnt zunächst einmal immer mit dem außergerichtlichen Verfahren. Das heißt, er weist den Vermieter darauf hin, daß er den Mieter in seinen Rechten verletzt und droht mit Klage. Darauf erscheint dann hoffentlich ein vernünftiges Gegenangebot und falls sich beide Seiten dann einig sind, ist das außergerichtliche Verfahren zu Ende. Hier ist es üblich dem Gegner auch die eigenen Anwaltskosten in Rechnung zu stellen, die zu bezahlen gehört zu einem "vernünftigen Gegenangebot" schlicht dazu.
Fruchtet die Klageandrohung nicht, wird natürlich im nächsten Schritt tatsächlich Klage eingereicht. Auch dann kann man sich natürlich auch immer noch außergerichtlich einigen oder das Verfahren später mit einem gerichtlichen Vergleich beenden. Je störrischer sich der Prozeßgegner dabei zeigt, desto teurer wird es am Ende für ihn: Wenn es zum Prozeß kommt und dieser mit einer absehbaren Niederlage endet, zahlt er Anwaltskosten- und Gerichtskosten.
Fruchtet die Klageandrohung nicht, wird natürlich im nächsten Schritt tatsächlich Klage eingereicht. Auch dann kann man sich natürlich auch immer noch außergerichtlich einigen oder das Verfahren später mit einem gerichtlichen Vergleich beenden. Je störrischer sich der Prozeßgegner dabei zeigt, desto teurer wird es am Ende für ihn: Wenn es zum Prozeß kommt und dieser mit einer absehbaren Niederlage endet, zahlt er Anwaltskosten- und Gerichtskosten.