BF3 BF3 beim MM zurückgeben?

Hallo zusammen,

@ Leon

"Nach dem geltenden deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt."

Hier ist doch nicht die Rede davon, daß jemand ein Spiel zurück Geben will, weil es ihm nicht Gefällt! Das ist doch Quatsch!

Im Falle des Threaderstellers Liegen übrigens nicht nur Probleme des Rechners vor, sondern offenbar hat auch EA bzw. die Server von Battlefield 3 ein Problem. Und damit ist dies ein "Mangel". Immerhin kann der Threadersteller ein Auszeichnungsmerkmal des Spieles nicht oder nur Unzureichend Nutzen. Immerhin wird das Spielen Ónline bzw. über die Server von EA BF3 Explizit als Feature Beworben.

Und da der Threadersteller offenbar nicht einmal der Einzige ist der diese Probleme mit den Online-Features hat, liegt hier definitv ein Mangel vor. Und es kann nicht sein, daß hier Argumentiert wird, man müsse halt Warten bis EA das Ganze behoben wird. Wenn man ein Auto kauft, will man ja wohl auch damit Gleich Fahren!

Alleine diese Probleme Rechtfertigen einen Umtausch des Spiels. Jedenfalls nach Deutschem Recht. In der Vergangenheit hat es auch schon Spiele Gegeben, bei denen Läden wie Media-Markt sogar von sich aus den Austausch vollzogen haben.

Ich selbst habe übrigens Speziell bei Spielen welche per Onlineaktivierung Frei geschaltet werden müssen, im besagten Laden vorher Abgeklärt, daß ich das Game zurück Geben werde, wenn es zu irgendwelchen Problemen kommt. Dazu muß ich aber Sagen, daß ich Öfter Spiele kaufe und die Leute in dem Laden mich kennen daher. Vorgekommen ist es aber schon Zweimal. So etwas ist in jedem Fall ein Mangel. Wenn der Hersteller nicht nach Angemessenem Zeitraum das Problem beheben kann, ist eine Rückgabe bzw. Umtausch Gerechtfertigt.

Zur Abwicklung von Käufen per Online, per Online besteht 14tägiges Rückgaberecht, sogar Explizit. Das ist aber etwas ganz anderes und hat mit dem Fall des Threaderstellers nichts zu tun.

So long...
 
Er kann das Spiel definitiv zurückgeben. Egal ob geöffnet/aktiviert/gespielt. Zur Not Filialleiter verlangen und auf sein Recht bestehen. Alleine die Eula ist schon vorher nicht einsehbar... ergo kann man auch zurücktreten. Auch verstößt die EULA gegen deutsches Recht (EULAs sind soweit ich weiß komplett ungültig in DE).

Und Leute die meinen das man durch öffnen/installieren des Spieles automatisch den AGB zustimmt.... die bitte ich mir einmal ein leeres DIN-A4 Blatt mit Ihrer Unterschrift zusenden. Quasi ein Blanko-Vertrag... dann kann ich reinschreiben was ich will, ihr habt ja schon eingewilligt. Und genau so ist es bei den EULAs.
 
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Glaube im Fachhandel ist Rückgabe generell nur auf Kulanz möglich. Im Internet natürlich nicht. Von den EA Eulas werden die MM Mitarbeiter nichts wissen..Diese sind nur durch rechtliche Schritte einzufordern.
 
Nein, das wollen die uns glauben lassen das es Kulanz ist, es ist aber dein gutes Recht (zumindest bei Rückgabe wegen dieser EULA Story).
 
Im Fachhandel gibt es kein Rückgaberecht. Wenn die AGB nicht ok sind, dann schon. Aber das muss man einfordern. ABer ich denke die sind kulant.-
 
no.skill schrieb:
Stimme Leon auch zu.

Aber soweit ich weiß gibt es beim !!Onlinekauf!! ein 14Tage Rückgaberecht. Oder irre ich mich? (tut hier zwar nix zur Sache, würd mich aber interessieren)

Grds. ja, solange "unbenutzt" bzw. wiederverkäuflich. D.h. bei aktiverenden Software oder mit Siegel versehenen: Nein bei Benutzung.

Software, DVDs, und andere Ausnahmen sind hier geregelt (Software findest du unter Absatz 4 nr.2): http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

Kamikaze_Raid schrieb:
Nein, das wollen die uns glauben lassen das es Kulanz ist, es ist aber dein gutes Recht (zumindest bei Rückgabe wegen dieser EULA Story).

nein, nein, nochmals nein! Recht haste nur bei nem Mangel oder wenn der andere in die Rückabwicklung einwilligt. Alternativ wenn ein Irrtum (119 BGB) vorliegt. Und hier kannste ansetzen: Bei Kenntnis der gesamten Sachlage (Also EULA von Origin) hättest du den kauf nicht getätigt --> Irrtum --> Rückabwicklung über 119. Nichtsdestotrotz kann SE (wertersatz) vom Verkäufer gefordert werden (siehe 122 BGB).

Edit: Das mit der Kullanz ist aufgrund eines Urteils, bei dem festgehalten wurde, dass bei Kulanz seitens des Verkäufers wegen einem möglichen Mangel keinen Neubeginn der Gewährleistung auslöst! Nur deswegen werdet ihr im MM / Saturn NIE (!) einen Mangel anerkannt kriegen; Das dürfte das erste sein, was dem Kerl oder dem Weibsche hinter dem Tresen eingebläut wird: Es gibt keine Mängel, nur Kulanz!

Nebenbei, der RA von der Gamestar hat nur zT ( in den "möglichen Folgen") Recht; Hab Gamestar mal angeschrieben incl Fundstellen (auf die die nicht zugreifen können, der RA hingegen schon), bin auf ne Stellungsnahme gespannt...
 
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So sieht das Gesetz in deutschland aus wenn es um Software geht!

§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
 
@TE
Es ist doch ganz einfach. Nimm den weißen Zetel mit der Seriennummer und dreh in um. Da was über die

Garantie
Innerhalb einer Garantiezeit von 24 Monaten ab Kaufdatum (Kassenbon) beseitigt EA unentgeltlich Mängel des Produktes,die auf Materielfehlern beruhen, durch Umtausch oder Reparatur.

Als Garantienachweiß gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweiß kann ein Umtausch oder Reparatur nicht kostenlos erfolgen.

Im Garantiefall gibst du bitte den vollständigen Datenträger in der Originalverpackung mit dem Kassenbon und unter Angabe des Mangels an deinen Händler.

Der Garantiefall ist ausgeschlossen, wenn der Fehler des Datenträgers offensichtlich auf unsachgemäße Behandlung durch den Benutzer oder Dritte zurückzufhren ist.

Gesetzliche Rechte bleiben von dieser Garantie unberührt.


Es ist ja gut möglich das die CD fehlerhaft ist. Das heißt, dass der Datenträger ausgewechselt werden muss, wenn er Fehler aufweist, solange der Fehler nicht durch dich (Benutzer) oder Dritte entstanden ist.

Edit: Und da ist es völlig egal ob du das Spiel aktiviert hast oder nicht. Geh in den MM, reklamier das Spiel, falls sie sich weigern es zurückzunehmen kannst du sie auf die Garantie hinweisen.
Das nichts mit der Aktivierung/ Acc zu tun, denn die müssen dir nur einen neuen Datenträger aushändigen.

kann ich dieses, für mich nicht zu gebrauchendes spiel mangels funktionalität, zurückgeben??ich hab es zwar schon aktiviert aber an vernünftiges spielen ist nicht zu denken.
siehe oben
das game hängt sich nach 5 - 15 minuten spielen immer wieder auf.von den strapazen der aktivierung bis zum erstmaligen
An deiner Hardware liegt es nicht(mindest Voraussetzung ist erfüllt). Also Aktivierung geht richtig schnell, weiß nicht was du hast.
Was hast du alles probiert?Hast du eine neu Installation (Spiel) gemacht? GPU runtertakten oder eine andere eingebaut?

wieso sollte media markt davon ausgehen das ich ein spiel, das ohne aktivierung nicht spielbar ist, zurückgebe?
ich habe das nicht zu verantworten das ich das spiele erst NACH der aktivierung spielen kann
Hast du! Bevor du ein Spiel aktivierst, wirst du auf alles mögliche hingewiesen
(EULA/ AGB´s). Erst nachdem du zugestimmt hast, kannst du es freischalten.

Die Linksammlung zu BF3 hast auch übersehen?
 
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mickythebeagle schrieb:
Das zurück geben ist schon Alleine wegen den AGB´s Möglich
So klar ist das nicht. Siehe Artikel auf der Startseite hier...

@Lazkopat: Wo siehst du beim Mediamarkt bitte einen Fernabsatz? oO
Mediamarkt räumt ein freiwilliges Rückgaberecht ein, aber selten bei geöffneter Software...
 
Bleibt immer noch das Recht des Herstellers den Mangel zu beseitigen. Was EA auch machen wird bzw. wenn der Aktivierungssturm verflogen ist, bleibt kein Mangel zurück.

Individuelle Fehler aufgrund des eigenen Computersystems sind hier nicht betroffen.

Wie gesagt viele spielen es auch mit alter Hardware ohne Probleme.
 
Ich vermute mal es liegt an deiner GPU, denn es haben einige Probleme mit den OC-Karten.

Noch mal im Klartext:
Neue DVD/CD --> JA.
Geld zurück --> NEIN.
 
badfallenangel schrieb:
nein, nein, nochmals nein! Recht haste nur bei nem Mangel oder wenn der andere in die Rückabwicklung einwilligt. Alternativ wenn ein Irrtum (119 BGB) vorliegt. Und hier kannste ansetzen: Bei Kenntnis der gesamten Sachlage (Also EULA von Origin) hättest du den kauf nicht getätigt --> Irrtum --> Rückabwicklung über 119. Nichtsdestotrotz kann SE (wertersatz) vom Verkäufer gefordert werden (siehe 122 BGB).

Edit: Das mit der Kullanz ist aufgrund eines Urteils, bei dem festgehalten wurde, dass bei Kulanz seitens des Verkäufers wegen einem möglichen Mangel keinen Neubeginn der Gewährleistung auslöst! Nur deswegen werdet ihr im MM / Saturn NIE (!) einen Mangel anerkannt kriegen; Das dürfte das erste sein, was dem Kerl oder dem Weibsche hinter dem Tresen eingebläut wird: Es gibt keine Mängel, nur Kulanz!

Nebenbei, der RA von der Gamestar hat nur zT ( in den "möglichen Folgen") Recht; Hab Gamestar mal angeschrieben incl Fundstellen (auf die die nicht zugreifen können, der RA hingegen schon), bin auf ne Stellungsnahme gespannt...

Die Software ist nicht mangelhaft wegen den (mglw.) z.T. unwirksamen AGB, sondern weil sie eine nicht zu erwartende und auch keinesfalls übliche Beschaffenheit aufweist.

Dies stellt einen Sachmangel nach 434 I 2 Nr. 2 BGB dar und da hier beide Arten der Nacherfüllung unmöglich sein dürften, kann der Käufer vom Vertrag nach den §§ 437 Nr. 2 i.V.m. 323 I BGB zurücktreten.

Insoweit hat der RA das ganze aus meiner Sicht ganz gut beschrieben.
 
Wieso sollte die Nacherfüllung unmöglich sein? Bevor überhaupt an Rücktritt gedacht werden kann, ist erst einmal eine Frist zu setzen. Ich denke eine Woche wäre hier angemessen. Danach kannst du -sofern der Mangel erheblich ist, und das ist er, wenn du dich nicht einloggen kannst- den Rücktritt ggü. MM erklären.
 
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Also ich konnte vor 2 Jahren oder so mal GTA IV ohne Probleme zurück bringen. Hatte es für meinen damaligen PC gekauft, welcher die Anforderungen nicht annähernd schaffte :D
 
Doc Foster schrieb:
Wie sollte der Verkäufer denn bitte bei einer komplexen Software nacherfüllen können?

Die Software funktioniert doch nach allem, was ich bisher gelesen hab absolut fehlerfrei. Es sind die EA Server, die nicht tun und das auch nur aufgrund des großen Andrangs. Es geht doch keiner wirklich davon aus, dass das auf Dauer so bleiben wird -> Nacherfüllung wird also demnächst passieren.
 
Die Mangelhaftigkeit ergibt sich ja nicht nur aus den unzureichend reagierenden Servern sondern vielmehr aus der Datensammelwut von Origin.

Dies ist m.E. eine Beschaffenheit, die für einen deutschen Käufer nicht erwartbar und nicht üblich ist. Ob da so schnell und vor allem ausreichend vom Hersteller nachgebessert wird, halte ich für unwahrscheinlich, so dass m.E. ein Rücktritt vom Vertrag ausnahmsweise ohne entsprechende Fristsetzung möglich ist (diese Fristsetzung ist europarechtlich ohnehin umstritten und vermutlich nicht erforderlich).
 
Dem stimme ich zu, die Datensammelwut könnte in der Tat ein Rückgabegrund darstellen.
 
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