Luxmanl525
Admiral
- Registriert
- Mai 2007
- Beiträge
- 9.187
Hallo zusammen,
@ Leon
"Nach dem geltenden deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt."
Hier ist doch nicht die Rede davon, daß jemand ein Spiel zurück Geben will, weil es ihm nicht Gefällt! Das ist doch Quatsch!
Im Falle des Threaderstellers Liegen übrigens nicht nur Probleme des Rechners vor, sondern offenbar hat auch EA bzw. die Server von Battlefield 3 ein Problem. Und damit ist dies ein "Mangel". Immerhin kann der Threadersteller ein Auszeichnungsmerkmal des Spieles nicht oder nur Unzureichend Nutzen. Immerhin wird das Spielen Ónline bzw. über die Server von EA BF3 Explizit als Feature Beworben.
Und da der Threadersteller offenbar nicht einmal der Einzige ist der diese Probleme mit den Online-Features hat, liegt hier definitv ein Mangel vor. Und es kann nicht sein, daß hier Argumentiert wird, man müsse halt Warten bis EA das Ganze behoben wird. Wenn man ein Auto kauft, will man ja wohl auch damit Gleich Fahren!
Alleine diese Probleme Rechtfertigen einen Umtausch des Spiels. Jedenfalls nach Deutschem Recht. In der Vergangenheit hat es auch schon Spiele Gegeben, bei denen Läden wie Media-Markt sogar von sich aus den Austausch vollzogen haben.
Ich selbst habe übrigens Speziell bei Spielen welche per Onlineaktivierung Frei geschaltet werden müssen, im besagten Laden vorher Abgeklärt, daß ich das Game zurück Geben werde, wenn es zu irgendwelchen Problemen kommt. Dazu muß ich aber Sagen, daß ich Öfter Spiele kaufe und die Leute in dem Laden mich kennen daher. Vorgekommen ist es aber schon Zweimal. So etwas ist in jedem Fall ein Mangel. Wenn der Hersteller nicht nach Angemessenem Zeitraum das Problem beheben kann, ist eine Rückgabe bzw. Umtausch Gerechtfertigt.
Zur Abwicklung von Käufen per Online, per Online besteht 14tägiges Rückgaberecht, sogar Explizit. Das ist aber etwas ganz anderes und hat mit dem Fall des Threaderstellers nichts zu tun.
So long...
@ Leon
"Nach dem geltenden deutschen Recht kann grundsätzlich niemand verlangen, dass der Verkäufer eine gekaufte Sache zurücknimmt, nur weil sie dem Käufer plötzlich nicht mehr gefällt."
Hier ist doch nicht die Rede davon, daß jemand ein Spiel zurück Geben will, weil es ihm nicht Gefällt! Das ist doch Quatsch!
Im Falle des Threaderstellers Liegen übrigens nicht nur Probleme des Rechners vor, sondern offenbar hat auch EA bzw. die Server von Battlefield 3 ein Problem. Und damit ist dies ein "Mangel". Immerhin kann der Threadersteller ein Auszeichnungsmerkmal des Spieles nicht oder nur Unzureichend Nutzen. Immerhin wird das Spielen Ónline bzw. über die Server von EA BF3 Explizit als Feature Beworben.
Und da der Threadersteller offenbar nicht einmal der Einzige ist der diese Probleme mit den Online-Features hat, liegt hier definitv ein Mangel vor. Und es kann nicht sein, daß hier Argumentiert wird, man müsse halt Warten bis EA das Ganze behoben wird. Wenn man ein Auto kauft, will man ja wohl auch damit Gleich Fahren!
Alleine diese Probleme Rechtfertigen einen Umtausch des Spiels. Jedenfalls nach Deutschem Recht. In der Vergangenheit hat es auch schon Spiele Gegeben, bei denen Läden wie Media-Markt sogar von sich aus den Austausch vollzogen haben.
Ich selbst habe übrigens Speziell bei Spielen welche per Onlineaktivierung Frei geschaltet werden müssen, im besagten Laden vorher Abgeklärt, daß ich das Game zurück Geben werde, wenn es zu irgendwelchen Problemen kommt. Dazu muß ich aber Sagen, daß ich Öfter Spiele kaufe und die Leute in dem Laden mich kennen daher. Vorgekommen ist es aber schon Zweimal. So etwas ist in jedem Fall ein Mangel. Wenn der Hersteller nicht nach Angemessenem Zeitraum das Problem beheben kann, ist eine Rückgabe bzw. Umtausch Gerechtfertigt.
Zur Abwicklung von Käufen per Online, per Online besteht 14tägiges Rückgaberecht, sogar Explizit. Das ist aber etwas ganz anderes und hat mit dem Fall des Threaderstellers nichts zu tun.
So long...