An alle die hier ständig Raubkopierer mir Vergewaltigern vergleichen:
Ich bin mal so frei anzunehmen, dass alle, die hier herummeckern keine juristische Vorbildung haben, denn sonst wäre jenen klar, dass man
nur gleiches mit gleichem vergleichen kann. So steht es einem Richter zwar zu im Anbetracht der Beweislage im Ramen des Strafmaßes zu urteilen, ein Richter kann aber nicht urteiln, indem er 2 komplett unterschiedliche Tatbestände miteinander vergleicht.
Und zum Thema Bewährung: Es sollte Laien zumindest duch Barbara Salesch und Co klar geworden sein, dass nur für nicht vorbestrafte Täter bis zu einem gewissem Strafmaß eine Bewährung in Frage kommt.
Also bitte in zukunft mal im Strafgesetzbuch (
StGB) und in die Strafprozessordnung (
StPO) nachschlgen, bevor hier mit unsachgemäßen Beschuldigungen herumgeworfen wird.
Und wem die Gestzte nicht passen, der muss Politiker werden