News BGH bestätigt drei Jahre Haft für Raubkopierer

@20 Es gibt natürlich immer Ausnamen, es hängt vorallem damit zusammen, wie lange die delikte her sind und ob es sich um einen wiederholungstäter handelt.
Es kann kann ja auch umgekehrt der Fall sein, dass man Trotz fehlender Vorstrafen keine Bewehrung kriegt!
 
Und weg issa, mein Beitrag, naja ich hab ehrlich gesagt auch ein bissl damit gerechnet.

Also zum Thema. Ich finde es ja richtig das Betrüger ins Gefängnis wandern, nur muss man dann bei allen gleiches Recht walten lassen. Betrug ist Betrug egal von wem er gemacht wurde und Korruption ist auch Betrug. Wenn also ein Richter gleiches mit gleichem vergleicht muss er dass auch berücksichtigen.
Wie oft musste man schon hören dass irgendwelche "Manager" oder Politiker freigesprochen wurden nur weil se Macht und Geld haben. Alle Leute die sich auf Kosten anderer Bereichern sind Betrüger.

Und das mit den Vergewaltigern: In den anti-"Raubkopirerer"-Werbespots entseht ja der Eindruck dass es da keinen Unterschied gibt. Deswegen, glaube ich, wird hier so oft verglichen, meinen (zensierten) Bericht einbezogen.
 
@ Hildebrandt17

Juristisch gesehen, magst du Recht haben, aber der gesunde Menschenverstand sagt was anderes ;).
Ich glaube, dass man hier weniger dem Richter die Schuld in die Schuhe schiebt sondern mehr dem deutschen Rechtssystem.
Der Vergleich ist so falsch auch nicht, da die Leute auf die selbe Art und Weise bestraft werden. Da "normalerweise" die Härte/Länge der Bestrafung auf die Schwere der Tat zurückzuführen ist (oder zumindest sein sollte), ist ein Vergleich somit schon angebracht.
Anders gesagt: Wenn 2 Leute auf die gleiche Art mit der gleichen Intensität bestraft werden, dann sollte ihre Tat auch gleich "schlimm" gewesen sein.
Und viele Denken eben, dass eine schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung schlimmer ist, als das, was dieser Raubkopierer gemacht hat. Deswegen sollten diese Leute auch härter (oder im Gegenzug der Raubkopierer weniger hart) bestraft werden.

Edit:
Wenn du dich juristisch gut auskennst, vielleicht kannst du ja dann meine Frage im 2. Post beantworten :).

Und nicht vergessen sollte man, dass der Kerl nicht nur wegen Raubkopieren, sondern wegen Betrugs verurteilt wurde.
Es wäre interessant, zu sehen, wie hoch die Strafe ausgefallen wäre, wenn er die Produkte nicht als Original, sondern als Kopie auf irgendeinem Markt verkauft hätte. Dann wäre der Punkt Betrug ja hinfällig.
 
Zuletzt bearbeitet:
@idpro

Ich widerspreche ja wirklich ungern, aber du schreibst : " Korruption ist auch Betrug". Das ist so nicht richtig, weil es bei einem Betrug unerheblich ist, wer der Täter ist. Das Thema Korruption ist ein vollkommen anderes Feld des Strafrechts, dass im dreißigsten Teil des STGB behandelt wird. Hier ist es nötig, das mindestens ein Handelnder aus dem öffentlichen Bereich ist(Richter,Polizist, Arzt etc), entweder als Täter oder als- wenn man so will- Opfer. Hinzu kommt ein Anti Korruptionsgesetz, das die Tatbestände aus dem dreißigten Tei des STGB wie z.B. Vorteilsannahme gem: §331 STGB, Bestechlichkeit gem: 332 STGB, Vorteilsgewährung gem: § 333 STGB, Bestechung gem: § 334 STGB und besonders schwere Fälle von Bestechung und Bestechlichkeit gem: § 335 STGB ausweitet und verschärft. Du siehst also, dass auch hier dein Gefühl dich trügt und wieder Äpfeln mit Birnen verglichen werden, wenn man Betrug und Korruption miteinander vergleicht. Ich bin der Meinung, dass man sich über solche Angelegenheiten deutlich objektiver auseinandersetzen sollte, weil man mit einer subjektiven, aus dem Bauch heraus entstandenen Sichtweise und in schierer Unkenntnis des Einzelfalles, sich diesem Thema kaum zielführend und sachlich nähern kann. Gerecht ist was Recht ist. Darin liegt die Essenz der Rechts.
 
Hildebrandt17 schrieb:
An alle die hier ständig Raubkopierer mir Vergewaltigern vergleichen:

Ich bin mal so frei anzunehmen, dass alle, die hier herummeckern keine juristische Vorbildung haben, denn sonst wäre jenen klar, dass man nur gleiches mit gleichem vergleichen kann. So steht es einem Richter zwar zu im Anbetracht der Beweislage im Ramen des Strafmaßes zu urteilen, ein Richter kann aber nicht urteiln, indem er 2 komplett unterschiedliche Tatbestände miteinander vergleicht.
Und zum Thema Bewährung: Es sollte Laien zumindest duch Barbara Salesch und Co klar geworden sein, dass nur für nicht vorbestrafte Täter bis zu einem gewissem Strafmaß eine Bewährung in Frage kommt.

Also bitte in zukunft mal im Strafgesetzbuch (StGB) und in die Strafprozessordnung (StPO) nachschlgen, bevor hier mit unsachgemäßen Beschuldigungen herumgeworfen wird.

Und wem die Gestzte nicht passen, der muss Politiker werden ;)

Ich hatte es schon geschrieben, aber mein Posting wurde leider gelöscht ...

Die deutsche Verfassung beruht zu einem großen Teil darauf, was die USA nach dem zweiten Weltkrieg für uns vorgesehen haben.

Daher kommt es auch, dass Kapitalverbrechen so hart bestraft werden ;)

Mir wäre es aber lieber, wir würden uns (als deutsches Volk) einmal die Verfasung zur Brust nehmen, und bestimmte Stellen (längst nicht alle) ändern :)
 
Sykon schrieb:
Mir wäre es aber lieber, wir würden uns (als deutsches Volk) einmal die Verfasung zur Brust nehmen, und bestimmte Stellen (längst nicht alle) ändern :)

Ich glaube der nächste Schritt wird einmal sein, dass sich das europäische Volk auf eine gemeinsame Verfassung einigt: Aber aufgrund der Komplexität und der großen Wirkung wird das wohl noch ein weilchen dauern!
 
Ah ja, Du schlägst in diesem Zusammenhang eine Verfassungsänderung vor?
Auf welcher Grundlage und was willst Du ändern?

Achtung: das waren rein rethorische Fragen:cool_alt:

Btw, haltet Euch an das topic!:rolleyes:

Gruß

olly3052
 
@Sykon,

na dann erzähl mal, was so geändert werden müsste. Was hat die Verfassung mit dem Strafrecht zu tun? Es ist meiner Ansicht nach vollkommen richtig, dass Kapitalverbrechen hart bestraft werden. Zu den Kapitalverbrechen gehören nämlich Mord und Totschlag. Im übrigen fußen deine uneingeschränkten Bürgerrechte wie das Wählen, deine freie Meinungsäußerung, die Freiheit der Person, das Postgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung, die freie Religionsausübung, die freie Forschung und Lehre, die Versammlungsfreiheit und nicht zuletzt die Würde des Menschen auf diesem Wertekatalog. All diese Rechte(bis auf Artikel 1) haben die Einschränkung, dass sie nur so lange gelten, so lange du keine Gesetze verletzt. Und das die sich USA für den Inhalt verantwortlich zeichnet, halte ich für eine mehr als gewagte These. Selbst wenn dies so ist- was gibt es an deinen Bürgerechten auszusetzen? Wenn sich jemand die Verfassung"zur Brust nimmt", dann ist es nicht das deutsche Volk, sondern der gewählte deutsche Bundestag. So ist das in einer indirekten Demokratie nun einmal.
 
Hildebrandt17 schrieb:
@20 Es gibt natürlich immer Ausnamen, es hängt vorallem damit zusammen, wie lange die delikte her sind und ob es sich um einen wiederholungstäter handelt.
Es kann kann ja auch umgekehrt der Fall sein, dass man Trotz fehlender Vorstrafen keine Bewehrung kriegt!
@21

Ja das kann auch gut sein. Der Typ ist grade 19 Jahre alt und hat sich den Kram innerhalb von 2 Jahren eingebracht. Hat zwischendurch auch 6 Monate gesessen und dann wegen guter Führung... naja egal
 
Also ich finde die Überschrift etwas irreführend.
Denn diese suggeriert dem Leser, es gehe hier um eine Privatperson, die illegal Software vervielfältigt und dafür bestraft wird, und nicht, wie es sich im Text herausstellt, um eine "Tateinheit mit gewerbsmäßiger (!) unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Software".
Zu dem Urteil selbst: Ich finde die Strafe (aus dem Bauch heraus) angemessen.
 
Da mein Thread hierzu gelöscht wurde (was absolut unverständlich ist) nochmal ein Kommentar :

Das Urteil ist überzogen, auch wenngleich manche der Meinung sind das man verschiedene Rechtsgebiete nicht miteinander vergleichen kann,
ich kann nicht jemanden für 3 Jahre in den Bau schicken weil er den großen Fischen ein paar Euro aus den Taschen klaut und jemand der anderen das Leben versaut sperre ich 1 Jahr ein. Sowas gibts definitiv nur hier...

Bezüglich des letzten Threads sollte man mal ausführlich den Bericht in der letzten Ausgabe der Zeitschrift "Stiftung Warentest" durchlesen,
dort wird wirklich exakt aufgeführt was stimmt und was nicht. Die Werbung Raubkopieren sei ein Verbrechen ist schlichtweg FALSCH, es ist
lediglich ein "Vergehen" und wird mit Geldstrafe bestraft, die sich natürlich irgendwo den Realistischen Grenzen des Täters angleicht. Die Werbung von RIAA und Co. sind schlichtweg Geschmackloß und Leute verdummend. In den Knast geht nur wer kommerziellen Handel mit
unerlaubter Software macht, nur ob da drei Jahre noch mit normalem Menschenverstand zu erklären sind ist fraglich, wenn die zur
Bewährung ausgesetzt werden könnte das heissen das er überhaupt gar nicht rein muss oder nach 1,5 Jahren wegen guter Führung wieder draussen ist. Aber darüber lässt sich der Artikel ja leider nicht aus.
 
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