Sehe das Urteil ebenfalls etwas zwiespältig. Dass Betreiber per se filtern dürfen, darum führt im momentanen Internet leider kein Weg herum. So ist das Internet inzwischen vielen kommerziellen Interessen unterworfen, der Anreiz für Fake-Bewertungen und Fake-Konten ist ziemlich hoch. Wenn man mit etwas offenen Augen auf Computerbase unterwegs ist, findet man selbst hier immer wieder User, die es mit Werbespam probieren (der glücklicherweise meist schnell gelöscht wird). Auch bei Amazon findet man oft genug sinnlose Bewertungen, z.B. 1 Stern wegen Lieferung zu spät oder in falscher Größe, also aufgrund Dingen, die mit dem Artikel für sich nichts zu tun haben. Von dem her muss ein Betreiber von Bewertungsseiten die Möglichkeit haben, irreführende Bewertungen zu löschen.
Was mir an dem Urteil allerdings nicht gefällt, dass der Betreiber nicht wirklich darlegen kann, warum Bewertungen gelöscht werden. Das öffnet meiner Meinung nach dann doch zu sehr die Tür Richtung Willkür der Betreiber. Als Mindestmaß hätte ich gesehen, dass bei Löschung zumindest vor Gericht eine kurze Begründung nötig ist, z.B. in Richtung "zu viele Bewertungen eines Nutzers innerhalb von kurzer Zeit". Damit wären die Entscheidungen zumindest halbwegs nachvollziehbar, ohne das der Algorithmus in allen Details veröffentlicht werden muss.