News BGH-Urteil: Yelp darf nur empfohlene Bewertungen berücksichtigen

nlr

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Das Bewertungsportal Yelp hat sich in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Betreiberin mehrerer Fitnessstudios durchgesetzt, die argumentiert hatte, dass es nicht klar ersichtlich sei, dass nicht alle Beurteilungen in die durchschnittliche Bewertung einfließen würden. Doch Yelp darf Bewertungen auch aussortieren.

Zur News: BGH-Urteil: Yelp darf nur empfohlene Bewertungen berücksichtigen
 
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Die Überschrift klingt für mich irgendwie einschränkend (durch das "nur"), also als hätte der BGH Yelp etwas untersagt. Das Gegenteil stimmt aber wohl, nachdem ich den Artikel gelesen habe. Vielleicht kann man das etwas umformulieren ? Vielleicht "Yelp darf selektiv Bewertungen berücksichtigen" oder "Yelp darf Bewertungen nach eigenen Kriterien filtern" oder so. Nur ein Vorschlag ;)
 
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Kann mich mal einer aufklären was unter "empfohlenen Bewertungen" verstanden wird? Ich benutze Yelp nicht, daher ist der Begriff etwas seltsam.
 
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ich dachte tatsächlich, dass Yelp pleite und längst geschlossen ist.
 
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Die Klägerin argumentierte, dass Yelp den unzutreffenden Eindruck erwecke, dass der Bewertungsdurchschnitt aller Beiträge angezeigt worden sei. Die Unterscheidung zwischen empfohlenen und momentan nicht empfohlenen Beiträgen sei willkürlich und nicht anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgt, wodurch ein verzerrtes und unrichtiges Gesamtbild entstehe.

Für mich aber noch recht nachvollziehbar, was die Betreiberin da sagt. Ohne jetzt das Portal selber zu kennen, würde ich tendenziell eher dem BGH widersprechen.
 
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Zwiespältig. Einerseits kann ich die Betreiberin verstehen und den BGH NICHT verstehen, denn die meisten Leute raffen eben nicht, was in eine Bewertung einfließt bzw überfliegen nur "3 von 5 Sterne, aha, NEXT".
Andererseits sollte ein Portal erkennbare Bots/Bombings filtern dürfen, nein, sogar müssen..
MH!
 
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kjekken schrieb:
wer gibt denn bitte einen fick drauf was andere bei yelp von sich geben. kaufst doch immer die katze im sack. was andere super finden, finde ich abgrundtief scheisse.

Erster Beitrag und gleich so negativ.. ,ne,ne,ne.. .

Topic:
Kenne keinen mehr der Yelp nutzt. Ich nutze es auch schon sehr lange nicht mehr.
 
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Verstehe die Aufregung nicht..

Bei der Schufa weis es auch keiner und die ist weit wichtiger
 
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Ja, die mit ihrem durchaus "interessanten" Algorithmus..Ausführliche, ausgewogene Kritiken (die etwas älter sind, als 2 Jahre wandern sehr,sehr gerne in die Abteilung "nicht empfohlene" Bewertungen. Positive Hochjazzer von (Einzeilern) von Leuten mit nur einer Bewertung überhaupt wandern ganz nach oben...Ein Schelm der Böses dabei dabei denkt. Seitdem die das so umgestellt haben, sind die für mich gestorben .

kjekken schrieb:
wer gibt denn bitte einen fick drauf was andere bei yelp von sich geben. kaufst doch immer die katze im sack. was andere super finden, finde ich abgrundtief scheisse.
Na, bei deiner hier an den Tag gelegten Wortwahl (und die Vermutung über die entsprechende "Kinderstube" ) würde ich eher auf andere "Probleme" im Zwischenmenschlichen tippen. :rolleyes:
 
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kjekken schrieb:
wer gibt denn bitte einen fick drauf was andere bei yelp von sich geben. kaufst doch immer die katze im sack. was andere super finden, finde ich abgrundtief scheisse.
ist das jetzt auch so ein Bot Account den Computerbase filtern sollte?
Schließlich der erste Beitrag des Nutzers ;)

Jedenfalls kannst du ja gerne nur dort essen und shoppen wo es bei Yelp 1 Sterne Bewertung gibt wen dein Geschmack immer das Gegenteil von anderen Nutzern ist :)
 
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..nichtöffentlichen Algorithmen..
... also fast so wie hier im Froum. :D
BGH ist leider auch dümmlich unterwegs und nennt das Problem nicht beim Namen: ZENZUR.
Warum darf der User nicht entscheiden ob er entsprechende Bewertungen sehen will oder nicht bzw. welche "Algorithmus" er verwendet. Von mir aus auch dauerhaft in seinen Einstellungen.
Falls jemand computerbase bewerten möchte:

https://www.yelp.com/biz/computerbase-berlin-2?hrid=r6BRPlC4lgYoQP16w0SD2A
:hammer_alt: :kuss:

Interessant finde ich auch was dieser Herr mal dazu erzählt hat:
 
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Sehe das Urteil ebenfalls etwas zwiespältig. Dass Betreiber per se filtern dürfen, darum führt im momentanen Internet leider kein Weg herum. So ist das Internet inzwischen vielen kommerziellen Interessen unterworfen, der Anreiz für Fake-Bewertungen und Fake-Konten ist ziemlich hoch. Wenn man mit etwas offenen Augen auf Computerbase unterwegs ist, findet man selbst hier immer wieder User, die es mit Werbespam probieren (der glücklicherweise meist schnell gelöscht wird). Auch bei Amazon findet man oft genug sinnlose Bewertungen, z.B. 1 Stern wegen Lieferung zu spät oder in falscher Größe, also aufgrund Dingen, die mit dem Artikel für sich nichts zu tun haben. Von dem her muss ein Betreiber von Bewertungsseiten die Möglichkeit haben, irreführende Bewertungen zu löschen.

Was mir an dem Urteil allerdings nicht gefällt, dass der Betreiber nicht wirklich darlegen kann, warum Bewertungen gelöscht werden. Das öffnet meiner Meinung nach dann doch zu sehr die Tür Richtung Willkür der Betreiber. Als Mindestmaß hätte ich gesehen, dass bei Löschung zumindest vor Gericht eine kurze Begründung nötig ist, z.B. in Richtung "zu viele Bewertungen eines Nutzers innerhalb von kurzer Zeit". Damit wären die Entscheidungen zumindest halbwegs nachvollziehbar, ohne das der Algorithmus in allen Details veröffentlicht werden muss.
 
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Nunja, selektive Bewertungen welche einfliesen... welchen Sinn macht das Bewertungssystem dann?
 
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Faluröd schrieb:
Sehe das Urteil ebenfalls etwas zwiespältig. Dass Betreiber per se filtern dürfen, darum führt im momentanen Internet leider kein Weg herum. So ist das Internet inzwischen vielen kommerziellen Interessen unterworfen, der Anreiz für Fake-Bewertungen und Fake-Konten ist ziemlich hoch. Wenn man mit etwas offenen Augen auf Computerbase unterwegs ist, findet man selbst hier immer wieder User, die es mit Werbespam probieren (der glücklicherweise meist schnell gelöscht wird). Auch bei Amazon findet man oft genug sinnlose Bewertungen, z.B. 1 Stern wegen Lieferung zu spät oder in falscher Größe, also aufgrund Dingen, die mit dem Artikel für sich nichts zu tun haben. Von dem her muss ein Betreiber von Bewertungsseiten die Möglichkeit haben, irreführende Bewertungen zu löschen.

Was mir an dem Urteil allerdings nicht gefällt, dass der Betreiber nicht wirklich darlegen kann, warum Bewertungen gelöscht werden. Das öffnet meiner Meinung nach dann doch zu sehr die Tür Richtung Willkür der Betreiber. Als Mindestmaß hätte ich gesehen, dass bei Löschung zumindest vor Gericht eine kurze Begründung nötig ist, z.B. in Richtung "zu viele Bewertungen eines Nutzers innerhalb von kurzer Zeit". Damit wären die Entscheidungen zumindest halbwegs nachvollziehbar, ohne das der Algorithmus in allen Details veröffentlicht werden muss.
Ich kenne zwar Yelp nicht, aber laut Artikel wird nicht gelöscht, sondern nur gefiltert was in die Gesamtwertung fließt. Persönlich fände ich es besser, wenn man zwischen gefiltert und ungefiltert wechseln könnte.

Und was Amazon betrifft, die filtern grausig. Es gibt zwar oft die 1 Sterne Bewertungen wegen schlechter Lieferng, umgekehrt wurde aber auch eine Bewertung von mir nicht akzeptiert, weil ich darauf hinwies, daß das erwerbbare Produkt bei Kickstarter finanziert aber nie geliefert wurde (ZNAPS), der Käufer also unsicher sein muß, ob er es erhält. Grund für Löschung meiner Bewertung war, der Verkäufer sei angeblich nicht der Hersteller.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtachreibung und Konjunktiv zum besseren Verständnis.)
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Ich erinnere mich an eine Story, wo ein Geschäft die Zusammenarbeit mit Yelp eingestellt hat, also nicht mehr deren Abo verlängert hat, was diverse Vorteile bringt.
Kurze Zeit später sind komischerweise viele gute Bewertungen verschwunden, aus Gründen...
 
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Hätte sie Yelp bezahlt, wäre die Bewertung anders "gefiltert" worden. :rolleyes:
 
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Ich kann das Urteil durchaus verstehen. Waere es Yelp nicht erlaubt Bewertungen fuer die Gesamtbewertung zu filtern ist Missbrauch garantiert. Zudem sind nicht alle Bewertungen gleich hilfreich. Sind die Yelp Empfehlungen auch auf Basis von Nutzern? Also kann man Bewertungen "liken" oder aehnliches? Dann macht das naemlich ziemlich Sinn. Auch Aktualitaet einer Bewertung ist relativ wichtig.

Alpha.Male schrieb:
Ja, die mit ihrem durchaus "interessanten" Algorithmus..Ausführliche, ausgewogene Kritiken (die etwas älter sind, als 2 Jahre wandern sehr,sehr gerne in die Abteilung "nicht empfohlene" Bewertungen. Positive Hochjazzer von (Einzeilern) von Leuten mit nur einer Bewertung überhaupt wandern ganz nach oben...Ein Schelm der Böses dabei dabei denkt. Seitdem die das so umgestellt haben, sind die für mich gestorben .

Das ist ein extrem gutes Beispiel dafuer. Eine zwei Jahre alte Bewertung sagt nicht unbedingt viel. Beispiel Restaurant: Teile des Personals haben in der Zeit gewechselt und die Qualitaet hat nachgelassen, die alte Bewertung spricht aber von hoeher Qualitaet. Was macht da mehr Sinn, neuere Bewertungen zu nehmen, oder die alte? Persoenlich wuerde ich natuerlich den neueren mehr Gewicht geben, da sie aktueller sind.
 
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