"blätterbare pdfs" abspeichern und ausdrucken?

T

Thieme

Gast
Hallo Community,

ich suche einen Weg, um blätterbare pdfs abzuspeichern und auszudrucken. Mit "blätterbaren pdfs" meine ich Online-Dokumente wie z.B. dieses: https://www.yumpu.com/it/document/read/62275996/sony-vpcz23k9e-vpcz23k9e-documenti-garanzia-tedesco

Jede Seite des blätterbaren pdfs einzeln aus dem Browser heraus manuell als pdf zu speichern oder einen Screenshot zu machen und das dann auszudrucken ist bei umfangreichen blätterbaren pdfs mit hunderten Seiten zu umständlich.

Ich habe mit einem screen recorder experimentiert, damit könnte man ein Video machen, während man die Seiten umblättert. Das bringt mir aber im Endeffekt auch nichts, man kann das Video ja nicht ausdrucken.

Jetzt überlege ich, ob es vielleicht für Browser (ich verwende Opera) so etwas wie eine Makroaufzeichnung gibt und stelle mir vor, ein Makro aufzuzeichnen, dass einen Screenshot des passenden Bildschirmausschnitts macht und diesen in ein pdf umwandelt. Dann müsste ich "nur" noch jede Seite des blätterbaren pdfs umblättern, das Makro jeweils auslösen und am Ende je nach Dokument ein paar hundert einzelne pdf-Seiten zusammenfügen. Weiß aber weder, ob das technisch möglich ist, noch wie man das Makro erstellen würde.

Aber vielleicht gibt es ja einen viel besseren Weg? Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank!
 
Die Seite Yumpu.com bietet solche Dateien auch zum Kauf an?

Grundsätzlich kann es gut sein, dass dies bewusst nicht zum download zur Verfügung stehen soll, damit man eben ein Dokument kauft.
Alternativ kann es auch mit dem Wasserzeichen und Copyright etc. zu tun haben. Ist ja nicht umsonst hinzugefügt das Wasserzeichen.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die bereitstellende Seite das nicht möchte, dass diese Dateien als pdf und zusammenhängend runtergeladen werden sollen.
 
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Millkaa schrieb:
Die Seite Yumpu.com bietet solche Dateien auch zum Kauf an?

Grundsätzlich kann es gut sein, dass dies bewusst nicht zum download zur Verfügung stehen soll, damit man eben ein Dokument kauft.
Alternativ kann es auch mit dem Wasserzeichen und Copyright etc. zu tun haben. Ist ja nicht umsonst hinzugefügt das Wasserzeichen.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die bereitstellende Seite das nicht möchte, dass diese Dateien als pdf und zusammenhängend runtergeladen werden sollen.
Den Link zu Yumpu habe ich nur als Beispiel verwendet, damit klar ist, was ich mit "blätterbaren pdfs" meine.

Wenn ein Dokument öffentlich und ohne weitere Hinweise online gestellt wird würde ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, sich das Dokument zum Eigengebrauch abzuspeichern.
Vermutlich gibt es sowohl bereitstellende Seiten, die das ok finden und Anbieter, die das nicht möchten; ein Restaurant, dass seine schicke Speisekarte als blätterbares pdf veröffentlicht hat vermutlich nichts dagegen, wenn ein Nutzer sich das abspeichert und ausdruckt. Das Wasserzeichen erfüllt seinen Zweck weiterhin wenn man es abspeichert und ausdruckt...
Ergänzung ()

kim88 schrieb:
Auf der Seite kann man aus Yumpuu Dinger normale PDFs erstellen - falls du das suchst:



https://yumpudownload.com/
Danke! Allerdings gings mir nicht speziell um die Dokumente auf Yumpu, sondern um ein allgemeines Verfahren, um blätterbare pdfs abzuspeichern.
 
Thieme schrieb:
Wenn ein Dokument öffentlich und ohne weitere Hinweise online gestellt wird würde ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist, sich das Dokument zum Eigengebrauch abzuspeichern.
Nein, eben nicht.
Es ist eher anders herum. Wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass du einen Text, Bild etc. nutzen darfst, dann darfst du es nicht.
Laut deiner Argumentation dürfte ja JEDER alle deine Inhalte von facebook, Instagram etc. frei verwenden.
Nur weil es veröffentlicht wurde heisst es nicht, dass du es einfach nutzen kannst.
Selbst das abspeichern für dich selbst muss nicht erlaubt sein. Es kann, muss aber nicht.
 
Es gibt keine blätterbaren PDFs. PDFs blätterbar macht die Software, die die PDFs darstellt.
 
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Millkaa schrieb:
Es ist eher anders herum. Wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird, dass du einen Text, Bild etc. nutzen darfst, dann darfst du es nicht.
Falls du mit "nutzen" eine Veröffentlichung, Weiterverbreitung oder kommerzielle Nutzung meinst (wovon ich nichts geschrieben hatte) wäre das etwas anderes als worum es mir geht. Ich will nur abspeichern, ausdrucken und dann in Ruhe lesen können. Ich glaube nicht, dass solch eine Nutzung grundsätzlich verboten wäre. Sonst dürfte man normale Artikel aus dem Web nicht abspeichern und ausdrucken.

Millkaa schrieb:
Laut deiner Argumentation dürfte ja JEDER alle deine Inhalte von facebook, Instagram etc. frei verwenden.
Es geht nicht um freie Verwendung, sondern privates abspeichern und ausdrucken.
 
Ich gehe auch nicht davon aus, dass du es weiterverbreiten willst.
Geschrieben habe ich, dass es möglich ist, dass eben ein Seitenbetreiber dafür sorgt, dass eben genau das, was du vorhast, nicht möglich ist.
Gründe gibt es viele, aber wenn ein Wasserzeichen bspw. eingepflegt wird, dann zeigt dies wahrscheinlich an, dass der Seitenbetreiber ungern möchte, dass dies frei verwendet wird.
Es wird schwer zu prüfen sein, ob derjenige, der nun ein Dokument runterlädt und abspeichert dies für den reinen Eigennutzen tut und es nur ausdrucken möchte oder aber es für seine Zwecke nutzt und bspw. auf seiner Seite veröffentlicht etc.
Da das schwer zu kontrollieren ist wird es einfach gänzlich gesperrt.

Was das rechtliche angeht:
Ich weiß nicht in wie weit das alles so erlaubt ist. Das muss ein Anwalt bspw. einschätzen. Also ein Jurist oder eine andere Fachperson, die eine Rechtsberatung durchführen darf.
Ein Gedankengang:

Wäre ein download und ein Ausdruck, der dann von Dir und anderen im Haushalt befindlichen Personen gelesen wird/werden kann in Ordnung?
Was wäre der Unterschied zwischen zwei möglichen Lesern und XXX?
Darf ein Einzelner alles runterladen, speichern und für sich alleine nutzen?

Lies dich mal ein wenig ein. Speziell auch UrhG §16. Da geht es um das Vervielfältigungsrecht. Downloads gehören meiner Kenntnis nach schon dazu.
Meine Auslegung, welche keine Rechtsberatung darstellt und nur eine Interpretation der Gesetzestexte darstellt, würde so aussehen:

Ein Download ohne Erlaubnis des Urhebers stellt schon eine Vervielfältigung dar. Demnach ist es bereits ein Urheberrechtsverstoß, wenn man einen Artikel etc. runterlädt, der nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist.

Mag vielleicht kleinlich sein, aber Gesetz ist nun einmal Gesetz.
 
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Millkaa schrieb:
Ein Download ohne Erlaubnis des Urhebers stellt schon eine Vervielfältigung dar. Demnach ist es bereits ein Urheberrechtsverstoß, wenn man einen Artikel etc. runterlädt, der nicht ausdrücklich dafür vorgesehen ist.

Mag vielleicht kleinlich sein, aber Gesetz ist nun einmal Gesetz.
Naja, wenn es aber ein gekaufter Inhalt ist, darf man eine Private Sicherungskopie machen, es sei denn, man umgeht damit einen wirksamen Kopierschutz. Wenn es zB ein einfach via HTML5 eingebettetes Video ist, würde ich davon ausgehen, dass es erlaubt ist. Bei DRM Geschützten Inhalten wie bei Amazon Prime oder iTunes wieder nicht.
https://www.verbraucherschutzstelle.de/privatkopie_und_co.htm

Bin aber auch kein Anwalt. Generell vertrete ich aber die Meinung, dass man das zumindest bei erworbenen Inhalten machen darf, solange man die Inhalte nicht verbreitet, sondern eben für sich sichert. Vielleicht darf man das aber bei bestimmten Dingen auch wieder nicht, keine Ahnung.
 
Habe ich gegenteiliges behauptet?
In 99% der Fällen ist es aber so, dass erworbene Dokumente auch heruntergeladen werden können.

Der TE scheint ja eher Dokumente zu meinen, die Online einsehbar sind aber eben nicht zum download bereit stehen.
Und genau da ist der Haken an der ganzen Sache.

Von irgendetwas ausgehen ist immer eine schlechte Idee.
Man sollte es schon wissen und wenn man es nicht weiß -> nachfragen
 
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