Bluray-Laufwerk

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Onktebong

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2017
Beiträge
257
Ich bekomme von Zeit zu Zeit einen Film auf Bluray, den ich mir gerne kopieren würde, z. B. als Video-DVD, oder halt als Videodatei auf der Festplatte. Eine Bluray-Kopie ist mir nicht so wichtig. Und in meinem PC ist natürlich nur ein DVD-Brenner verbaut.
Ich dachte zuerst an einen externen USB-Bluray-Abspieler der an meinem PC hängt, aber zu meinem Erstaunen scheint‘s das gar nicht zu geben.
Also lieber externer oder interner BD-Brenner? Intern wäre billiger, und könnte zuverlässiger sein.
Was meint Ihr, und könnt Ihr mir gleich ein Modell empfehlen?
Danke.
 
Ich gehe mal davon aus, dass du in Deutschland wohnst und es sich um kommerzielle Filme handelt.
Dein Vorhaben ist illegal da du einen Kopierschutz umgehst - daher wirst du hier keine Hilfe für sowas bekommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: John Sinclair, sich selbst, von Schnitzel und 4 andere
Abgesehen davon, dass das was du vorhast illegal ist, es gibt noch ein paar externe Laufwerke.
z.B. bei Mindfactory oder bei Amazon.

Ich hab einen etwas älteren von LG und bin damit zufrieden.
Heutzutage gibt es nicht mehr die Fülle von optischen Datenträgern, daher empfehle ich immer ein externes Gerät ... solltest du auch abseits von deinem Vorhaben, nach einem Gerät suchen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pulsar77, ghecko und Blueztrixx
Dennoch ist das Umgehen eines Kopierschutzes, auch für die Privatkopie, nicht legal.

Wobei ich fairerweise sagen muss, zumindest für mich ist es moralisch nicht verwerflich wenn ich im Besitz des Originals bin. Hab meine ganze Sammlung auf Scheiben „digitalisiert“ (selbst gerippt kein download). Soll die Filmindustrie doch ruhig ihre besten Kunden verklagen.

Kleiner Tipp für den Bluraybrenner. Nimm einen „UHD friendly“! Mit dem Suchbegriff findest du bei Google alles was du wissen musst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Onktebong, Smartin und ghecko
Baalthorun schrieb:
Dennoch ist das Umgehen eines Kopierschutzes, auch für die Privatkopie, nicht legal.

Das Gesetz ist ganz eindeutig, ich verstehe nicht wie du darauf kommst. Ich hab es sogar verlinkt, sowas lernt man im 1. Semester.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pulsar77
Ich bin mit LG immer gut gefahren.
Würde natürlich ein externes nehmen.

Kopieren darfst du für den privaten Gebrauch alles egal ob Kopierschutz oder nicht.
Brauchst dafür allerdings Software das kann das Laufwerk nicht alleine.
Dafür gibs im Inet einige, witzigerweise dienauch wieder als Kopie... was wenn ich darüber nachdenke etwas ironisch ist.
 
@Knito
Aus deiner eigenen Quelle:

Abschnitt: aber: Kopierschutz, § 95a UrhG
Zitat: Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.

Ich hab zwar kein Jura studiert. Aber das ist für einen juristischen Laien schon recht eindeutig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Xero261286
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html

Wenn ein anderes Gesetz einen Umstand genauer beschreibt und sogar Ausnahmen ausdrücklich erwähnt, dann "schlägt" es andere Gesetze, das ist im deutschen Rechtssystem immer so und ergibt sich auch so aus der natürlichen Logik.

"wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt"

Ich bin es auch Leid mit Laien darüber zu diskutieren, kannst du dir sicher vorstellen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Pulsar77
@Knito

dann klick mal bitte bei deinem eigenen geposteten Link auf den Reiter "Kopierschutz"...oder ich kopiere den Link mal rein:

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html#kopierschutz

Da steht eindeutig, daß das umgehen eines Kopierschutzes nicht legal ist. Also auch bei einer Privatkopie. Und da in der Regel 99% aller Kaufmedien einen Kopierschutz haben, ist es dort also nicht erlaubt.

Wäre das alles so ganz "Schmusi", hätte die schweizer Firma Elby, die damals für CloneCD und CloneDVD verantwortlich zeichnete, nicht die Lizenzen nach Übersee verkaufen müssen, zumal die Schweiz so erst einmal direkt nichts mit der EU zu tun hat.

Desweiteren erfolgt auf CB an sich auch keine Rechtsberatung, wo wir alle uns jetzt - also auch ich - an der Nase packen müssen.
 
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html#fazit

Das Urheberrecht in deinem Absatz bezieht sich nicht auf die Privatkopie.
Lies bitte das Fazit ganz unten auf der selben Seite.
Software, die Kopierschutz bricht, ist eine ganz andere juristische Baustelle.

Knito schrieb:
Wenn ein anderes Gesetz einen Umstand genauer beschreibt und sogar Ausnahmen ausdrücklich erwähnt, dann "schlägt" es andere Gesetze, das ist im deutschen Rechtssystem immer so und ergibt sich auch so aus der natürlichen Logik.
 
Ich hab mir jetzt mal den verlinkten Artikel durchgelesen.
Für mich bleibt es trotzdem weiter unzulässig.
Hier meine Erklärung inkl. Hineininterpretation:

Es darf nur der Käufter des Orignialwerks (Lizenzinhaber) eine Kopie des Originals machen und an Familienmitglieder oder engere Freunde verschenken.
Hierbei ist es aber so, dass der TE nicht der Lizenzinhaber ist, sondern nur den Datenträger ausgeliehen bekommen hat.
Meiner Meinung nach, dürfte also nur die Person, die ihm die BD ausgeliehen hat, einen Kopie machen und sie ihm schenken.
Von dem hier vorliegenden Fall, ist in dem Artikel nichts genannt; müsste also nochmals rechtlich abgeklärt werden.
Oder es ist Grauzone und auch dann mal rechtlich durchgespielt werden.

Edit:
Beim Thema Kopierschutz ist der Artikel aber nicht ganz klar.
Einerseits:
Eine Umgehung des Kopierschutzes, z.B. mit einer geeigneten Software, ist rechtswidrig.
Andererseits:
Die Umgehung des Kopierschutzes ist nur dann nicht strafbar, wenn man die Kopien nur für seine eigenen privaten Zwecke verwendet.

Vielleicht hab ich auch nur zu schnell gelesen.

In jedem Fall gilt aber:
Unabhängig von der Strafbarkeit einer Kopie hat der Rechteinhaber in jedem Fall einer rechtswidrigen Umgehung des Kopierschutzes einen Schadensersatzanspruch gegen den Kopierer, z.B. in Höhe des sonst jeweils üblichen Kaufpreises für die rechtswidrig hergestellten Stücke
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst für dich privat kopieren, was dir in die Finger kommt (legale Inhalte), egal woher. Und nein es gibt keine Grauzone in dieser Thematik.

von Schnitzel schrieb:
Edit:
Beim Thema Kopierschutz ist der Artikel aber nicht ganz klar.
Einerseits:
Andererseits:
Allgemein < Speziell

Juristisch ganz klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei dann wieder der erste Satz vom TE nicht passen würde:

Onktebong schrieb:
Ich bekomme von Zeit zu Zeit einen Film auf Bluray, den ich mir gerne kopieren würde...

Er spricht von bekommen. Ganz wertfrei und ohne Unterstellungen liest sich das aber wie "ausgeliehen von Freunden" oder ähnliches. Das Original wäre dann aber nach kurzer Zeit wieder weg.

Und dann wäre das was ganz anderes.
 
  • Wenn ein Mensch
  • einzelne Vervielfältigungen
  • eines fremden Werks
  • für den eigenen privaten Gebrauch ohne Erwerbszweck
  • herstellt
  • und diese weder verbreitet noch veröffentlicht
  • und die benutzte Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig ist oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde (seit Anfang 2008),
ist das Kopieren grundsätzlich erlaubt.

Vollkommen wurscht wo oder ob das Original existiert.
 
Ahja...heiß also: bei Amazon oder Media Markt oder sonstwo kaufen. Dann ist es mein Eigentum. Kopiere es zu Privatzwecken...gebe es dann zurück und kriege mein Geld wieder. Das Original existiert dann nicht mehr bei mir.

Und so eine Kopie ist dann legal?

Ja nee, ist klar. Das wäre eine eiskalte Raubkopie.
 
Aus genau diesem Grund sind Datenträger-Verpackungen in Deutschland versiegelt und können nicht zurück gegeben werden bei Media Markt.

Und sowas wie "Raubkopie" gibt es im deutschen Recht nicht.

Ihr zieht euch hier einen Unfug aus den Fingern, ich frag mich echt woher das kommt. Erzählt doch mal bitte!
 
Da hält sich aber kaum ein Händler wirklich lange dran. Die Kundschaft ist heute sowas von aggressiv mit der Internet-Keule unterwegs.

Gestern hatte ich eine Dame bei mir stehen. Angeblich funktioniert eine 4 TB Western Digital Platte nicht an ihrem Win 7 Notebook. ich schließe das Ding an eins mit Win 10 - plopp...Platte ist da.

Systemvoraussetzungen: ab Win 7

Ich zu ihr: Die Platte ist an sich in Ordnung. Können Sie mit Ihrem Notebook nochmal vorbei kommen, daß wir das Problem hier mal angucken können?

Antwort: Ich habe die Platte extra hier im Laden gekauft und mit Ihrem Kollegen gesprochen, weil ich dachte, im Laden kann mir jemand sagen, ob das Produkt mit meinem Win 7 Notebook läuft, auf die Aussage habe ich mich verlassen. Und nun sowas. Da kann ich gleich im Internet kaufen.

Auf der Packung von WD steht Win 7 / Win 8 / Win 10 drauf und für Apple der Hinweis zur Umkonvertierung.

Meine Meinung: ihr Sohn, den sie auch im Nebensatz erwähnte, wird die Platte günstiger im Netz gesehen haben...und wenn es nur 5 Euro waren...und die Mutter hat sich bequatschen lassen, Sprit, Autoverschleiß, etc. Bereitschaft die Platte nochmal mit Heim zu nehmen und mit ihrem Notebook samt Platte zu kommen und uns die Chance zu geben, den Fehler nachzuvollziehen? Keine Spur.

Was machste da als Verkäufer und stellv. Abteilungsleiter nun? Riskierste dumme Sprüche, ggf. noch 'ne Diskussion zwischen Kundin und Chef und hintendran noch miese Google Bewertungen, oder nimmste es in Kauf, daß du einen nicht defekten Artikel - in dem Fall sogar ein Datenschutzartikel - als pseudo Defekt an die Industrie zurückschickst und nochmal Verlust machst?

Antwort dürfte klar sein. Und so läuft es auch bei bespielten Medien. Komisch ist nämlich immer, daß der Händler seltsamerweise das geöffnete Paket des "Doppelgeschenks" zurücknehmen soll. Bei Spielen oder Filmen. Seltsam oder?
 
Knito schrieb:
Erzählt doch mal bitte!
Naja, ich kann dir nur sagen, ich bin in diesen Dingen einfach nur vorsichtig.
Ich habe gelernt, dass man als kleiner Bürger, vor Gericht, auch wenn man im Recht ist, so gef... werden kann, dass es raucht. Daher bin ich einfach nur vorsichtig und nehme jedes einzelne Wort auseinander.
War nicht selbst betroffen, aber es hatte gereicht.

Edit:
An alle, die dies irgendwann auch lesen und sich denken, dass das doch keiner mitbekommt, weil es zuhause passiert.
Diese Diskussion dreht sich nur um den Grundsatz.
 
Zuletzt bearbeitet: (Nicht genug geschlafen)
von Schnitzel schrieb:
Naja, ich kann dir nur sagen, ich bin in diesen Dingen einfach nur vorsichtig.

Ich kann das verstehen.
Seit Aufkommen der Kopiermöglichkeiten mit CD-Brennern verfolge ich die Situation.
Die "Medienindustrie" setzt alles daran das deutsche Recht auf Privatkopie auszuhebeln, oder zumindest jedem ein schlechtes Gewissen einzureden, der es nutzt. Und da hängen alle mit drin, egal ob es die großen Labels, Studios oder die kleinen Verleger, TV/Radio-Sender sind. Alle haben ein Interesse daran, dass es nicht ausgeübt wird.

Z.b. die Tauschbörsen-Geschichten, Abmahnungen wurden groß aufgebauscht in den Medien. In dem Fall gerechtfertigt, weil immer auch ein öffentlicher Upload erfolgte. Donkey, Kazaa, Napster etc.

Jetzt kauft jeder lieber seine eigene Kopie aus Angst was falsch zu machen, was den Publishern natürlich gefällt.

Dabei ist es in Deutschland gesetzlich verankert und ich finde es traurig, dass Menschen dieses Recht nicht nutzen sondern auch in entsprechenden Threads sich ganz klar dagegen positionieren und eine nicht vorhandene juristsche Keule schwingen, weil sie nicht glauben können dass der deutsche Staat ihnen dieses Recht zugesteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben