Bluray-Laufwerk

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Ltcrusher schrieb:
Was machste da als Verkäufer und stellv. Abteilungsleiter nun? Riskierste dumme Sprüche, ggf. noch 'ne Diskussion zwischen Kundin und Chef und hintendran noch miese Google Bewertungen, oder nimmste es in Kauf, daß du einen nicht defekten Artikel - in dem Fall sogar ein Datenschutzartikel - als pseudo Defekt an die Industrie zurückschickst und nochmal Verlust machst?

Antwort dürfte klar sein. Und so läuft es auch bei bespielten Medien. Komisch ist nämlich immer, daß der Händler seltsamerweise das geöffnete Paket des "Doppelgeschenks" zurücknehmen soll. Bei Spielen oder Filmen. Seltsam oder?

Ich beschreibe vollkommen wertungsfrei die rechtlich Situation ( und das kostenlos :o ).
Nicht mehr und nicht weniger. Wie ich das finde und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, steht auf einem ganz anderem Blatt.
Gesetze macht das Parlament, ich kann nur jedem empfehlen seinen Abgeordneten mit Problemen zu nerven :stacheln:
 
Hab nochmal bei Kanzlei WBS vorbeigeschaut und bin auf dieses Video gestoßen:
Das ganze Thema scheint auch für Anwälte ziemlich knifflig und Interpretationssache zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet: (Killertomate)
Er spricht von "einer vorherrschenden Meinung", womit er sich auf die sichere Seite begibt.
Wohingegen 108 b ausdrücklich "privaten Gebrauch" ausnimmt.

Er spricht aber auch nicht von Strafbarkeit, sondern von "nicht dürfen". Der Urheber kann natürlich Schadensanspruch anmelden auch wenn keine Strafbarkeit gegeben ist, in dem Fall von dem einem kopierten Medium, was sich de facto nicht lohnt und höchstwahrscheinlich abgewiesen wird.
Wo wir wieder bei einer künstlichen Drohkulisse sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für eine weitere Diskussion ist es mir jetzt etwas zu spät, aber ich werde mich definitiv die nächsten Tage weiter mit dem Thema beschäftigen und mir alles nochmals durchlesen.

Die Frage die sich mir gerade noch stellst ist, ob man dann sogar die Programme und Möglichkeiten zum Umgehen für den Privatgebrauch, öffentlich posten könnte.
 
Die Verbreitung der Programme/Anleitung ist verboten, weil kein direkter privater Bezug hergestellt wird.
Allerdings nur in Deutschland/(EU?).

von Schnitzel schrieb:
aber ich werde mich definitiv die nächsten Tage weiter mit dem Thema beschäftigen

Am besten wäre es Urteile seit 2003 zu dem Thema zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du studierst Rechtswissenschaften?
Dann würde ich an deiner Stelle noch mal von vorn beginnen, denn wenn du später als praktizierender Volljurist auch so vorgehst (das du nämlich Normen die tatsächlich auf die hier diskutierten Datenträger greifen, einfach unter den Teppich fallen lässt >§95a UrhG(!)), werden sich deine Gegner in den entspr. Verfahren, ordentlich ins Fäustchen lachen.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html


Hier noch der Beschluss des Peditionsauschusses (Deutsch. Budestag der versuchte, die Umgehung durch Kopierschutz zuzulassen (er scheiterte!):

https://www.openpetition.de/petitio...hme-fuer-zulaessige-privatkopien-nach-53-urhg
Ergänzung ()

Und um es noch mals klar und deutlich zu machen (für Laien): Wenn man eine DVD/CD/BD käuflich erwirbt, kauft man NICHT den Film/Musik/Programm/Spiel o.ä., sondern eine Kopie dessen, die an die Nutzungsbedingungen des Urhebers geknüpft ist!

Man kann den Film natürlich dennoch kaufen, wenn man will und kann. Der wird dann aber eben nicht 19,99€ kosten sondern eher 80 Mio. §! Wendet euch dann dafür an den jeweil. Regisseur und das entspr. Filmstudio (Publisher). ;) Danach könnt ihr mit dem entspr. Werk machen, was ihr wollt. Es ist dann (und NUR dann!) euer Eigentum.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist mit dem letzen Absatz ausreichend beantwortet.

Egal wie "billig", einfach oder dilettantisch ein Kopierschutz ist, sobald man diesen umgeht, auch mit einfachste Mittel, ist dieses (in Deutschland) nicht zugelassen.
Wenn ich mir ein fremdes Auto aneigne, selbst wenn ich mir den Schlüssel für lau zurechtfeilen kann, ist dieses nicht erlaubt.
 
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