Brief abhanden gekommen

francodn

Banned
Registriert
Nov. 2004
Beiträge
341
So nun bin ich auch mal dran :D

ich habe bei Ebay bei einem Händler etwas von geringem Wert gekauft (ca. 20 Euro inkl. Versand), und hatte eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten für eine Briefsendung ohne Zusatzleistung. Am nächsten Werktag ab 8 Uhr sollte ich die Briefsendung abholen können.
Leider ist der Brief in der Filiale nicht mehr auffindbar. Nun stellt sich die Frage: Haftet die Post dafür, der Händler oder ich selber?

Ich meine der Brief ist ja nachweislich zwischen Zusteller und Filiale abhanden gekommen, bin aber nicht sicher ob das rechtlich irgendwie zählt? Unversichert ist der Brief ja trotzdem.

Bezahlt habe ich übrigens mit Paypal, wo ich auch Käuferschutz beantragen könnte. Doch davor schrecke ich eigentlich zurück denn der Händler kann ja nichts dafür, und finde eher, dass die Post dafür in Regress genommen werden sollte.

Was meint ihr wie soll ich da weiter vorgehen? Ach ja, ein Anruf bei der Kundenhotline der Post ergab, dass ein normaler Brief nicht nachverfolgt werden kann, aber eine Beschwerde aufgenommen wurde. Ob die was bringt steht auf einem anderen Blatt.
 
Der Händler haftet. Entweder du klärst das direkt mit ihm oder über PayPal (Käuferschutz).

Von der Post kannst du nichts fordern, dass müsste schon der Händler machen. Bringt ihm aber nichts, da bei normalen Briefen die Post keine Haftung übernimmt. Ist aber nicht dein Problem.
 
So nun bin ich auch mal dran :D :D^^

Das Risiko des zufälligen Untergangs der Sache ist noch nicht auf dich als Käufer übergegangen. Dafür wäre die tatsächliche Übergabe der Sache oder der Annahmeverzug erforderlich. Mit der Post muss sich der Verkäufer als dessen Vertragspartner selbst auseinandersetzen.

Käme man - wie auch immer - zu dem Schluss, dass der Käufer doch im Annahmeverzug ist, gäbe es formal gewisse Schwierigkeiten. Das Risiko läge beim Käufer und er hätte erst mal den "Schaden"; den kann er jedoch nicht selbst bei der Post geltend machen. Dies könnte weiter nur der Verkäufer, der im Erfolgsfalle den Ersatz dem Käufer zu geben hätte. "Risiko" des Käufers wäre hier im Ergebnis, dass dem Verkäufer nicht gelingt, Schadensersatz von der Post zu erlangen.
 
Du hast nur einen wichtigen Punkt vergessen, nämlich die Frage ob der Verkäufer gewerblich oder privat verkauft hat.
Bei privat trägt der Käufer das Risiko des Versands.

Ansonsten ist es so, dass der Verkäufer haftet. Er kann sich dann das Geld von der Post ggf wieder holen.
 
Gut, darauf hätte ich gern sicherheitshalber eingehen können. Ich ging aber aufgrund des Ausdrucks des Fragenden - "Händler" - von einer b2c-Situation aus.

Hab dir im anderen Thread übrigens noch ein PS angefügt ;)
 
francodn schrieb:
Bezahlt habe ich übrigens mit Paypal, wo ich auch Käuferschutz beantragen könnte. Doch davor schrecke ich eigentlich zurück denn der Händler kann ja nichts dafür, und finde eher, dass die Post dafür in Regress genommen werden sollte.
Das wäre ich eiskalt und würde das auf unternehmerisches Risiko schieben. Vor allem sind die Nutzer laut Paypal-AGB dazu verpflichtet, dass für darüber abgewickelte Transaktionen, ein gültiger Versandbeleg vorzuweisen ist. Bein einem einfachen Brief unmöglich.
 
Es gibt auch Händler die einem bei sowas ohne weiteres das Geld zurück erstatten. Darum sollte man den Verkäufer kontaktieren, bevor man den Käuferschutz einschaltet.
 
Der Händler war gewerblich, bisher habe ich vom Händler aber noch nichts dazu gehört obwohl angeschrieben. Ich gehe später nochmal in die Filiale vorbei eventuell tauchte der Brief auf. Wenn nicht werde ich wohl einen Fall eröffnen
 
Zurück
Oben