Bürgen bei Mietvertrag für Ex-Verlobte?

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Lieutenant
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Hallo Leute,
meine Verlobte und ich haben uns vor 2 Monaten getrennt, haben aber trotzdem noch ein gutes Verhältnis.
Sie will wieder in meine Stadt ziehen und bat mich, für sie beim Vermieter zu bürgen.
Da die Eltern etc. das nicht können (nicht weiter hier erklären will).
Wie mach ich das am besten schriftlich? Hat jemand ne Vorlage für mich? :D
Welche Risiken entstehen dabei für mich?
Hat jemand sonst irgendwelche, das Thema betreffende, Tips?

Vielen Dank für eure Hilfe,
ich mach sowas das erste Mal.
 
Ich würde auf keine Fall bürgen...ne Bekannte hat das mal für ihren Freund gemacht (der wollte ne Pommesbude oder so aufmachen)...nach nem halben Jahr war der Laden pleite, der Freund weg und Sie hatte mehrer 10.000 DM Schulden.
Bürgen is ne ganz heikle Angelegeheit...wenn de Pech hast bleibt alles an dir hängen!
 
Hmm,...
Es handelt sich ja nicht um ne Pommesbude. :D
Die Miete wär auch nicht so krass, ist halt ne 1-Zimmer-Wohnung.
Wenn sie sowas mit mir machen würde, ihre Eltern würden sie auseinander nehmen.
Weiß jemand, wie man so ein Schreiben aufsetzt?
 
Bürgen heißt im Prinzip, dass du vollständig zur Verantwortung gezogen werden kannst, als ob du persönlich Schulden hättest. Da musst du schon sehr vorsichtig sein. Das solltest du auf keinen Fall leichtfertig machen. Du hängst dann voll mit drin.
lufkin hat recht. Damit kann man übel auf die Schnauze fliegen.

Wenn du es trotzdem machen willst, dann würde ich fast mal zu einem Anwalt gehen wegen Beratung. Kostet dann vielleicht ein bisschen Geld, bringt aber unter Umständen schon viel. Wie schon gesagt ist halt bei einer Bürgschaft die hauptsächliche Gefahr, dass du ausgenutzt wirst, ob jetzt böswillig oder einfach nur durch unglückliche Umstände.
 
Is ja irgendwie schon Shit für mich wenn die mal wirklich in der Bude Mist baut.
Das Problem ist, ich bin eigentlich ein gutherziger Mensch...und werd es sehr wahrscheinlich machen.
Könnte ich dann einfach schreiben:
"Ich, Name, Geb.-Datum, bürge für Name,Geb.-Datum,..." oder wie kann ich das am einfachsten formulieren?
Bin gerade 5h mitm Zug gefahren, meine Birne ausdrucksstarke deutsche Sprache nicht mehr wirklich in der Lage.

Edit: ANwalt wird schwer, da sie das schon morgen oder übermorgen braucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also
a) seid ihr auseinander, guter Kontakt hin oder her. Ein Restrisiko bleibt.
b) würde ich nicht bürgen, da Du mit deinem Vermögen haftbar bist im Ernstfall und
c) seit wann muß man für eine simple 1-Zimmer Whg bürgen? Mußt Du jetz nicht beantworten, aber: Studiert sie? Kenne Bürgschaftsverlangen nur von Studenten her...

Wie auch immer, ich würde ihr raten nach einer Wohnung zu schauen, bei der keine Bürgschaft oder ähnliches verlangt wird. Schlimm ist eigentlich oft nur die Kaution; bei Maklern kommt zudem die Provision hinzu. Bei privaten Vermietern (ok, die sind in einer Stadt eher seltener) kan man in Bezug auf die Bezahlung der Kaution noch andre Rahmenbedingungen schaffen. Und spart sich Provision, denn diese schießt schnell im 3stelligen Bereich nach oben.

Möchte nicht zu privat werden und auch nicht an deiner Entscheidung Einfluß nehmen. So wie hier sehe ich nüchtern die Fakten. Ich selbst würde es nicht tun, außer ich wäre verheiratet. Denn dann teilt sich in vielen Fällen die Haftung oft auf 50:50 auf zwischen beiden.
 
Das ideale Opfer für Banken. Bürgen kann man Würgen.
Für ein Mietvertrag braucht man normalerweise keinen Bürgen.
Also ist an der Sache etwas faul. Kein Einkommen, Schufaeintrag.
Nene, so blöd darf man nicht sein.
Ich würde noch nicht einmal für Frau und Kind bürgen.
Umgekehrt würde es meine Frau auch nie machen. (Hat mal Jura studiert)
Also mach dich nicht unglücklich.
 
Okay, habt mich überzeugt.
War kurz davor sowas zu machen.
Danke für die Aufklärung.

Gute Nacht.
 
Mein Vater ist auch Anwalt und er würde mir eher 10000€ so in die Hand drücken,als jemals für mich zu bürgen...ich denke das sagt alles.

Es ist einfach nen Risiko dass nicht abzusehn ist...
 
Was aber kein größeres Problem darstellen sollte, ist die Stellung einer Kaution von bis zu 3 Monatsmieten für eine derart kleine Wohnung. Damit sollte der Vermieter normalerweise zufrieden sein.
 
gut, das Du Dich dagegen entschieden hast. War genau die richtige Entscheidung.


Grundsätzlich gilt: Man bürgt niemals für niemanden(!).

(Nicht mal für die eigenen Kinder. Steht netterweise u.a. sogar auch schon in der Bibel so. U.a. auch deshalb, "weil mit der Bürgschaft auch die Seele sich in fremde (Lebensverhältniss-)Gefängnisse mit verstricken kann")

Ganz allgemein: ... denn schon das Bürgschaftsansinnen hat was Zweideutiges: Ich mache ja auch nicht mehr, als ich verantworten kann. Und wenn jemand einen Bürgen bringen soll, läuft es darauf hinaus, dass die andere Seite meint, da könnte einer ggfls. nicht dauerhaft für sich selbst die Verantwortung übernehmen. (Und da ist oft was Wahres dran:D .)


und hier in Deinem Falle gilt erst recht:

Das Ansinnen an sich ist schon fies unnd schwach. denn einen Ex fragt man nicht. Sondern lebt nach vorne.

Oder man fragt den Ex aus genau dem gleichen Grund, aus dem man mit ihm Schluss gemacht hat: Weil man ihn für zu schwach hält.

(was nicht heißt, dass ers auch wirklich ist. auch frauen haben zu zeiten oft auch komische massstäbe, die sie mit der zeit und bei weiter fortschreitender reifung auch wieder ändern. oder mann ändert sich, lernt laut und klar "nein!" sagen... .)
 
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