max10
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 423
Micha45 schrieb:..wenn der Verdacht einer Straftat gegeben ist und dafür ein richterlicher Beschluss vorliegt. Alles andere ist Quatsch und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen.....
Wie war das nochmal gleich in Dresden,als massenhaft Mobiltelefone rechtswidrig überwacht wurden.etc.etc.
Unter richterlichem Beschluss stellst du dir wahrscheinlich auch mehr vor als tatsächlich dran ist. Im Fall eines Falles ruft der Einsatzleiter den zuständigen Richter des Bereitschaftdienstes an und meldet Gefahr im Verzug(Mobilfunküberwachung,oder Haftbefehl nötig etc.). Wie soll der denn so schnell beurteilen, ob das Ansinnen gerechtfertigt ist? Im Zweifelsfall wird er dem Anliegen stattgeben, da er sich andernfalls, im Fall einer tatsächlichen Gefahr, mächtig in die Bredouille bringt.
Sollten aber tatsächlich solche Überlegungen im Raum stehen, wäre ich natürlich strikt dagegen.
Wie bereits ausgeführt, bin ich strikt dagegen, dass freie Bürger unter eine Art Generalverdacht gestellt werden und deshalb wahllos und pauschal Daten über sie gesammelt und gespeichert werden.
Das entspräche nicht meinem Verständnis über Rechtstaatlichkeit und Demokratie.
Das hab ich auch gar nicht in Abrede gestellt. Ich wollte dir nur ein wenig "erklären", wie schnell solche Geschichten aus dem Ruder laufen können. Schau mal über den großen Teich. Da werden Anschlagspläne konstruiert um den Täter dann, vor Ausführung, auf frischer Tat festzunehmen. Dort können dir im Schnellverfahren,im Rahmen der Terrorabwehr, sämtliche staatsbürgerlichen Rechte aberkannt werden, womit du quasi vogelfrei bist und nicht mal Anspruch auf ein ordentliches Gerichtsverfahren hast. Geschweige denn auf die Sicherheit deiner Daten.