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Die Bundesnetzagentur hat die 5G-Frequenzgebühren für lokale Anwendungen festgelegt. Damit können Unternehmen eigene, autarke Telekommunikationsnetze unabhängig von den Mobilfunkanbietern betreiben. Bei der Gebührenformel unterscheidet die Bundesnetzagentur nach Siedlungs- und Verkehrsflächen.
Zur News: Bundesnetzagentur: 5G-Gebühren für lokale Anwendungen stehen fest
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