Das ist doch immer wieder das Selbe, mit diesen Schlupflöchern.
So wie im Gesetz, das die Abmahnsummen begrenzen sollte. Da haben sie extra ein Schlupfloch reingebaut, dass die Begrenzung der Summe für "besonders schwere Fälle" wieder aufhebt. Ohne jede Definition, was ein "besonders schwerer Fall" ist. Also kann sich jeder Abmahnanwalt weiterhin die geforderte Summe frei aussuchen. (Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, würde dann erst vor Gericht geklärt werden, aber die allermeisten Abmahnopfer werden lieber vorher bezahlen, als noch mehr Geld auszugeben, um vor Gericht mit ungewissem Ausgang für ihr Recht zu kämpfen.)
Das Gesetz bewirkt also gar nichts.
Oder der berühmt-berüchtige Fall beim Auskunftsanspruch gegenüber Providern. Der gilt nur bei Urheberrechtsverletzungen "in gewerblichem Ausmaß". Was ein "gewerbliches Ausmaß" ist, weiß allerdings kein Mensch, denn das Ausmaß gehört nicht zu den Kriterien der üblichen Definition eines Gewerbes. Was dazu führt, dass es effektiv gar keine Einschränkung beim Auskunftsanspruch gibt.
Oder auch beim "Leistungsschutzgesetz", wo es zwar eine Ausnahme gibt, für kurze Textauszüge, aber keine Definition, wie kurz die sein müssen. Also auch Feuer frei für die Abmahnanwälte.
usw. usw.
Der Gesetzgeber liebt es einfach, Gesetze zu formulieren, die so schwammig und löchrig sind, dass sie letztendlich gar nichts bewirken, oder sogar das Gegenteil von dem, was sie angeblich bewirken sollten. Das Einzige, für das sie immer gut sind, ist mehr Rechtsunsicherheit.
Ich bin mir nicht sicher, ob das an totaler Unfähigkeit der verantwortlichen Politiker liegt (was eigentlich erstaunlich wäre, da die meisten ja Juristen sind), oder ob es irgendwelche Lobbyisten im Hintergrund sind, die dafür sorgen, dass ihnen unliebsame Gesetze unwirksam bleiben. Und ich bin mir auch nicht sicher, was von beidem schlimmer wäre.