AL9000 schrieb:
es ist auch keine freie Meinungsäusserung andere zu beleidigen einzuschüchtern oder falsche Propaganda (Fakenews) zu verbreiten.
Wer sein Recht auf freie Meinungsäußerung missbraucht, um eine Straftat zu begehen (z.B. eine Beleidigung), der gehört vor Gericht gestellt und verurteilt. Meinungsfreiheit befreit einen nicht von der Verantwortung, sich an Gesetze halten zu müssen. Zensur darf hingegen laut unserem Grundgesetz trotzdem nicht stattfinden.
Was das "Facebook-Gesetz" angeht.
Ich würde den Politikern ihre vermeintlichen Intentionen vielleicht abkaufen (ich würde es aber immer noch für falsch halten), wenn es zwei zusätzliche Vorgaben machen würde:
1. Facebook ist neben dem Löschen verpflichtet, alle Inhalte, die für illegal gehalten werden, an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Und die Behörden müssen dann jedem einzelnen Fall nachgehen und jeder einzelne Fall muss letztlich vor Gericht landen, wenn der Verdacht sich als ausreichend herausstellt. (Wenn nicht, muss der Beitrag umgehend wiederhergestellt werden.) Es kann nicht sein, dass das "Facebook-Gesetz" als
Ersatz für rechtsstaatliche Strafverfolgung herhalten muss.
Dafür müssen Strafverfolgungsbehörden und Justiz natürlich von der Regierung entsprechend ertüchtigt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. (Mehr Personal, Ausrüstung, Ausbildung usw.)
Ansonsten muss ich annehmen, dass es beim "Facebook-Gesetz" gar nicht wirklich darum geht, effektiv (und rechtsstaatlich) gegen Hasskommentare usw. vorzugehen. sondern nur um "Aus den Augen, aus dem Sinn.".
2. Genauso wie für den umgekehrten Fall, müssten Facebook und Co. mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn sie systematisch, unberechtigterweise Inhalte löschen, die
nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Es darf nicht darauf hinaus laufen, dass Facebook nach dem Motto handelt: "Lieber zu viel als zu wenig löschen. Hauptsache wir müssen nicht zahlen."