News Bundesrat: Facebook-Gesetz schafft letzte Hürde

Bundestrojaner, Netz-DG - dafür wird die VDS ja scheinbar wieder einkassiert, gut gepokert, muss man denen in Berlin lassen.
 
Und wieder wird einem das Recht auf Freie Meinungsäußerung genommen.....
 
Arno78 schrieb:
Und wieder wird einem das Recht auf Freie Meinungsäußerung genommen.....
Text gelesen? Verstehst du überhaupt, worum es geht? Oder bist du mit dem Thema vielleicht schlichtweg überfordert?
 
Oh.

Ja hst Recht Skidrow.
Ich habe den Text nicht gelesen, weil ich mir sicher war, dass da was anders steht.

Sorry.
Ist mir jetzt etwas peinlich....
<<< Bin da aber selsbt schuld....
Werde in Zukunft etwas besser aufpassen / Text ganz lesen....
 
Skidrow schrieb:
Text gelesen? Verstehst du überhaupt, worum es geht? Oder bist du mit dem Thema vielleicht schlichtweg überfordert?

Hast du es denn gelesen?
Es wird gegen "Hasskriminalität" vorgegangen, nun definieren wir Hasskriminalität (https://de.wikipedia.org/wiki/Hasskriminalität Lesenswert!)
Nun müsste man unserer Regierung sagen "Tut mir leid, eigentlich ist alles was ihr gerade kriminalisiert, bereits strafrechtlich relevant und wird als solches geahndet - sind jedoch meist Bagatellen..."

Vorallem, habt ihr mal genauer gelesen?
"Soziale Netzwerke können die Prüfung der gemeldeten Beiträge also an externe Gruppen auslagern."
Jeder hier weiß wie unsere "Gruppen" mal aufgelegt sind - da wird eine linkere Gruppe am Montag alles was ihr nicht passt als "Hasskriminalität" stempeln, am Dienstag dann die rechtere alles was ihr wiederrum nicht passt. Absolute Willkür.
Keine Private Gruppe, Organisation - nichts ausser den Organen unseres Rechtsstaats hat zu sagen was "rechtswidrig" - "offensichtlich rechtswidrig" ist! Können sie gar nicht.. doch dann viele Jura-Leute arbeitslos?!
Teils schlägt man sich Jahre vor Gericht ob etwas rechtswidrig ist oder nicht - nun soll es in Sozialen Netzwerken im Eilverfahren durchgewunken werden nach Rechtsempfinden von "Gruppen" oder "Firmen" (zb. Facebook).

Das erinnert an den KiPo-Thread hier - ständiges aufrufen zu Selbstjustiz, verteufeln und Strafen wie "Todesstrafe!" schreien. Wir (oder ist einer anwesend?) sind keine Richter! Wir und auch diese Gruppen und Firmen haben nicht die Kompetenz etwas als rechtswidrig zu löschen.
Stosse ich jemand vor den Kopf? Ich denke doch was ich meine ist sehr sehr klar verständlich oder? Nachvollziehbar?
 
Rankvc schrieb:
Das erinnert an den KiPo-Thread hier - ständiges aufrufen zu Selbstjustiz, verteufeln und Strafen wie "Todesstrafe!" schreien. Wir (oder ist einer anwesend?) sind keine Richter! Wir und auch diese Gruppen und Firmen haben nicht die Kompetenz etwas als rechtswidrig zu löschen.
Stosse ich jemand vor den Kopf? Ich denke doch was ich meine ist sehr sehr klar verständlich oder? Nachvollziehbar?

Nein, ich denke um die übrigen Grundrechte weiter einzuschränken und letztlich abzuschaffen, müssen noch ein paar Wahlperioden CDU/CSU und SPD gewählt werden. Dann muss die AfD auch nichts mehr ändern wenn sie an die Macht kommt.

Die gegebene Rechtslage einfach nur auszuschöpfen, Gewaltenteilung, alles einfach viel zu mühsam.
 
Meinungskriminalität: Wenn man eine andere Meinung vertritt als der Regierung lieb ist.

Es dauert nicht mehr lange dann wird auch das mit allen Mitteln verfolgt werden. Maas hat ja schon gut vorgelegt mit der VDS und dem Zensurgesetz. Wer weiß was noch in Zukunft von ihm beschlossen wird.
 
Die letzte Hürde ist geschafft
Damit hat die Bundesregierung das Gesetz zur Einschränkung der Meinungsfreiheit wie geplant eingeführt. Wer es nicht glaubt, sollte sich die Stellungnahme des UN Sonderbeauftragten für die Meinungsfreiheit, David Kaye durchlesen. Der Sonderbeauftragte bittet die Bundesregierung um Stellungnahme binnen 60 Tagen bis Ende Juli.
Unter Androhung von Bußgeldern müssen soziale Netzwerke offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden löschen, für die übrigen beträgt die Frist sieben Tage.
Es wird wie im letzten Abschnitt 'Viele Kollateralschäden' des Kommentars Die grosse Koalition schiesst über das Ziel hinaus [Neue Zürcher Zeitung, 30.06.2017] laufen.

Es ist für die betroffenen Unternehmen nur eine Lösung umsetzbar, nämlich die Algorithmen so zu programmieren, dass alle Inhalte automatisch gelöscht werden, sobald ein potenziell strittiger Hinweis entdeckt wird. Der zur Beurteilung der Strafbarkeit stets sorgfältig zu beurteilende Kontext der Äußerungen wird so gut wie nicht berücksichtigt werden können. Eine solche Pauschalmethode führt zu Kollateralschäden bei der Meinungsfreiheit, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Vorteilen stehen.
Vorerst sind die schlimmsten Befürchtungen aber vorm Tisch, unter anderem durch den Richtervorbehalt wurde der Paragraph „deutlich entschärft, was das Missbrauchspotenzial angeht“, so Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft.
'Vorerst' Nachtigall ick hör dir trapsen

AM 29. Juni wurde ja auch der Einsatz des Staatstrojaners beschlossen. Des weiteren die Vorratsdaten auch bei Wohnungseinbrüchen zu verwenden. Was kommt als Nächstes? Schritt für Schritt bis es kein Zurück mehr gibt.

Und es geht bereits weiter:
Bundesrat: Ausweitung des Staatstrojaners bestätigt schrieb:
Viel Kritik erntete die Große Koalition, als sie die Ausweitung des Staatstrojaner-Einsatzes im Eilverfahren durch den Bundestag drückte. Nun hat der Bundesrat das Gesetz bestätigt, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das bedeutet: Das Gesetz wird in der aktuellen Form in Kraft treten. Formal fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank Steinmeier (SPD).
Kritik ist untertrieben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Frank Steinmeier von der SPD das Gesetz nicht unterschreibt, ist (sehr) gering. Nicht zu fassen wie das Grundgesetz innerhalb weniger Wochen demontiert wurde/wird.

Der Kommentar NetzDG: Vorbild „Heimtückegesetz“? [Tichys Einblick, 05.07.2017] passt, da Ähnlichkeiten vorhanden sind.
Heimtückegesetz vom 20. Dezember 1934. schrieb:
§ 1

Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

§ 2

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Täter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Ich sehe Fratzenbook und Co. als Spielwiese für kostenloses anflirten hübscher Menschen und verbreite unter falschem Namen falsche Tatschen, das alles natürlich mit LINUX-PC und VPN. So, guten Abend euch allen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Facebook is wie andere Netzwerke zum Posen und Selbswichtigmachen gedacht. Bei Mobbing und Fake News zu Propagandazwecken find ich das nicht angebracht und es es ist auch keine freie Meinungsäusserung andere zu beleidigen einzuschüchtern oder falsche Propaganda (Fakenews) zu verbreiten. Wer sowas behauptet is mindestens ein Troll. Denke Leuten die sowas machen sollte man in den Hintern treten also bannen. Bei schweren Sachen verklagen. nur weil man jemandem nicht ins Gesicht sieht, kann man sich auch nich wie ne offene Hose benehmen. Auch da muss es Konsequenzen geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich sind Facebook&Co Firmen, die angebotenen Foren unterliegen deren "Hausrecht" und wenn da etwas nicht dem entspricht was der Betreiber sehen möchte, wird es gelöscht, wenn es rechtswidrig ist, muss der Betreiber es löschen.
Wenn jemand Meinungsfreiheit praktizieren möchte, sind Webforen die von Firmen betrieben werden der Falsche Platz, da diese bestimmt nicht interessiert sind negativ aufzufallen, das ist schlecht fürs Business.



Plakat um den Hals und auf dem Marktplatz, dann entscheidet die Polizei, und damit der Staat,und keine Service Mitarbeiter mit einer 30min Schulung.
 
Es ist für die betroffenen Unternehmen nur eine Lösung umsetzbar, nämlich die Algorithmen so zu programmieren, dass alle Inhalte automatisch gelöscht werden, sobald ein potenziell strittiger Hinweis entdeckt wird.

Nein, die Frist beginnt ab "Meldung" durch einen Nutzer. Bisher bekomme ich auch innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung von Facebook wenn ich einen Beitrag gemeldet habe. Wenn Facebook also mal noch ein paar Arbeitsplätze schafft sollte das schaffbar sein.

Oder wie stellst du dir die Machbarkeit in der Justiz vor? Die Gerichte haben jetzt schon genug zu tun, da würde man sich sicher freuen wenn da eine Welle von Anzeigen über gemeldete Beiträge auf Sozialen Netzwerken auf sie zu kommt.

Verstehe auch nicht warum sie ihre Meinungsfreiheit bedroht sehen. Scheinbar ist es ziemlich schwierig eine Meinung ohne Beleidigung, Verleumdung, Hetze, etc. zu formulieren. Solche "Meinungen" würde auch hier ins Aquarium verschoben oder gelöscht werden, auch ohne das neue Gesetz. Lauft ihr dann auch Sturm bei der Moderation?
 
AL9000 schrieb:
es ist auch keine freie Meinungsäusserung andere zu beleidigen einzuschüchtern oder falsche Propaganda (Fakenews) zu verbreiten.

Wer sein Recht auf freie Meinungsäußerung missbraucht, um eine Straftat zu begehen (z.B. eine Beleidigung), der gehört vor Gericht gestellt und verurteilt. Meinungsfreiheit befreit einen nicht von der Verantwortung, sich an Gesetze halten zu müssen. Zensur darf hingegen laut unserem Grundgesetz trotzdem nicht stattfinden.

Was das "Facebook-Gesetz" angeht.
Ich würde den Politikern ihre vermeintlichen Intentionen vielleicht abkaufen (ich würde es aber immer noch für falsch halten), wenn es zwei zusätzliche Vorgaben machen würde:

1. Facebook ist neben dem Löschen verpflichtet, alle Inhalte, die für illegal gehalten werden, an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Und die Behörden müssen dann jedem einzelnen Fall nachgehen und jeder einzelne Fall muss letztlich vor Gericht landen, wenn der Verdacht sich als ausreichend herausstellt. (Wenn nicht, muss der Beitrag umgehend wiederhergestellt werden.) Es kann nicht sein, dass das "Facebook-Gesetz" als Ersatz für rechtsstaatliche Strafverfolgung herhalten muss.
Dafür müssen Strafverfolgungsbehörden und Justiz natürlich von der Regierung entsprechend ertüchtigt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. (Mehr Personal, Ausrüstung, Ausbildung usw.)
Ansonsten muss ich annehmen, dass es beim "Facebook-Gesetz" gar nicht wirklich darum geht, effektiv (und rechtsstaatlich) gegen Hasskommentare usw. vorzugehen. sondern nur um "Aus den Augen, aus dem Sinn.".

2. Genauso wie für den umgekehrten Fall, müssten Facebook und Co. mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn sie systematisch, unberechtigterweise Inhalte löschen, die nicht gegen ein Gesetz verstoßen. Es darf nicht darauf hinaus laufen, dass Facebook nach dem Motto handelt: "Lieber zu viel als zu wenig löschen. Hauptsache wir müssen nicht zahlen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ne andere Frage: Nehmen wir an Herr Zuckerberg käme auf die geniale Idee sein Facebook umzubauen und ein P2P Netzwerk ohne zentralen Server daraus zu machen, wäre Zensur dann überhaupt noch seine Aufgabe?
 
@joe6
Wenn man sich anschaut, wie mit P2P-Filesharing-Plattformen in der Vergangenheit beim Thema schnöder Urheberrechtsverletzungen umgesprungen wurde, dann kann man davon ausgehen, dass das nichts nutzen würde.

Das Urheberrecht (mit Ausnahme des Urheberpersönlichkeitsrechts, das von Filesharing nicht berührt wird) hat gegenüber Grundrechten wie der Meinungsfreiheit eigentlich nur den Status einer Wirtschaftsregulierungsmaßnahme ala Dosenpfand oder Ladenschlussgesetz. Filesharing verletzt kein Grundrecht. Trotzdem hatten weder Politik noch Justiz, inklusive Verfassungsgericht oder EuGH, ein Problem damit, für die Durchsetzung des Urheberrechts massiv in Grundrechte einzugreifen.

Beleidigungen, Verleumdungen, Aufrufe zur Gewalt usw. sind demgegenüber tatsächlich selbst Verletzungen von Grundrechten und könnten damit grundsätzlich abgewogen werden.

Da sehe ich also wie gesagt null Chance für ein P2P-Social Network, sich solchen Gesetzen zu entziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Frage bezieht sich weniger auf die juristische Sachlage als viel mehr darauf, wer denn nun die Inhalte sichten und zensieren muss, wenn es keinen zentralen Server gibt. Müssten hier dann nicht doch wieder staatliche Behörden aktiv werden? Und wäre Löschung überhaupt möglich, da ja nichts zentral gespeichert wird?

In dem Fall müssten die Behörden also die Beiträge sichten, nach juristischer Relevanz beurteilen und die entsprechenden Verfasser solcher Nachrichten selbst ermitteln.
 
Der Haken ist nur die Ausnahme im Gesetz, sodass weiterhin das Kernproblem besteht: Ob Inhalte strafrechtlich relevant sind, müssen weiterhin nicht Behörden, sondern Unternehmen prüfen.
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Angesichts der drohenden Bußgelder kann die Regelung dazu führen, dass die Unternehmen im Zweifel alles entfernen, was anrüchig erscheint. Und das wäre dann ein Risiko für die Meinungsfreiheit.

Aus meiner Sicht werden Aufgaben, die den staatlichen Organen bzw. Behörden unterliegen einem Privatunternehmen zugesprochen und durch die horrenden Strafen erpressbar gemacht. Hoheitliche Aufgaben, wie es die Strafverfolgung und Rechtsprechung sind muss dem Staat obliegen und ein Outsourcen zu einem Privatunternehmen verboten werden.

Es wäre alles so einfach, einfach die Behörden mit den nötigen Gelt, Material und Personal ausstatten und die bestehende Gesetze auch im Netz dursetzen. Aber das bedeutet Arbeit und das hineinstecken von Steuergelder!

Wieso kommt so ein Entwurf überhaupt durch, obwohl dieser Entwurf stark Kritisiert wird auch aus den eigenen Reihen und jetzt wird es auch noch vom Bundesrat durchgewunken.

Da kann man mMn wieder mal sehen mit welchem Demokratieverständnis wir es in unserer aktuellen Regierung zu tun haben.
 
Skidrow schrieb:
Text gelesen? Verstehst du überhaupt, worum es geht?..

Zitat:

"Und das wäre dann ein Risiko für die Meinungsfreiheit. "
 
joe67 schrieb:
Meine Frage bezieht sich weniger auf die juristische Sachlage als viel mehr darauf, wer denn nun die Inhalte sichten und zensieren muss, wenn es keinen zentralen Server gibt.

Da würde dann halt doch wieder die juritische Sachlage greifen. Wenn ein "P2P-Facebook" die Inhalte auf seiner Plattform nicht kontrollieren kann (weil nicht auf den eigenen Servern), dann wird der Laden einfach dicht gemacht, oder falls die Server nicht greifbar sind, per Websperren blockiert. Genauso, wie es diversen Torrent-Websites ergangen ist.
 
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