Creeed schrieb:
Zensur und Überwachung sind zwei verschiedene Themenkomplexe die nichts miteinander zu tun haben, auch wenn sie zusammen auftreten können.
Ich finde schon, dass das viel miteinander zu tun hat, denn z.B. kann man eine nicht überwachte Kommunikation auch nicht zensieren. Zensur ohne Überwachung gibt es also nicht.
Es geht mir aber hautsächlich darum, dass es eben nicht darauf ankommt, ob eine staaliche Behörde überwacht oder zensiert usw., oder ob das ein Privatunternehmen aus eigenen Antrieb tut. Eines ist so illegal wie das andere. Läuft ja auch auf das Selbe hinaus.
Wenn wir es gnau nehmen findet heute schon eine Zensur statt und ist akzeptiert. Einmal haben wir eine sogenannte Vorzensur, oder auch Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Nennt sich unter anderem FSK und BPjM. Das andere ist die Nachzensur, man kann sagen was man will kann aber im Nachhinein zur Rechenschaft gezogen werden. Findet in jedem Forum statt wenn Beiträge wegen Verstoß gegen die AGB oder gegen Gesetze gelöscht werden. Beide Formen finden seit Jahren Anwendung.
Zunächts mal ist Zensur Zensur unabhängig vom Zweck, für den sie (vermeindlich) eingesetzt wird. Sie ist einfach eine Maßnahme.
Da wird außerdem oft etwas durcheinander gebracht. "Nachzensur" ist eigentlich keine Zensur. Und unser Grundgesetz verbietet Zensur auch nicht erst ausdrücklich, nur um sie im nächsten Absatz gleich wieder zu erlauben. (Wäre ja auch albern.)
Zensur bedeutet, potentielle Empfänger daran zu hindern, an eine Information zu kommen bzw. die Verbreitung von bestimmten Informationen gezielt zu unterdrücken. Das ist grundrechtswidrig und durch nichts zu rechtfertigen, denn diese Methode passt einfach nicht in einen freiheitlichen Rechtsstaat. (Unter anderem weil man Zensur praktisch nicht unabhängig kontrollieren kann, weil man ja nicht weiß, was einem so alles vorenthalten wird.)
Was wie du richtig schreibst als Mittel zur Beschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit erlaubt ist, ist Leute dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn sie illegale Inhalte verbreiten oder auch konsumieren und zwar mittels ordentlichem rechtsstaatlichen Gerichtsprozess mit allem drum und dran (Unschuldsvermutung usw.)
Man kann verbreiten und konsumieren was man will und niemand darf einen daran hindern. Nicht der Staat, nicht Google, nicht die Musikindustrie usw. Aber wenn man dieses Grundrecht dafür missbraucht gleich oder höherwertige Grundrechte anderer zu verletzen, dann muss man damit rechnen dafür bestraft zu werden. Das ist letztlich nichts anderes als normale Strafverfolgung und hat nichts mit Zensur zu tun.
Trotzdem sind sie kein Monopolist, jeder der Informationen sucht wird sie finden wenn er will.
Dann hätte MS auch nie dafür verknackt werden können, z.B. den Mediaplayer mit Windows zu koppeln. Windows hat ja ebenfalls keinen 100%-Marktanteil und man kann relativ problemlos ein anderes OS benutzen.
Google hat im Bereich der Suchmaschinen zweifelfrei mindestens so eine Marktmacht, wie MS bei den Betriebsystemen.
In der Praxis reicht es aus, einen Markt nur zu dominieren, um das sich daraus ergebende Quasi-Monopol missbrauchen zu können um z.B. Konkurrenten zu benachteiligen oder bestimmte Personengruppen auszusperren usw. Das ist deshalb auch verboten und wird unter anderem von Wettbewerbshütern streng überwacht.
Und da gilt auch kein "Hausrecht" oder sowas. Z.B. dürfte kein Unternehmen Menschen wegen ihrer Hautfarbe ausschließen oder benachteiligen.
Auch wenn Google beim Thema Leistungsschutzrecht Recht hat, würde ich es alles andere als begrüßen, wenn es Google erlaubt wäre, seine Dominanz dazu zu missbrauchen, um ihnen unbequeme Unternehmen oder Personen gezielt zu schädigen oder zu benachteiligen.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Letztlich ist es auch nicht Googles Job, dieses ungerechte, nutzlose, verfassungswidrige und schädliche Gesetz zu verhindern, sondern unserer als Wähler.
Einfach das System umdrehen wäre einfacher
Das würde aber wohl den Nutzen von allen Suchmaschinen extrem einschränken, wenn nur noch die Websites und Inhalte herangezogen werden könnten, die ausdrücklich die Erlaubnis dazu erteilen. Besonders wenn man das nachträglich als Regelung einführt. Außerdem ist das Internet ja ne internationale Sache. Kein deutsches Gesetz würde es bewirken können, dass alle Inhalte des Internets kurzfristig um "umgedrehte" robots.txt ergänzt werden.
Es ist schon ganz gut so, wie es ist. Wer Inhalte ins Netzt stellt, die er nicht von Suchmaschienen verwertet sehen will, kann das mit wenig Aufwand gezielt verhindern. Alles was frei zugänglich und nicht explizit ausgeschlossen ist, sollte auch von Suchmaschien aufgegriffen werden dürfen. In dem Sinne, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist und nicht umgekehrt.
Aber wie gesagt, es wäre denkbar, das Beachten von robots.txt juristisch verbindlich zu machen. Dass also Suchmaschinenbetreiber eins auf den Deckel kriegen können, wenn sie absichtlich Inhalte aufgreifen, obwohl die eigentlich per robots.txt für so eine Nutzung ausgenommen sind. Das scheint aber auch nicht wirklich ein Problem dazustellen. jedenfalls haben sich die Verlage ja nicht darüber beschwert, dass Google oder irgendwer sonst die robots.txt nicht beachten würde.
Die freiwillige Selbstverpflichtung funktioniert.