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So, gestern kam die Mail, ich durfte 7€ Bearbeitungsgebühr bezahlen. Eigentlich eine Schweinerei, aber ist nun mal so, blöd gelaufen. Zumindest weiß ich jetzt, was ich tun soll, wenn die App mal wieder streikt!
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Nö, musste man nicht, das ging dann immer noch bis zum Inkasso Anwalt, der prüfte dann ob es überhaupt einen Anspruch gab, und wenn er dann festgestellt hatte, das die DB in ihren Unterlagen ohnehin ein gültiges Ticket auf genau den Namen und für genau den Zeitraum drin hatte ... war an der Stelle dann die Kette für Jahreskartenbesitzer bended._killy_ schrieb:Ist doch völlig okay - wenn man früher sein physisches Ticket vergessen hat, dann musste man auch eine Gebühr zahlen. Und dass die App/Handy ... nicht funktioniert, ist nicht Schuld des Kontrolleurs. Shit happens.
Das wird vermutlich ähnlich wie bei Mahnungen laufen. Es dürfen nur die Postgebühren verlangt werden (als die Kosten der Briefmarke) und nicht der Personalaufwand.Apocalypse schrieb:Die DB hatte iirc 2 mal auch versucht sich durchzusetzen, aber verloren. Sie sind nicht mal mit einer 10 Mark Bearbeitungsgebühr zum Nachzeigen des Tickets damals durchgekommen.
Die App des MVV zählt aber vermutlich nicht als solche. Ich nutze dafür z.B. auch eine andere App. Und ob man bei denen dann Geld einfordern kann müsste man halt probieren.Clonedrone schrieb:Wenn eine App von der Deutschen Bahn angeboten wird, die auf dem Smartphone freigegeben ist und als offizielle Verifizierung für eine Fahrkarte dient, muss die Bahn meiner Meinung nach auch dafür geradestehen, wenn die App nicht funktioniert.
Das ist meines Wissens aber auch bei jedem Deutschlandticket so. Wurde bei mir exakt 1mal dazu verlangt bisher. Von bestimmt schon 20 Kontrollen.Relak schrieb:Ich müsste also bei jedem Fahrgast der dieses Ticket hat den Ausweis kontrollieren. Ich bin mir nicht mal sicher ob ich dass als 0815 Busfahrer überhaupt darf.