Hallo zusammen,
weil es mich jetzt doch auch persönlich interessiert: In diesem Thread hat ein User begründet, warum er nicht an Cashback-Aktionen von Herstellern teilnimmt. Wenn ich ihn richtig verstehe aus diesem Grund: Ich kaufe das Produkt, reiche den Antrag auf Cashback ein, meine 14-tägige Rückgabefrist verstreicht und mein Antrag wird danach abgelehnt, rechtlich sind mir die Hände gebunden, weil Cashback nicht Teil des Kaufvertrages mit dem Händler ist.
Mal abgesehen davon, dass mir schleierhaft ist, warum eine Firma sich der daraus folgenden negativen Publicity aussetzen sollte, wäre meine Frage, ob das überhaupt rechtlich-theoretisch ein vorstellbares Szenario ist. Siehe z.B. die Konditionen hier, bei denen ich die "Voraussetzungen zur Teilnahme" (unter 5.) verstehe als: wenn ich das den Konditionen unterworfene Produkt nachweislich gekauft habe, dann habe ich ein Recht auf die Auszahlung. Dass sich ASUS gegen Mißbrauch (also den umgekehrten Weg: Kaufen, Cashback abgreifen, dann wieder zurückschicken) mit Androhung von 75€ Bearbeitungspauschale wappnet, interpretiert der User ebenfalls anders als ich.
Kann jemand dazu was sagen oder weiß gar von Fällen zu berichten, wo jemand am Ende sein versprochenes Cashback tatsächlich nicht bekommen hat?
weil es mich jetzt doch auch persönlich interessiert: In diesem Thread hat ein User begründet, warum er nicht an Cashback-Aktionen von Herstellern teilnimmt. Wenn ich ihn richtig verstehe aus diesem Grund: Ich kaufe das Produkt, reiche den Antrag auf Cashback ein, meine 14-tägige Rückgabefrist verstreicht und mein Antrag wird danach abgelehnt, rechtlich sind mir die Hände gebunden, weil Cashback nicht Teil des Kaufvertrages mit dem Händler ist.
Mal abgesehen davon, dass mir schleierhaft ist, warum eine Firma sich der daraus folgenden negativen Publicity aussetzen sollte, wäre meine Frage, ob das überhaupt rechtlich-theoretisch ein vorstellbares Szenario ist. Siehe z.B. die Konditionen hier, bei denen ich die "Voraussetzungen zur Teilnahme" (unter 5.) verstehe als: wenn ich das den Konditionen unterworfene Produkt nachweislich gekauft habe, dann habe ich ein Recht auf die Auszahlung. Dass sich ASUS gegen Mißbrauch (also den umgekehrten Weg: Kaufen, Cashback abgreifen, dann wieder zurückschicken) mit Androhung von 75€ Bearbeitungspauschale wappnet, interpretiert der User ebenfalls anders als ich.
Kann jemand dazu was sagen oder weiß gar von Fällen zu berichten, wo jemand am Ende sein versprochenes Cashback tatsächlich nicht bekommen hat?