Cashback Aktionen - Rechtssicherheit

Ratlos83

Lt. Commander
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Hallo zusammen,


weil es mich jetzt doch auch persönlich interessiert: In diesem Thread hat ein User begründet, warum er nicht an Cashback-Aktionen von Herstellern teilnimmt. Wenn ich ihn richtig verstehe aus diesem Grund: Ich kaufe das Produkt, reiche den Antrag auf Cashback ein, meine 14-tägige Rückgabefrist verstreicht und mein Antrag wird danach abgelehnt, rechtlich sind mir die Hände gebunden, weil Cashback nicht Teil des Kaufvertrages mit dem Händler ist.

Mal abgesehen davon, dass mir schleierhaft ist, warum eine Firma sich der daraus folgenden negativen Publicity aussetzen sollte, wäre meine Frage, ob das überhaupt rechtlich-theoretisch ein vorstellbares Szenario ist. Siehe z.B. die Konditionen hier, bei denen ich die "Voraussetzungen zur Teilnahme" (unter 5.) verstehe als: wenn ich das den Konditionen unterworfene Produkt nachweislich gekauft habe, dann habe ich ein Recht auf die Auszahlung. Dass sich ASUS gegen Mißbrauch (also den umgekehrten Weg: Kaufen, Cashback abgreifen, dann wieder zurückschicken) mit Androhung von 75€ Bearbeitungspauschale wappnet, interpretiert der User ebenfalls anders als ich.

Kann jemand dazu was sagen oder weiß gar von Fällen zu berichten, wo jemand am Ende sein versprochenes Cashback tatsächlich nicht bekommen hat?
 
Ich habe bisher noch nicht an Cashback Aktionen teilgenommen, irgendwie habe ich immer zu anderen Zeiten neue Hardware benötigt.

Da hier im Forum aber häufig auf Cashback verwiesen wird und ich diesbezüglich nahezu nie negatives Feedback lese, glaube ich kaum, das in großem Stil damit geworben wird, nur um es dann nicht auszuzahlen, das käme einem Rufselbstmord gleich, das würde bzw. könnte sich kein Anbieter erlauben.

Ich vermute eher, das Ablehnungen von Cashback eher Einzelfälle und Ausnahmen sind, mir sind allerdings auch keine Daten dazu bekannt.
Aber wie das Internet so ist: wäre da etwas nicht koscher, hätten wir sicherlich den ein oder anderen Shitstorm diesbezüglich erlebt.
 
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@mykoma : Das war bisher auch meine Wahrnehmung. Für mich wäre es völlig widersinning, wenn Firmen mit solchen Aktionen die Kunden gewissermaßen "verarschen" würden, das fällt denen doch in Zeiten des Internets am Ende "auf die Füße", wie man so sagt.

Aber ob ein Rechtsanspruch besteht ist ja nichtsdestotrotz eine interessante Frage. Und wer weiß, vielleicht hat ja doch mal jemand schlechte Erfahrungen gemacht.
 
Asus lässt meist einen Aktionszeitraum laufen.
Danach hat man die Möglichkeit, den Cashback zu starten (meist ist der Aktionszeitraum und Antragstellung des Cashbacks so gelegt, dass halt automatisch so viel Zeit verstrichen ist, damit die 14-tägige Rückgabefrist abgelaufen ist).
Bei meinem Asus Cashback damals gab es je nach erworbene Komponente verschiedene Cashback-Artikel.
Hier war die Bearbeitungspauschale nach dem OVP des Cashback-Artikels berechnet.
Finde ich jetzt persönlich als alles richtig.
Eher ist der Asus-Service unter aller Kanone!
Ich musste wochenlang hinter meine Cashback-Prämie hinterher rennen (meist alles über Email, da bei dem komischen Service-Center nie einer telefonisch erreichbar war).
 
Wir leben in einem Rechtsstaat. Wer etwas verspricht, der muss dafür auch einstehen.
 
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Der User hat jetzt nochmal darauf hingewiesen, dass es im Netz durchaus Berichte dazu gibt. Ich hatte bisher nur einmal den Fall, dass ich denen (weiß gar nicht mehr, welche Firma) auf die Füße treten musste, weil das Geld ewig nicht kam, danach ging es aber schnell.

Ich will gar nicht ausschließen, das sowas passiert, deshalb nochmal meine Frage, wie denn die Rechtslage dazu eigentlich ist.
 
Asus (Promotions) lässt sich viel Zeit und zahlt oft erst auf Nachfrage.

Und natürlich hättest du einen Anspruch, es wird dir ein Angebot unterbreitet, welches du mit Erfüllung der Bedingungen annimmst. Dokumentieren kann also nicht schaden.

Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich Cashback nicht erhalten habe, wenn ich mich an die Bedingungen gehalten habe.

Mein Shoop Konto sagt mir, dass ich mehrere tausend Euro in den letzten 8 Jahren verschenkt hätte. Und ich mache nicht mal den Kleinkram mit. Direktes Hersteller Cashback kommt zu der Summe noch dazu.
 
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Habe bisher auch alle Vorzüge aus cash back Aktionen erhalten. Manchmal dauert es und wie schon angemerkt Asus ist zb seehr langsam manchmal
 
smuper schrieb:
Und natürlich hättest du einen Anspruch, es wird dir ein Angebot unterbreitet, welches du mit Erfüllung der Bedingungen annimmst.
Das wäre auch mein Verständnis.

Allerdings steht bei ASUS unter Punkt 9 auch: "ASUS behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder zu korrigieren. Soweit der Teilnehmer die Änderung der Teilnahmebedingungen nicht akzeptiert, kann er seine Registrierung durch Mitteilung an eine E-Mail an info@asus-promotion.de zurückziehen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jegliche Schadensersatzverpflichtungen von ASUS und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt"

Das klingt für mich schon so, als habe man keinen Rechtsanspruch, dass das Angebot, was man zum Zeitpunkt des Kaufs eines Produktes als Käufer wahrnehmen möchte, dann tatsächlich auch zum Zeitpunkt des Einlösens noch gilt - theoretisch könnte ASUS die Konditionen ändern oder es ganz zurückziehen, Rechtsweg ausgeschlossen. Klar, das wäre ein in meiner Wahrnehmung bisher noch nie vorgekommenes Verhalten, vermutlich inkl. Shitstorm und anschließendem Rückzieher von wegen "alles ein Mißverständnis", aber doch theoretisch möglich.
 
@Ratlos83

Und wenn da stehen würde, dass sie das Recht der ersten Nacht mit deiner Tochter an ihrem 18. Geburtstag hätten - was wäre dein Gedanke?
 
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Idon schrieb:
Und wenn da stehen würde, dass sie das Recht der ersten Nacht mit deiner Tochter an ihrem 18. Geburtstag hätten - was wäre dein Gedanke?
Wenn ich daraus folgern soll, dass der Passus rechtlich im Streitfall nicht standhalten würde, kann ich nur fragen: Wie kommst Du zu der Annahme, dass dem so ist? In Praxis wäre natürlich eh die Frage, ob es bei derart geringen Streitsummen überhaupt einen Kläger gäbe.
 
Ratlos83 schrieb:
Allerdings steht bei ASUS unter Punkt 9 auch: "ASUS behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder zu korrigieren.
Was sollen sie denn sonst schreiben? Du hast zu Deinem Kaufzeitpunkt die Bedingungen, zu denen sie m.M.n. im Zweifel (=Rechtssreit, wenn sie es nicht tun) auszahlen müssen.

Das heißt aber nicht, dass Du heute die Bedingungen liest und Dich darauf verlassen kannst, dass die Bedingungen auch in 3 Wochen, wenn Du Dich zum Kauf entscheidest (oder wenn Du Deine Rechnung einreichts, je nachdem, was laut Bedingungen gelten mag), auch noch exakt so gelten müssen wie heute.

Ich habe (nicht bei ASUS) schon einige solcher Aktoinen mitgemacht. Ich habe aber NIEMALS meinen Kauf davon abhängig gemacht, sondern hätte das Produkt auch zum regulären Preis zu dem Zeitpunkt gekauft. Ausnahme war mal bei HP, wo die Abwicklung aber direkt über den Händler lief und ich nur den rabattierten Preis bezahlt habe.

Und auch nur in so einem Fall hätte ich m.M.n. überhaupt ein Recht gegenüber dem Händler gehabt, vom Kauf zurück zu treten. Sonst kann man ihn u.U. wegen irreführender Werbung belangen aber nicht wegen vom Kaufvertrag zurück treten. Aber auch das hängt für mich vom kontreten Einzelfall ab. Ist das Cachback integraler Vertragsbestandteil oder ist es nur ein AddOn, mit dem der Händler u.U. wirbt (dso kenne ich das meist: "zusätzlich erhalten Sie vom Hersteller 100€ Rabatt").

Wenn die Förderung der Wallboxen durch den Bund früher ausläuft wie ich bauen kann, mag mein Antrag vor Baubeginn nutzlos gewesen sein. Trotzdem habe ich beim Handwerke alle Sachen und Dienstleistungen bestellt und muss sich auch bei mangelfreier Lieferung abnehmen und zahlen.
 
Nun, ich verlasse mich bei sowas immer auf zwei Grundsätze:
1) Als Verbraucher hat man in Deutschland extrem weitreichende Rechte. Lächerlich weit oft.
2) Unser Wohlstand beruht auf Verlässlichkeit. Das bedeutet eben auch, dass Vereinbarungen nicht einfach einseitig willkürlich umgestaltet werden (können/dürfen).
 
In all den Jahren habe ich mehrere Tausend Euro Cashback erhalten und nie Probleme gehabt. Auch wenn es gerade bei Asus so wirkt, als ob es Probleme geben könnte, aber so nach einem 3/4 Jahr +- 2 Jahre erhält man auch dort sein Cashback. Bisher habe ich exakt 0€ noch nicht erhalten.
 
Ratlos83 schrieb:
Kann jemand dazu was sagen oder weiß gar von Fällen zu berichten, wo jemand am Ende sein versprochenes Cashback tatsächlich nicht bekommen hat?
Ratlos83 schrieb:
Der User hat jetzt nochmal darauf hingewiesen, dass es im Netz durchaus Berichte dazu gibt.
Im Internet gibts Berichte über alles. Das heißt aber nicht dass die Darstellung des Autors auch immer sachlich korrekt ist.
 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen! Letztlich haben sie meine Auffassung doch weitgehend bestätigt. Ich würde zusammenfassen:

Hier hat bisher noch niemand derartige Probleme gehabt, höchstens im Falle ASUS nochmal insistieren müssen wegen langer Dauer. Vielleicht ist es rechtlich-theoretisch vorstellbar, dass das passiert, aber wie @Idon schon betont hat, im Kontext von Verbraucherfreundlichkeit und üblicher Geschäftspraxis praktisch kaum von Relevanz. Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert, wenn ich hier anderes erfahren hätte, aber nun kann ich beruhigt bei der nächsten Cashback-Aktion mitmachen....und ASUS mal Druck machen, von denen kriege ich nämlich noch Geld...
 
Ich habe bis jetzt auch keine Probleme damit. Hat eigentlich immer funktioniert, manchmal langsamer, manchmal schneller.
 
Thread ist zwar schon etwas älter aber aktuell stehe ich vor folgender Situation:

Amazon wirbt mit Cashback-Aktion für Samsung Waschtrockner in Höhe von 100€. Nach erhalt des Waschtrockners hab ich Amazon angeschrieben wo ich den Cashback erhalte, da es kein Kleingedrucktes mit einem Link zur Aktionsseite oder Teilnahmebedingungen gibt.

Amazon antwortet, das das eine Aktion von Samsung sei und ich mich an Samsung wenden solle.
Ich wende mich nun an Samsung, welche aber nichts von einer derartigen Aktion wissen.

Der Waschtrockner wurde auch nicht bei irgendeinem dubiosen Marketplace Händler gekauft, sondern Verkauf und Versand durch Amazon selbst.

Was nun? Habe ich in dem Fall irgendeinen Anspruch? Irreführende Werbung?

Auf der Produktseite (Produktbild #2) ist die Werbung sogar immer noch vorhanden:
https://amzn.eu/d/6Nj4EER
 
Zuletzt bearbeitet:
n3c2o schrieb:
Habe ich in dem Fall irgendeinen Anspruch?
Puh schwierig. Im Produkttext taucht es nirgendwo auf und auch in einer Rezension wird auch auf das Problem hingewiesen mit dem nicht vorhandenen Cashback.

Falls Du ne Rechtschutz hast, feel free, würde mir aber nicht zu viel davon versprechen.
 
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