Computer über 1001 € billiger beim von der Steuer abschreiben als solche unter 1001€?

P

PC_Geek

Gast
Man lese erstmal:
http://www.gesierich.de/blog/2013/05/21/computer-fur-1-001-euro-ist-billiger-als-einer-fur-999-euro/



Frage:

Wie sieht das denn aus, wenn man den Computer selbst zusammenbaut, die Komponenten also einzeln kaufen möchte?
Die einzelnen Komponenten sind ja einzeln günstiger als in der Summe.

Darf man die dann einfach zusammenzählen und dann sagen, dass ist der fertige Computer oder muss dann jede Komponente einzeln verrechnet werden?
Oder ist es sogar so, dass die Rechnung als ganzes, in der ja dann mehrere Komponenten aufgelistet werden, als Maßstab gelten?


Ansonsten wäre man ja gezwungen, sich seinen Komplettrechner vom Händler zusammenzubauen lassen.
Dadurch kriegt man zwar alle Komponenten die man sich wünscht, aber das hat auch den Nachteil, dass Verpackungen und Zubehör in der Regel dann einfach weggeworfen werden und ich hebe so etwas bevorzugt auf.
 
Da ein einzelnes Teil allein nicht lauffähig wäre könnte man die gesamte Rechnung als Grundlage für die Abschreibung nehmen. Dafür kannst Du aber den Zusammenbau nicht absetzen, weil dieser ja in keiner Rechnung auftaucht. Das Ganze bringt aber nur etwas wenn Du auch ein Gewerbe hast und die Teile der Abschreibung unterliegen.
 
Danke für deine Antwort.
Das mit dem Zusammenbau und dessen Absetzbarkeit und das mit dem Gewerbe und der Absetzbarkeit der Teile ist mir klar.

Jetzt wäre nur noch die Frage, ob man die Einzelteile von zwei verschiedenen Händlern kaufen kann
und man die zwei Rechnungen dann trotzdem absetzen kann?
Oder muss das alles auf einer Rechnung draufstehen?
 
Du kannst es bei 10 Händlern kaufen, weil Einzelteile dann im Paket gesehen und abgeschrieben werden, z.B. "PC mit Monitor für die Büroausstattung", kostet aus Einzelteilen zusammengebaut 1001 €.
Der Gesamtanteil geht dann ins Firmenvermögen über und hat dann irgendwann nach der Abschreibung noch einen Wert von 1 €.
Du musst nur auf die Fristen achten bei der AFA, aber das sollte doch Deine Buchhaltung wohl wissen bzw. Dein Steuerberater. Du musst nur darauf achten ob es sich bei den Einzelwerten evtl um geringfügige Wirtschaftsgüter/Verbrauchsmaterial handelt, die könnte man dann sofort absetzen, wenn es sich zum Beispiel um Reparaturteile (defekte Platte ausgetauscht) oder z.B. Patronen/Toner handelt.

PS: Billiger wird der PC deshalb ja nicht, bezahlt wird der ja trotzdem von Dir, nur die Steuern, die Du vom Gewinn zahlen musst, werden weniger.
 
Zuletzt bearbeitet:
werkam schrieb:
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Ja, der Klassiker :D
Zitat Umfeld "warum holst du dir nicht ein A6, kannste doch Absetzen............" :cool_alt:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei einem betrieblich genutzten PC stellt sich die Frage nach Einzelteilen gar nicht.

Einen solchen Rechner kauft man nicht online, sondern vor Ort bei einem Fachhändler mit entsprechendem Service, und das als Ganzes um auch die Rechtsansprüche aus dem Ganzen herzuleiten.

Ansonsten muss man damit leben, dass das Gerät bei Ausfall einer Komponente auch mal 6 bis 8 Wochen nicht nutzbar ist, denn ein Recht auf schnellen Austausch ohne Prüfungsrecht des Händlers / Herstellers existiert nicht.

MfG,
Dominion.
 
werkam schrieb:
PS: Billiger wird der PC deshalb ja nicht, bezahlt wird der ja trotzdem von Dir, nur die Steuern, die Du vom Gewinn zahlen musst, werden weniger.

Ja, ist natürlich klar. :)
Danke für deine Antwort.

dominion1 schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt!

Danke, habe wieder etwa dazugelernt.
Aber es macht halt schon Spaß so nen Rechner selbst zusammenzubauen und solange es nur einer ist hält sich der Aufwand in Grenzen.

Bei Ausfall einer Komponente könnte man vielleicht auf ein altes Ersatzteil aus Privatbesitz solange zurückgreifen, bis der Händler die Komponente geprüft hat, oder etwa nicht?
D.h. nur falls es eine Kernkomponente wie z.B. das Mainboard ist, hätte man ein Problem. Dann müsste man doch auch ein neues kaufen und das wieder Absetzen lassen können, oder gibt es da Fristen bezüglich der Abschreibung die bestimmen, wann man neue HW kaufen darf?

PS: Ich habe natürlich noch kein Gewerbe, aber ich frage schonmal jetzt um zu lernen was möglich ist und was nicht.
Also sorry wenn die ein oder andere Frage blöd ist.

Rein rechtlich dürfte so ein vom Händler zusammengesetzter Komplett PC natürlich Sinn machen, aber wenn ich den dann bei einem Fachhändler vor Ort kaufen muss, dann kann ich den Rechner auch gleich aus Einzelteilen zusammen bauen und als Privatperson im Internet bestellen, denn das dürfte günstiger sein als beim in der Regel teuren Fachhändler. Die Abschreibung wäre dann AFAIK natürlich nicht möglich, bei einem Kauf als Privatperson.




Wie sieht das eigentlich generell bei der Nutzung eines privaten Rechners für die Firma aus?
Also jetzt nicht im Bezug auf die Abschreibung, sondern im Bezug auf, falls die Firmenform eine mit beschränkter Haftung ist und die Firma in Insolvenz geht und der Firmenraum ein Zimmer in der eigenen Wohnung ist?
Dann würden die Wertgegenstände der Firma ja vom Insolvenzverwalter veräußert werden.
Aber was geschieht mit dem für die Firma genutzten privaten PC? Insbesondere wenn auf der Rechnung kein Name, sondern z.B. nur Barverkauf draufsteht und das einzige Indiz, dass es sich um ein Privatrechner handelt, die fehlende nicht durchgeführte Abschreibung ist? Müsste man hier befürchten, dass der PC dennoch als Firmenrechner gewertet wird, obwohl er es nicht ist und damit in die Insolvenzmasse gerät?
 
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Also wie ich das rauslese möchtest du dich selbstständig machen und fragst nach der optimalen Konstruktion wie Rechner in der Firma einzubringen sind?

-> Wenn ja, dann leg bitte den Fokus auf die Tätigkeit die du ausüben möchtest. Hier solltest du dich intensiv mit befassen. Belangloser Kram wie die steuerliche Behandlung eines 1.000 € Rechners sollte dir da kein Kopfzerbrechen machen. Wichtiger ist doch, dass du Umsatz und Gewinn machst, deine Geschäftsidee somit auch funktioniert.

Selbstständigkeit heißt doch nicht nur, irgendwas steuerlich absetzen zu können ...
 
_killy_ schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt!

Ich habe noch jede Menge Zeit bis es so weit ist. Daher geht das schon, wenn ich mich jetzt schon mit Kleinkram beschäftige.
 
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Denk drann das der Rechner Komplett gesehen wird, also mit Monitor, Drucker usw.
Sprich wenn du dir da ein Mega Rechner der alleine schon 1000 Euro Wert ist zusammen schraubst kann es auch durchaus sein das bei einer Steuerprüfung da mal genauer nachgeschaut wird. Aber ich weiß ja nicht in welcher Branche du dich Selbstständig machen möchtest
 
Silica schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt!

Die Branche wäre Softwareentwicklung.

Gibt's da vom Finanzamt Kriterien, was der Rechner kosten darf, weil du 1000 € erwähnst?
 
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Nicht direkt, aber wenn du dich mit als Metzger Selbstständig machen möchtest und dann dir ein Multimediacenter für 2000 Euro hinstellst dann passt das halt nicht so ganz.
Im Falle eine Steuerprüfung kann das schon etwas ausfstoßen und man sollte dann eine gute Ausrede parat haben, sonst wird das Teil evtl. gestrichen.

Bei Softwareentwicklung passt das schon wieder ;-)
Solltest dir halt kein 2000 Euro Herd kaufen :D;)
 
Also, es ist fast alles falsch, was oben geschrieben wurde !

Den Rechner für 999 Euro muss man nicht im Pool abschreiben, sondern er kann ganz normal pro Rata temporis in gleichbleibenden Jahresraten abgeschrieben werden, genauso wie einer für 1.001 Euro. Das Steuerrecht sieht nämlich ein Wahlrecht vor: Entweder schreibt man alle Güter zwischen 150 und 1000 Euro fünf Jahre im Pool ab, oder man schreibt die Güter über 410 Euro nach individueller Nutzungsdauer ab.

Vorliegend hätte Letzteres den Vorteil, dass Du als Kleinunternehmer auch noch zunächst einmal eine 20 prozentige Sonderabschreibung absetzen könntest und dann nur den Restbetrag nach Nutzungsdauer abschreiben musst. Aber wie gesagt, das gilt für 999 Euro genauso wie für 1.001 Euro !




Wenn Du Teile aus Privatbesitz in die Firma einbringst, dann kannst Du die mit dem Zeitwert dort als Privateinlage verbuchen und diesem Wert wiederum in die Kalkulation für den zusammengebauten Rechner mitaufnehmen und dann mit diesem auch entsprechend abschreiben. Sollte hingegen etwas an dem fertiggstellten Rechner kaputt gehen oder ersetzt werden müssen, so stellt sich die Frage überhaupt nicht, ob die Ersatzteile zu aktivieren und auch pro rata temporis abgeschrieben werden müssen. Reparaturen und Ersatzteile werden sofort abgeschrieben, sofern es sich nicht um Großreparaturen oder Instandsetzungen wie an Gebäuden handelt, was vorliegend wohl in keiner Weise Beachtung finden muss !




Wenn Du den Rechner selbst zusammenbaust, wird das fertige Produkt dann als sogenanntes "selbsterstelltes Wirtschaftsgut" aktiviert und abgeschrieben. Den Abschreibungsbetrag kalkulierst Du aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten der dafür benötigten Teile; außerdem könntest Du die Arbeitszeitkosten dazurechnen, wenn Du jemanden dafür bezahlst, dass er in Deinem Unternehmen den Zusammenbau übernimmt; schließlich kannst Du auch noch die Gemeinkosten Deines Unternehmens kalkulieren und anteilig aufschlagen, wobei sich hinter den Gemeinkosten alle Kosten verbergen,die als Aufwand für die Betriebstätigkeit entstehen und keinem einzelnen Vorgang zugeordnet werden können: Büronutzung und Nebenkosten, Versicherungen, Fahrzeugnutzung etc. pp. Den so errechneten Betrag nimmst Du als Grundlage, um Deine Abschreibung auf den Rechner auszurechnen, die in der Regel über 3 Jahre laufen sollte.

In der Praxis sieht das dann so aus: anders als oben behauptet, handelt es sich bei den eingekauften Einzelteilen für Deinen PC nicht um Geringwertige Wirtschaftsgüter, die möglicherweise als solche abzuschreiben wären; Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen immer selbständig nutzbar sein; dies sind Computerkomponenten in aller Regel nicht !

Vielmehr sind diese Einkäufe als Wareneinkäufe zu verbuchen und werden beim "Verbrauch", wobei Verbrauch eben die Verwendung für den Bau des Computers darstellt, voll als Wareninsatz abgeschrieben.

Übrigens kann man alle aktivierten Wirtschaftsgüterdurch Sonderabschreibungen jederzeit auf den Teilwert abschreiben; d.h. wenn Dein inzwischen 1 Jahr alter Rechner nach dieser Zeit durch eine revolutionäre Entwicklung in der Computerbrache fast nix mehr wert ist, in Deinen Büchern aber noch mit 800 Euro stünde, dann könntest Du den nach einem Jahr auf den dann "niedereren Teilwert" abschreiben. Dasselbe natürlich auch, wenn Du irgendetwas fehlerhaft zusammengebaut hast und Dein Rechner wird dadurch schadhaft oder in seiner Funktion erheblich eingeschränkt !




Wenn Du daran denkst, Dich als Softwareentwickler selbständig zu machen, würde es sich unter Umständen nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handeln, sondern um das Ausüben eines Freien Berufes; Du müsstest Dein Unternehmen nicht als Gewerbe anmelden. Wenn Du einmal höhere Gewinne dabei erwirtschaftest, wärst Du dann zum Beispiel nicht gewerbesteuerpflichtig. Im Gegensatz zur Behauptung von Werkam kannst Du aber auch dann die steuerlichen Abschreibungen nutzen, wenn Du keine Gewerbe angemeldet hast !


Wenn Du eine kleine GmbH in Deinem Büro betreibst und die in Insolvenz geht, wirst Du Dir kaum Gedanken bezüglich eines Insolvenzverwalters machen müssen; mangels Masse würde da wohl keiner vom Gericht eingesetzt und Du wickelst dann Deine Firma selbst ab.

Was dann Dein Privateigentum war und was Firmeneigentum spielt dann kaum eine Rolle mehr; im Übrigen fiele Privateigentum ohnedies nicht in eine Unternehmensinsolvenz, selbst wenn Du dieses betrieblich in den Betriebsräumen genutzt hättest !


Wenn Du tatsächlich Deine Tätigkeit in Form einer GmbH ausüben würdest, würden sich einige Dinge, die oben erklärt wurden, grundlegend ändern ! Beispielsweise könnte dann auch Deine Arbeitszeit in die Kalkulation des von Dir zusammengebauten Rechners eingerehnet und abgeschrieben werden; außerdem wäre die Tätigkeit einer GmbH, im Gegensatz zu einer freiberuflichen selbständigen Tätigkeit immer gewerblich und gewerbesteuerpflichtig, auch wenn die GmbH nur das tut, was ein Freiberufler machen würde; im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit bei einem Selbständigen hat die GmbH auch keinen Freibetrag bei der Gewerbesteuer; auf weitere Besonderheiten des GmbH-Rechts hier einzugehen würde aber hier wohl den Rahmen sprengen.
 
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Ist das so?
man kann sich also alles Kaufen was man will und kann alles zu 100% absetzen?
 
Jein ! Kaufen kann man schon alles, was man möchte (und bezahlen kann), absetzen kann man davon aber nur die Dinge, die auch tatsächlich einer betrieblichen Nutzung unterliegen oder dem Betriebszweck dienen; darüber, was das alles ist, läßt sich dann aber mit dem Finanzamt in vielen Fällen trefflich streiten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, sag ich doch ;)

Wenn ich Metzger bin und mir ein Gamer PC in das Büro stelle, dann ist das eben so ein Streitfall.

Im übrigen sah es zunächst so als als ob du mich gemeint hast, ich könnte ja nicht wissen das du danach noch 4 Meter Text Editierst :cool_alt:
 
Silica schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt!

Nun, Du musst den Gamer einfach in den Verkaufsraum statt in Dein Büro stellen und Deinen Kunden zur Überbrückung der Wartezeiten Zugang gewähren, dann ist die Anschaffung kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Silica schrieb:
Bei Softwareentwicklung passt das schon wieder ;-)
Solltest dir halt kein 2000 Euro Herd kaufen :D;)

2000€ für einen betrieblich genutzten Rechner sind gar nicht mal so viel. Man braucht als SE genügend Power um optimierten Code kompilieren zu lassen oder auch ggf. zum Rendern von Bildern/Videos.

Solange man es begründen kann ist es wohl ok. Blöd wird's nur wenn sich bei der Nachprüfung herausstellt, dass man damit auch noch zockt.
 
Sowas prüft keiner nach ! Und letzlich läßt sich das auch gar nicht feststellen !
 
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