"Computer Zusammenbau" auf ebay-Kleinanzeigen anbieten Legal?

DonCorleone

Ensign
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Mai 2012
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240
Hi,
wenn ich auf ebay Kleinanzeigen anbiete Computer zusammen zu bauen, ist das Legal?? brauche ich dafür ein angemeldetes Gewerbe?

Oder interessiert das keinen?

Danke
 
Wenn du es in gewerblichem Ausmaß machst, dann musst du dich entsprechend selbstständig machen. Wann ein gewerbliches Ausmaß beginnt, ist Ermessenssache. Man hat allerdings auch schon bei regelmäßigen Ebay-Verkäufern und insbesondere Weiterverkäufern ein solches gewerbliches Ausmaß festgestellt.
 
Es interessiert erstmal niemanden, solange Du kein Geld dafür bekommst und es als eventuelle "Nachbarschaftshilfe" laufen lässt. Aber wenn Du Geld dafür nimmst, kommt das Finanzamt auf Dich zu und möchte evtl Steuern auf die erwirtschafteten Gelder. Evtl kommt die IHK auf Dich zu, weil Du Beiträge leisten musst, die Berufsgenossenschaft möchte Geld, Deine Krankenkasse will Dich nicht mehr versichern, weil Du selbstständig bist und Dich evtl privat versichern lassen musst. Spätestens dann solltest Du ein Gewerbe angemeldet haben und den Nachweis erbringen können, das Du geeignet bist für diese Arbeit, sonst kannst Du reichlich viel Ärger bekommen. Überlegen solltest Du Dir auch, ob Du für entstehende Schäden durch diese Arbeit noch genügend Geldreserven hast, die Haftpflicht zahlt dann nämlich nicht, ausser Du hast eine Betriebshaftpflicht (ohne Gewerbe?)
 
Ich denke, das kannst du bedenkenlos machen. Du wirst ja wohl keine exorbitanten Stundenlöhne verlangen, sondern eher sowas wie: "entlohnung nach eigenem ermessen" oder so.. :)
Ist ja im Grunde, wie früher ein Zettel im Supermarkt oder an der Uni am schwarzen Brett.

Da wird schon das Finanzamt wegen solchen Kleinstbeträgen nicht auf dich zukommen.
 
werkam schrieb:
Überlegen solltest Du Dir auch, ob Du für entstehende Schäden durch diese Arbeit noch genügend Geldreserven hast, die Haftpflicht zahlt dann nämlich nicht, ausser Du hast eine Betriebshaftpflicht (ohne Gewerbe?)

Das ist der wichtigste Punkt von allen. Was machst du, wenn da was krachen geht?
 
@ChriZze
Was glaubst Du wievielen Profischraubern durch solche Anzeigen der Lebensunterhalt genommen wird und die liebend gerne eine Mitteilung ans Gewerbeaufsichtsamt/IHK/Finanzamt senden.
 
Demnach müsste ich mir ja auch Gedanken machen, dass ich mich hier im Forum für einen Obulus anbiete beim Rechner Aufbau/Einrichten zu helfen.
Immer dieses schwarzmalen. Sind doch auch selbst schuld, wenn die für 60€/Stunde anrücken, ein Studi aus der Nachbarschaft das aber für n Stück Kuchen und 10€ gerne übernimmt..
 
Legal ist es auf jeden Fall.
Gewerbe brauchst du keines, falls du kein Geld bekommst.

Verlangst du Geld dafür, hast du mit Sicherheit Gewinnerzielungsabsichten dann rate ich dir dringend ein Gewerbe anzumelden.
Reicht allerdings noch nicht, denn es gibt weitere Gesetzliche Auflagen die du erfüllen musst.

Du baust es ---> du haftest
 
ChriZze schrieb:
Ich denke, das kannst du bedenkenlos machen. Du wirst ja wohl keine exorbitanten Stundenlöhne verlangen, sondern eher sowas wie: "entlohnung nach eigenem ermessen" oder so.. :)

Genau. Ist im Prinzip ähnlich wie den polnischen Wander-Bautrupps. Die verlangen ja auch nicht viel Geld.
Da kann man ne Menge sparen.
Und da man keine Steuern auf solche Dienstleistungen zahlen muß kann man noch mehr sparen.
 
Sind doch auch selbst schuld, wenn die für 60€/Stunde anrücken, ein Studi aus der Nachbarschaft das aber für n Stück Kuchen und 10€ gerne übernimmt..
Der Studi könnte aber gar nicht studieren, wenn nicht steuerzahlende Bürger dafür ihren Obulus zahlen würden. Und ich glaube nicht das 60€/Std der Reinverdienst des Schraubers ist, der hält auch nach Abzug aller Kosten nicht viel mehr als 10 €/Std über, muss davon aber bestimmt auch noch seine Familie ernähren, der Studi wohl nicht.
 
ChriZze schrieb:
Ich denke, das kannst du bedenkenlos machen.....
Da wird schon das Finanzamt wegen solchen Kleinstbeträgen nicht auf dich zukommen.

Nicht?
Möchtest du ihn das Unterschreiben??

Ob er nachher Steuern bezahlen muss, sei mal dahingestellt, aber ein Gewerbe muss und sollte definitiv angemeldet werden.
So eine Anzeige hat Gewerblichen Charakter, und er wird es ganz sicher nicht Kostenlos machen.

"Nachbarschaftshilfe" greift hier sicher nicht

ChriZze schrieb:
Immer dieses schwarzmalen. Sind doch auch selbst schuld, wenn die für 60€/Stunde anrücken, ein Studi aus der Nachbarschaft das aber für n Stück Kuchen und 10€ gerne übernimmt..

Hat schon sein Grund warum eine "Echter" Schrauber dafür 60 Euro/Std. nimmt, das was du so toll findest nennt man übrigends: Schwarzarbeit
 
Also mal davon abgesehen, ob sowas mit den Ebay Nutzungsbedingungen überhaupt zulässig ist, kann man durchaus Werbung für eine Dienstleistung machen. In der Regel hat das dann aber schnell einen gewerblichen Charakter, wo du dann aufpassen musst, insbesondere wenn du irgendwelche halb garen allgemeinen Geschäftsbedingungen da noch mit aufführst. Da kann es dann auch schnell zu einer Abmahnung kommen.

Ich würde generell zu einer gewissen Vorsicht raten, wenn man im Internet etwas privat / gewerblich anbieten möchte und sich nicht vorher ausreichend informiert.
 
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