Conrad: "Unbestimmte Lieferzeit"

Hoeze

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Hallo zusammen, ich habe am 18.08.2022 einen Denon-Receiver bei Conrad bestellt und warte seit dem auf dessen Lieferung.

In einer Mail vom 13.10.2022 steht, dass der Artikel vorraussichtlich am 04.01.2023 geliefert werden sollte:
Code:
Bei dem Artikel handelt es sich um einen Artikel mit unbestimmten Liefertermin, weil schon seitens des Lieferanten keine näheren Informationen zu Lieferzeit und Liefermenge vorliegen.
 
Der Artikel 002525823 wird voraussichtlich ab dem 04.01.2023 lieferbar sein.

Leider erhalte ich seitdem noch immer ein "unbestimmt" in jeder Lieferinformation. Ich habe bereits bei Conrad angerufen sowie mehrere Mails geschickt, immer mit derselben Antwort: "unbestimmt".

Jetzt bin ich ratlos, was ich tun soll. Wenn ich storniere und bei einem anderen Händler bestellen wollte, müsste ich 200€ mehr zahlen.
Ist das erlaubt, was Conrad hier macht?
 
Naja, dazu hatten sie >5 Monate Zeit.
Und wenn ich im Preisvergleich nachsehe, haben viele andere Händler dasselbe Gerät auf Lager.
=> Mein Vorschlag: Bei anderem Großhändler beschaffen wenn der eine nicht liefern kann
 
D.h. Conrad darf mir etwas verkaufen und dann einfach nach einem halben Jahr sagen:
"Oh, mist, tut uns leid. Dummerweise verkauft uns Denon doch keine Receiver mehr."
 
Was willst du machen. Schadenersatz? Dann müsstest du einen Vertrag rechtskräftig mit Conrad abgeschlossenen haben. Das solltest du als erstes prüfen, denn wenn dem nicht so ist bleibt dir nichts anderes übrig als wo anders zu bestellen.
 
Was denn für Schadenersatz? Liegt ja nicht an Conrad wenn die keine Ware bekommen.

Einfach stornieren und woanders bestellen oder warten.
 
Conrad hat dir zu jeder zeit nur ein vorraussichtliches Lieferdatum genannt.
ergo ist Conrad nicht im verzug.

Warum sollte Conrad jetzt extra anstrengungen unternehmen um dich glücklich zu machen?
(Abgesehen von der Kundenzufriedenheit natürlich)
 
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Vorallem haette Conrad auch ihrerseits stornieren koennen, bzw. ist es wahrscheinlich das es irgendwann storniert wird.
Wenn der Grosshandelspreis so stark gestiegen ist dass das Geraet ueberall sonst 200 Euro teurer ist, wuerde ich davon ausgehen. Conrad wird ihrerseits darauf warten das der Grosshaendler zum vereinbarten Preis liefern kann. Wahrscheinlich wird dieser irgendwann mal sagen: "Kann ich nicht liefern", und dann greift Punkt 7 aus Conrads AGB:
https://www.conrad.de/de/ueber-conrad/rechtliches/agb.html schrieb:
7. Selbstbelieferungsvorbehalt


Sollte Conrad ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird Conrad von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird Conrad den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

Aller wahrscheinlichkeit ist es Conrad nicht zuzumuten den Verlust zu tragen das Geraet bei einem anderen (Gross)Haendler teurer einzukaufen um es dir dann guenstiger zu verkaufen.
 
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Ranayna schrieb:
Punkt 7 aus Conrads AGB:

In AGB kann erstmal alles stehen. Interessant wäre hierbei ob dieser punkt auch vor Gericht stand hält.

Nicht alles was in AGB steht ist auch rechtens.
 
Korrekt aber deswegen die grundsätzlich Frage an den TE, ob überhaupt ein rechtl. bindender Vertrag eingegangen wurde.
 
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Ich kenne mich mit so etwas nicht besonders gut aus, aber ich habe damals im August direkt per PayPal bezahlt. D.h. Conrad hat seit >5 Monaten mein Geld.

Demnach müsste das doch ein gültiger Kaufvertrag sein, oder?
 
Conrad hat Dir niemals eine verbindliche Lieferzusage gegeben. Daher sind sie nicht im Verzug. Natürlich hast Du das Recht zurückzutreten, denn ein unbestimmter Liefertermin ist ein Grund dafür. Andererseits brauchst Du wegen des Fernabsatzgesetztes überhaupt keinen Rücktrittsgrund.


Aber Conrad ist nicht in Verzug geraten, Dir steht also kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Das Paypal im Prinzip Vorrauskasse ist, war Deine Wahl, Du hättest eine andere Versandmethode wählen können.

Conrad hat Dich ja bei Bestellung auf deutlich auf die unbestimmte Lieferzeit hingewiesen, insofern kannst Du Dich auch nicht darauf berufen, das Du getäuscht wurdet.
 
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Wenn sie dein geld haben, ist es wahrscheinlich, aber genaueres kann man mangels Details nicht sagen.
 
Im Grunde geht es mir darum zu wissen, bis wann ich den Receiver spätestens bekomme.
Weil prinzipiell könnte Conrad ja einfach immer wieder sagen "Tut uns leid, ist noch nicht angekommen".
 
Wenn sie das von Anfang an so kommuniziert haben und nie einen Liefertermin benannt haben, ist das womöglich rechtens. Auch wenn du einen rechtsgültigen Kaufvertrag hast.

Es fehlen Details und eine Rechtsberatung darf hier sowieso nicht stattfinden.
 
Spätestens = nie. Wenn man z.B. eine Frist setzt, wird die vielleicht verstreichen und dann wird es auch wieder auf einen Rechtsanwalt oder so hinauslaufen. Das Geld was du da reinsteckst kannst du also gleich als Differenz zu den heutigen Preisen nehmen und hast Ruhe und ein Gerät.

Und für die Zukunft bei unbestimmten Terminen nicht bestellen oder nicht mittels Vorauskasse. Wenn's richtig dumm gelaufen wäre und die in Insolvenz gegangen wären...
 
Hoeze schrieb:
aber ich habe damals im August direkt per PayPal bezahlt. D.h. Conrad hat seit >5 Monaten mein Geld.
Sicher? Conrad hat doch bestimmt das Geld noch gar nicht bei PayPal abgerufen und daher wurde es auch noch nicht abgebucht.
 
Hoeze schrieb:
Im Grunde geht es mir darum zu wissen, bis wann ich den Receiver spätestens bekomme.
Du hast schon die Möglichkeit, die Lieferung mit Fristsetzung anzumahnen. Vermutlich würde sich Conrad dann auf den oben bereits erwähnten "Selbstbelieferungsvorbehalt" berufen, und vom Vertrag zurücktreten. Damit hast Du dann auch die Chance verwirkt, den Receiver irgendwann zu dem Preis geliefert zu bekommen.

Du sollest vielleicht einfach mal nach dem Stichworten "Lieferverzug unbestimmer Liefertermin" suchen.
Es gibt unzählige Beispiele dafür, meist im Zusammenhang mit Möbel und Autokauf. In den Branchen sind "unverbindliche Liefertermine" gang und gäbe.

Nun ist es aber in der Tat so, das gültige Verträge eine Bestimmtheit der Rechte und Pflichten der Vertragspartner beinhalten müssen. In den genannten Branchen gibt es Urteile, die letztendlich den unverbindlichen Liefertermin als vereinbarten Liefertermin betrachten, ggf. mit angemessener Toleranz.

Auch in Deinem Fall besteht also durchaus die Chance, dass der voraussichtliche Liefertermin vom 04.01.2023 von einem Gericht als verbindlich betrachtet würde.

Ob Dir das helfen würde, oder der Selbstbelieferungsvorbehalt rechtswirksam ist, ist eine Frage wo Dir letztendlich nur ein Anwalt eine Einschätzung geben kann. Und dieser Einschätzung muss das Gericht nicht folgen...

Bei einem potentiellen Schadenersatz von 200 EUR (Mehrpreis der lieferbaren Angebote nach Deiner Aussage) ist es den Aufwand aber eher nicht wert.
 
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