Conrad: "Unbestimmte Lieferzeit"

Incanus schrieb:
Sicher? Conrad hat doch bestimmt das Geld noch gar nicht bei PayPal abgerufen und daher wurde es auch noch nicht abgebucht.
Die Funktion der Zahlungsreservierung nutzen längst nicht alle Shops, Conrad gehört da meines wissens nicht dazu.
Die buchen direkt bei der Bestellung zu 100% ab.
 
Ok, das habe ich bisher noch bei keinem Shop erlebt.
Allerdings hatte ich auch noch keine monatelangen Lieferzeiten.
 
@Hoeze
Conrad ist im Recht und führt diese Vorgehensweise seit Jahren so durch.
Ich habe dies für mich ausreichend rechtlich überprüft.
Du kannst weiter abwarten oder Deine Bestellung widerrufen/stornieren.

Für gewöhnlich nimmt Conrad aber bei solchen Artikeln mit unbestimmten Liefertermin gar keine Vorkasse.
Systematisch machen sie so ein Angebot deswegen, damit sie in den Preis-Suchmaschinen überhaupt und meist auch ganz vorne erscheinen.
Wenn alle (!) anderen Händler noch gar kein Lieferdatum benennen können, weist Conrad meist ein voraussichtliches Lieferdatum von +4-6 Monaten aus. Das entbehrt natürlich jeder Überprüfung und ist eine Angabe ins Blaue hinein, gepaart mit einem meist sehr günstigen Preis.

Man bekommt auch keine Kaufbestätigung, sondern immer nur eine Bestellbestätigung, auch wenn man schon bezahlt haben sollte!
Conrad behält sich nach AGB vor, nach 6 Monaten die Bestellung von sich aus stornieren zu können.
Das machen sie auch, wenn die bestellte Ware bis dahin, wie von Conrad vermutlich erhofft, doch nicht so billig geworden sein sollte oder/und auf absehbare Zeit nicht lieferbar.

Ich für mich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich für solche Waren auf Bestellungen bei Conrad verzichten werde.
Mit einer Bestellbestätigung, noch dazu mit dem Wortlaut den Du selber hier gepostet hast, braucht man gar nicht erst an Schadenersatzforderungen gegenüber Conrad o.ä. nachdenken.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hoeze
Wenn man schon nicht den Unterschied zwischen als verfügbar/lieferbar und Lieferzeit unbestimmt erkennt, sollte man man sich mit Tipps zum Recht eher zurückhalten!
Die verlinkten Sachverhalte sind überhaupt nicht identisch zur Situation des TE.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: TomH22 und florian.
Recht ist Auslegungssache. Die oben genannten Urteile können einen Richter dazu bewegen positiv für den Kunden zu entscheiden.
Conrad schreibt auch bei seinen Artikel nicht auf „unbestimmt“ sondern, „Lieferung erfolgt sobald verfügbar“. Als Laie gehe ich nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“. Wenn der Händler sagt, dass er mir das verkaufen kann und ich sehe, dass andere Händler das Produkt haben, nehme ich an dass das Produkt lieferbar ist. Insbesondere bin ich ja in Vorklasse gegangen.

Hier noch ein Urteil, welches an der Situation vom TE näher ist.

https://www.schumacherlaw.com/kaufrecht-2022-lieferpflicht-bei-gestiegenem-warenpreis/
 
Dieses Urteil ist in der Tat viel näher an der Situation des TE wie die 2 vorherigen links.
Wenn Du jetzt dem TE noch eine Kaufbestätigung statt seiner Bestellbestätigung herbeizaubern kannst, dann wäre auch ich geneigt zu sagen, dass er vor Gericht akzeptable Chancen hätte.

Aber ob er nach rund 1,5 Jahren nach seiner Bestellung und anschließendem Klageweg dann noch die Ware haben möchte?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
Zurück
Oben